Moin,
in meiner Wahrnehmung werden die zwei Aussagen "zeitgenössischer Umbau" und "Motor nur aus der Baureihe" getrennt betrachtet. Zeitgenössische Umbauten können ja alles sein und waren auch tatsächlich vielfältig und das allein betrachtet ist eine weite Spielwiese.
Schwierig ist wo das anfängt und wo das aufhört. Es gab auch damals Tuner die aus heutiger Sicht Motoren veränderten oder gar umbauten so das der Originalmotor kaum noch zu erkennen war.
Wenn also Oettinger einen Sechszylinder in einen T3 einbaut wäre das heute H-fähig obwohl es diesen Motor von VW nie gab? Das würde damals natürlich so eingetragen; also zeitgenössischer Umbau.
Baut heute jemand einen Sechszylinder in einen T3 ein der damals auf dem Markt verfügbar war - das wäre z.b. der VR6 von VW - dann bekommt er kein H-Kennzeichen obwohl er das damals wie heute machen konnte und kann.
Ähnlich wenn man manche mit Weber Vergasern und anderen Modifikationen aufgerüsteten Motoren betrachtet die man in manchen Golf 2 fand und heute auch noch finden kann. Mit einem in der Baureihe vom Hersteller verbauten Motor haben sie wenig bis nichts mehr gemeinsam. H-fähig?
Nimmt man einen AAZ (1,9 TD) aus dem Golf 3 und baut ihn mit allen Anbauteilen des JX (1,6 TD) aus dem T3 in den T3 ein ist ganz viel vom Originalmotor vorhanden - der Block hat einen anderen Hubraum und einen anderen Kennbuchstaben - das war es auch schon. Nur jemand der sich auskennt erkennt überhaupt den Unterschied selbst wenn man sich keine Mühe gegeben hat (der Ventildeckel ist anders und den kann man auch noch auf JX umbauen - dann muss man schon der Motorkennbuchstaben suchen - sonst erkennt man keinen Unterschied)
H- fähig?
Einfacher wäre es wenn man beide Bedingungen erfüllen muss - zeitgenössisch und aus der Baureihe. Dann wäre es klar und es gäbe eigentlich keinen Spielraum.
Dann wären allerdings sämtliche damals von namhaften Tunern veränderte Motoren nicht H-fähig - oder?
Ich kenne einen Prüfer beim TÜV der als sehr kompetent gilt und der ist sogar ein Prüfer der Prüfer.
Dieser trägt solche Umbauten auch heute noch ein wenn sie gut gemacht sind und das Auto das Kriterium Kulturgut verdient - in seinen Augen verdient! Und das legt er fest und da ist wieder der Unterschied der sich am Prüfer festmacht und der aus meiner Sicht auch in den Regularien so fest gemacht ist.
Bewusst oder aus Unachtsamkeit?
Der Wunsch alles klar und einheitlich zu regeln ist weit verbreitet und auch irgendwo verständlich . Und dieses Ansinnen scheitert regelmäßig in vielen Bereichen weil "alles gleich" eben nicht gerechter ist als wenn man Unterschiede mit Fingerspitzengefühl zulässt.
Alles gleich und genau geregelt ist der Feind! Nicht der zulässige Unterschied der zum Bemessungsspielraum führt und schließlich in der Summe zu mehr sinnvollen Entscheidungen. Das Leben ist nun mal bunt und soll es auch sein und das sollte in den Bestimmungen wieder zu finden sein. Alles andere wäre aus meiner Sicht schwarz-weis...und wer will das?
Leider nicht wenige Leute. Bunt ist halt nicht so einfach und man muss es ertragen können. Das überfordert leider manchmal und manche.
Die hoffentlich wenigen falschen Entscheidungen die Folgen einer Unschärfe = Bemessungsspielraum sein kann sollte man einfach tolerieren im Bewusstsein das alles anderer nur zu einem weiteren zusammenschnüren des Korsette führt mit der Folge das man bald überhaupt nicht mehr schnaufen kann und am Regelwerk erstickt ist.
Gruß Bernd