Hallo erst mal... Golf zwei - ich bin dabei...

  • Vielleicht solltet ihr mal daran denken das die Prüfer auch ihre Vorgaben haben und nicht einfach machen können was Sie wollen, egal welche Prüforganisation .

    Können und dürfen sind 2 paar Schuhe... Genau wie es Prüfer gibt die für ein paar € extra eine Plakette geben gibt es die Prüfer die den kleinsten Blödsinn ranziehen um das Fahrzeug durchfallen zu lassen.

  • Können und dürfen sind 2 paar Schuhe... Genau wie es Prüfer gibt die für ein paar € extra eine Plakette geben gibt es die Prüfer die den kleinsten Blödsinn ranziehen um das Fahrzeug durchfallen zu lassen.

    Das sind auch keine Prüfer mehr sondern Kriminelle meiner meinung nach.

  • Ich suche hier gerade die "Diskussionsgrundlage".


    Wenn der Eigentümer mit eigenen Worten beschreibt was der "Honk" "falsch" gemacht hat ist das stille Post. Interessant wären einfach die Werte. Da gibt es gesetzliche Grenzen, und da wird die Karre wohl drüber sein, also reicht die Bremse zum Plakettenverweigern, und das definitiv zu Recht.

  • Meine Güte...

    Mein Schrauber sagt, dass die Bremsen eigentlich ok sind. Ich konnte bislang auch beim Bremsen nix feststellen.

    Die Wischdüsen funktionieren auch, nur der Druck ist links etwas schlechter...

    Scheinwerfer ok, kann man einstellen...

    Das einzige, was wirklich nicht zu leugnen ist, ist das geringe Radlagerspiel. Ok...

    Ich bin doch auch nicht blöd und fahre mit einer Kiste durch die Gegend, die absolut verkehrsunsicher ist. Ich bin ja auch nicht lebensmüde...

    Viele Grüße


    Rainer

  • Die Bremse muss definitiv daneben sein, da heutzutage der Bremsenprüfstand die Werte sofort an den Computer weiter gibt, ist nicht mehr so wie früher wo man sich die Werte noch etwas zurecht machen konnte.

    Möchte auch niemanden angreifen oder so, aber die Regeln sind mittlerweile extremer geworden wo der Prüfer der aller aller letzte ist der etwas dazu kann. Theoretisch darf er nichtmals den Scheinwerfer einstellen, Service hin oder her. Mittlerweile ist es eine Versicherungsrechtliche Sache, geht was kaputt dabei ist das Theater da.

    Eine defekte kennzeichnenbeleuchtung ist mittlerweile auch ein erheblicher Mangel.

    Ich bekomme den Quatsch ja jeden Tag mit, was es für absurde Regeln gibt. Kennzeichnen ist erheblichen, aber ein einseitig abgefahrenen Reifen nicht, das soll einer verstehen. Nur macht der Prüfer nicht die Regeln und mal etwas übersehen ist nicht, die werden auch mit Testwagen kontrolliert.

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen

  • Ist ja gut...

    Ich habe mich nur geärgert...

    Morgen geht er in die Werkstatt und übermorgen ist Nachprüfung...

    Könnt mir ja trotzdem mal die Daumen drücken...

    Viele Grüße


    Rainer

  • Ich bekomme den Quatsch ja jeden Tag mit, was es für absurde Regeln gibt.

    Uns hat einer ein vergilbtes Siegel auf dem Kennzeichen als EM eingetragen auf nem Anhänger. Also zur Zulassungsstelle neues Siegel holen. Das geht aber ohne aktuelle Tüvplakette nicht :cursing:_patsch . Also zur Nachprüfung auch wegen anderer Mängel und den Prüfer hat das überhaupt nicht gejuckt.

    Man kann auch schlechte Googlebewertungen verfassen. Einer wollte mir Bremsbeläge mit 3.2mm nicht durchgehen lassen mit der Begründung weil sich die Belagsträgerplatte der Scheibe annähert. Das macht die aber auch schon ab dem ersten mm. Aber er hat das im Gefühl. Nach der Bewertung durfte ich bei einer anderen zur kostenlosen NP kommen. Dem war das sichtlich peinlich. Und das nur weil ich zu Faul war wo anders hinzufahren obwohl ich von den schlechten Bewertungen wusste.

    Im Gegenzug sollte man aber auch positive Erlebnisse veröffentlichen. Dann hat sich das mit den unfähigen Prüfern schnell erledigt wenn es keine Kundschaft mehr hat.

  • Ich kann da Golf1.6 und BAO nur zustimmen!


    Klar ist es ärgerlich, wenn man die Plakette nicht schafft. Unser Karl hatte hinten auch vollständig neue Bremsen bekommen. Aber eine Seite zog zur HU nicht richtig. Ich konnte das selber anhand der Zeiger auf dem Prüfstand sehen. Später auf der Bühne dann auch merken.

    Grund war eine verschmierte Bremsbacke.


    Wenn Wischwasser nicht funktioniert, ist das ein sicherheitsrelevanter Mangel. Punkt.

    Scheinwerfer einstellen: bricht die Einstellschraube, muss der Prüfer haften...


    Und ich erkenne auch nicht, was daran "H.Kennzeichen Hasser" ist? Das sind alles keine Dinge, die im Zusammenhang mit dem H stehen.


    Nee, sorry, das kann ich nicht nachvollziehen. Und die Angaben der erreichten Bremskräfte fehlen ja auch immer noch.

    Ich folge nicht jeder Strömung,

    ich halte Kurs!

  • Und ich erkenne auch nicht, was daran "H.Kennzeichen Hasser" ist? Das sind alles keine Dinge, die im Zusammenhang mit dem H stehen.

    Lasst es gut sein, ich ärgere mich schon, dass ich meinem Ärger hier Luft gemacht habe...

    Selbstverständlich muss ein Auto verkehrssicher sein. Aber es gibt halt auch Sachen, wo andere mal die Hühneraugen zudrücken. Die Aussage, dass er keine H-Kennzeichen mag, habe ich aus zuverlässiger Quelle.

    Ihm ist es wohl ein Dorn im Auge, dass solche "jungen Autos" recht günstig unterwegs sein können.

    Daher sei er hier besonders streng...

    Wie ich schon schrob, der Golf geht jetzt in die Werstatt und anschließend zur Nachprüfung.

    Es braucht also niemand Angst haben, mir im Straßenverkehr zu begegnen, was die Technik meines Wagens anbelangt... ;)

    Viele Grüße


    Rainer

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