So sehe ich das auch.
„Zeitgenössisch“ ist als Kriterium unbedingt notwendig. Es eröffnet nicht nur die Abnahme von Umbauten und Tunings, sondern auch die Abnahme bei Einsatz von „Ersatzteilen“ für Originalteile, die nicht mehr (auch nicht als Nachfertigungen) zu bekommen sind. Ist beim G2 vielleicht nicht so das Thema, aber bei vielen älteren Autos durchaus.
Jetzt mal angenommen ich wohne in NRW und möchte eine H Abnahme machen mit bestimmten Felgen. Der TÜV Prüfer hier vor Ort sagt ganz klar: "Trage ich bei H nicht ein". Ich suche mir einen anderen Prüfer in z.B. Niedersachen, der sagt: "Felge ist von 1996 aus dem Zubehör, trage ich dir mit H ein sofern genug Platz ist". Ich fahre nach Niedersachsen und mache die TÜV HU und H Abnahme. Ich lasse den Wagen hier bei uns im HSK zu. Was ist in 2 Jahren? Ich fahre dann zum TÜV hier vor Ort um die HU neu zu machen. Kann der Prüfer hier in NRW die H Zulassung dann wieder in Frage stellen? Oder kann er dann daran nichts mehr in Frage stellen sofern der Wagen sich noch in genau dem Zustand wie vor 2 Jahren bei der H Abnahme befindet? Kann ja nicht angehen dass ich dann alle 2 Jahre wieder nach Niedersachsen fahren muss.