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ist nicht korrekt. In Deutschland ist die Erteilung des H-Kennzeichens abhängig von der Erstzulassung, hatten wir weiter oben doch schon geklärt. Frühestens 30 Jahre nach EZ, wann gebaut ist egal. Ein Fahrzeug was nie zugelassen war fällt unter die Gesetzgebung die aktuell gültig ist.
Und ich glaube im Rahmen der HU wird auch bei einem H-Kennzeichen KFZ das Abgasverhalten mit überprüft, halt im Rahmen der Werte die es einhalten muß aufgrund seines Erstzulassungsdatums.
sollte für ein kfz, noch nie eine zulassungsbescheinigung, oder der kfz-brief ausgestellt worden sein, (also noch nie zugelassen!), oder im ausland, auch nicht eu, kann ein zulassungsverfahren eingeleitet werden. natürlich vorher KBA einholen. nachrüsten: (vorschrift) u. a. blink- u. warnblinkanlage sowie diebstahlsicherung ect. § 21 + § 23 bei einer prüforganisation - versicherungsschutz - zulassungsbescheinigung I und II werden v. der behörde ausgestellt. allerdings ist die vorgehensweise vom bundesland abhängig. dann wenn alles stimmt H. hallo,
wollte eigentlich nur, wie früher bei anderen kfz-foren, (wechsel kfz) versuchen hier gestellte fragen im intresse des fragenstellers zu beantworten. meine fragen wurden auch hilfreich beantwortet, man dankt.
verspreche nun, nurmehr nur noch auf rein techn fragen zu antworten, bzw. zu fragen und zwar weil es mir hier nicht um "ich habe recht" geht. nachdem weiter oben oder noch weiter unten ja v. den experten alles eklärt wurde, und nachschlagfähige meinungen als unkorrekt abgestempelt werden, ist das sicher nicht berauschend für fragende mitglieder bzw. wer will sich schon an unkorrekten info`s orentieren!
bin: a. keine "mimose" b. a. 06.02.2014 mit erhebl. mängeln bei der hu durchgesaust.
Dann bring mal bitte Quellen für deine Behauptungen. Ohne halte ich nämlich deins für unkorrekt.
Das ich mich auf die Fahrzeugzulassungsordnung beziehe habe ich weiter oben schon geschrieben. Hier jetzt als Laie rumschmollen weil du von Laien mit anderer Meinung und Quelle korrigiert wirst hilft wohl keinem.
z.b. ADAC oldtimerratgeber . 2013 - 2014 seite 58 - spalte 1 (gelb) zelle 5.
golf 2 hast sicher schon einige H-zulassungen durchgezogen, bei deinem wissen, ich als laie kann da nicht mithalten, habe nur 3, vw - volvo - norton. bin im urteilen - unkorrekt - laie ect. etwas zurückhaltender, ist für mich ein oberlehrerverhalten mit der note 1, aber nicht mein ding. nicht bös gemeint, für mich erledigt, auf bayr. du hast recht und ich meine ruh.
Ich habe geschrieben ich hab ne andere Meinung, resultierend aus Ouellen die ich genannt habe. Irgendwie hab ich den Eindruck dass du mit Widerspruch nicht umgehen kannst. Es liegt wohl in der Natur der Sache das man bei einer eigenen anderen Meinung die andere für unkorrekt hält. Gut, bin ich halt der Oberlehrer. Ist ja nicht bös gemeint...
Und nebenbei wäre es völlig egal wieviele H Zulassungen ich schon "durchgezogen" hätte, um unsere Meinungsverschiedenheit hier zu klären hätte ja ein "Schaufensterlangsteher" dabei sein müssen. Ansonsten stellt sich die Frage nämlich nicht.
ein oldi ist über 30 j. alt und braucht keine asu, wann zugelassen, spielt keine rolle. um die asu zu bekommen, müßte oft die ganze motortechnik modernisiert werden. damit würden ja sonderregelungen entfallen und das kulturgut könnte auf öffentlichen straßen nicht bewegt werden. dann würde es ja auch kein H-kennzeichen mehr geben, vielleicht ein O für oldi.
gruß peter
Nochmal dazu: Laut Auskunft Tüv Nord müssen PKW Benziner ab EZ 1969 zur AU, Diesel ab 1977. Auch mit H-Kennzeichen ist das Umfang der HU.
Das ist korrekt. Mein 1970er VW Buggy muss auch zur AU, Grenzwerte sind dann die zur EZ gültigen. Deshalb ist das Argument mit umrüsten auch nicht logisch.
Habt ihr die Richtlinie mal gelesen? Die AutoBild-Jungs interpretieren da schon sehr viel rein...
Da steht im Prinzip drinnen dass die technische Überwachung von Fahrzeugen den Mitgliedsstaaten freigestellt ist weil Oldtimer meist wenig bis garnicht gefahren werden.
Klar muss man das Thema im Auge behalten, aber das hier ist in meinem Augen Panikmache.
Bin ja gespannt wie sowas abläuft? Wenn ich die Innenausstattung wieder eingebaut habe geht es evtl diese Woche zur H-Abnahme mit dem Golf von meiner Frau.
Ich sehe das auch (noch) gelassen. Es liegt sicher im Interesse des DEUVET, etwas Stimmung zu machen, damit er endlich als gesamteuropäische Vertretung der Oldtimer-Clubs wahrgenommen wird. Aber was interessiert mich ein Verband, der dem Golf II den Status als Oldtimer bzw. Als schätzenswertes Kulturgut verweigern will (vgl. AutoBild 1/2014).
Das H-Kennzeichen wird ohnehin schwierig. Die Niederländer Haben die Grenze schon auf 40 Jahre heraufgesetzt. Unsere Super-GroKo, die sich alle ja sehnlichst gewünscht haben, wird sich das sicher als Beispiel nehmen. Schade drum.
VG
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