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Ich bin der Meinung das die schwarzen Leuchten früher immer eingetragen werden mussten. Eben auch aufgrund der Rückstrahler und NSL Umstände.
Ja früher als die mehr verbreitet waren eintragen sicherlich. War aber oft nervig, weil sie vielen Prüfern viel zu dunkel waren. Gab ja auch immer diese schöne Universal Nebelschlussleuchte dazu sowie Katzenaugen, die man sich dann ans Auto kleben konnte, bzw. die Nebellampe unter die Stoßstange baumeln.
Musthave dazu schwarze Heckblende mit fettem Treser Schriftzug.
Zum Thema Eintragen würde ich damit zum Tüv fahren und fragen. Fragen ist ja noch kostenfrei. Notfalls eintragen lassen, dann kann dir keiner was.
...hatte die auch mal an meinem Gölfchen montiert (anno 96) und beim ersten Besuch beim Tüv hieß es dann - die müssen eingetragen werden da 1. sonst evtl. auch nicht sichergestellt ist, daß Rückstrahler montiert und 2. ggf. auch eine zusätzliche NSL zu montieren ist (ab BJ91). Daher hab ich bei mir folgende Eintragung im Schein: * mit schwarzen Rückleuchten, in Verbindung mit zusätzlichen Rückstrahlern, NSL stillgelegt * .
...das gleiche gilt übrigens auch für gelbe, blaue, grüne, etc. Rückleuchten...
War damals nur froh, daß mein Gölfchen BJ 90 war, so konnte ich es wenigstens vermeiden so ne häßliche NSL an die GL-Stoßstange zu hängen (die zusätzlichen Rückstrahler sind ja schon schlimm genug). ...da mir das Rückstrahler-Theater aber nie so richtig gefiel sind seit vielen Jahren wieder die schwarz/roten Leuchten dran. Ach ja eines noch, nach dem Tür war man natürlich mit 20 so schlau die Rückstrahler wieder abzumontieren - das Ergebnis waren dann 2 Monate später 3Punkte in Flensburg und 180DM Strafe... (und zum Glück keine Probezeit mehr gehabt...)
Daher hab ich bei mir folgende Eintragung im Schein: * mit schwarzen Rückleuchten, in Verbindung mit zusätzlichen Rückstrahlern, NSL stillgelegt * . ...das gleiche gilt übrigens auch für gelbe, blaue, grüne, etc. Rückleuchten...
Ja genau die ganzen Eintragungstexte .... Sonderlenkrad, Fahrkabinenabsenkung durch gekürzte Schraubenfedern, Spezial modifizierten Front und Heckwischer... Naja die Katzenaugen waren eh nur zum Tüv dran und wenn dann sind die wohl verloren gegangen ... alter Kleber... ist wohl vom Waschen Wasser hintergezogen. Hatte auch immer zur Demo welche im Handschufach mit Magnetstreifen was wie Klebeband aussah. :whistling: Haben aber glaube ich fast alle gemacht.
Hm die blauen gehen heute aber so mit Papieren, zumindest meinte der Prüfer ist OK so.
Gerade durch Zufall gesehen, in der Bucht gibt es aktuell die passende Treser-Heckklappe. Nicht schön, aber doch irgendwie interessant. Aber der Preis ist krass: m.ebay.de/itm/original-TRESER-Heckklappe-NEU-Glaskuppelheck-fur-VW-Golf-2-GTI-16V-G60-Syncro-/262989773889?hash=item3d3b697c41%3Ag%3ALLoAAOSwbsdVKVo~&_trkparms=pageci%253A57b538c4-5858-11e7-841a-74dbd1803ad1%257Cparentrq%253Ad6ca730715c0aa42ecc98d27fffeabf1%257Ciid%253A22
...naja, weglassen ist ja nicht legal (und wegen so nem Scheiß hab ich mal Punkte gekriegt - aus dem Grund waren dann welche auf den schwarzen Bereich der Stoßstange geklebt (GL), die rabenschwarz mit Stoßstangenschwarz bearbeitet wurden. Das war dann nur ne Ordnungswidrigkeit (wegen verschmutzer Beleuchtungseinrichtung), kostete 'n 10er (hab ich aber nie berappen müssen) und gut war... (und da mein Wagen ein Diesel alter Schule war (bei Vollgas 'n Abgasstrahl wie ne Dampflock), war die Glaubwürdigkeit auch gegeben
Ist immer lustig wenn der Tüv nicht so funktioniert wie sich das einige vorstellen. Erstmal bezweifel ich dass die Treser Lampen ne E3 Kennzeichnung haben. Die sind von Hella, warum sollten die in Italien Typgeprüft worden sein? Event. sind schwarze Fifft (ist ja immerhin ein ital. Hersteller) in Italien typgeprüft, dass sind aber halt "nur" schwarze Rückleuchten und keine Treser.
Zweitens, die E Kennzeichnung sagt aus dass die Typgeprüft sind, mehr nicht. Wie und wo die verwendet werden dürfen. steht in der ABG / Anbauanweisung.
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