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Ich habe jetzt noch bei einem Freund angefragt, dessen Kadett E im September 1990, zwar schon mit bundesdeutschen Zulassungspapieren, aber noch mit DDR Kennzeichen und auch Hoheitsstempeln zugelassen wurde. Dieser sucht mir seinen alten KFZ-Brief raus und lässt mir dann eine Kopie zukommen.
Anbei die letzte Seite meines Audi KFZ-Briefes, mit dem Verweis auf die EWG-Betriebserlaubnisnummer seitens des KBA. Ich gehe davon aus, dass der Vermerk zur Betriebserlaubnis des ostdeutschen KTA ebenfalls dort zu finden sein wird. Mich würde hier die Betriebserlaubnisnummer des KTA interessieren.
Habe heute die Rückmeldung von meinem Bekannten erhalten, in seinen Fahrzeugpapieren (alter bundesdeutscher KFZ-Brief) sieht es wie folgt aus. Die Erstzulassung seines Kadett E war am 18. September 1990 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR und auch in diesem war bereits eine EWG-Betriebserlaubnisnummer vermerkt, keine Betriebserlaubnis von Seiten der KTA.
Das ist ja nicht richtig was du schreibst. Das ist eine dt. Betriebserlaubnis, das Feld der EWG Betriebserlaubnis ist ja nicht ausgefüllt.
Bleibt die Frage unter was ein Genex Golf mit DDR Papieren gelaufen ist.
Dieses Feld ist in alten KFZ-Briefen heimischer Fahrzeughersteller immer offen.
Die Nummer D559/2 ist die EG-Betriebserlaubnisnummer zur Modellfreigabe für diesen Fahrzeugtyp und europaweit gültig; hier beispielhaft ein Auszug aus einem österreichischen TÜV-Register.
In den Registern des KBA wird ebenfalls im Zusammenhang zu Teilegutachten immer auf diese als EG-Betriebserlaubnisnummer bezeichneten Nummern verwiesen; kann man so beim KBA einsehen.
Ich würde selbst gerne mal einen KFZ-Brief von einem Genex Golf sehen.
Im Brief zum Genex Trabant meines Vaters ist jedenfalls keine EG Betriebserlaubnisnummer zu finden, obwohl dieser über die damalige BRD vertrieben wurde.
Ich habe in den letzten 32 Jahren keinen alten deutschen Fahrzeugbrief zu einem Fahrzeug eines deutschen Herstellers gesehen, in dem ein Zusatz zur EWG-Nummer vermerkt war. Bin gerne für weitere Informationen in die Richtung zu haben.
Aber das sollten wir dann außerhalb dieses Thread´s besprechen.
Hier ein noch paar Beispiele
Und hier noch die alten ehemaligen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 & 2 aus Luxemburg zu meinem Kadett SR. Die luxemburgischen Papiere besitzen gar keine Verweise auf eine EWG-Betriebserlaubnis, müssen sie ja auch nicht, da sie nicht in der EU sind und ihre Papiere nicht mit der EU harmonisiert haben.
Die luxemburgischen Papiere besitzen gar keine Verweise auf eine EWG-Betriebserlaubnis, müssen sie ja auch nicht, da sie nicht in der EU sind und ihre Papiere nicht mit der EU harmonisiert haben.
Seit wann denn das ? Luxemburg ist Gründungsmitglied der EU!
Das neue EG Typgenehmigungsverfahren mit samt seinem neuen Nummerierungsverfahren ist erst zum 01.01.1993 in Kraft getreten und wurde ab 1996 verpflichtend.
Wann ist der letzte Golf 2 (Typ D186/ff) vom Band gelaufen? Kein Wunder, dass Du da für ältere Fahrzeuge nichts findest!
Es ist also vollkommen selbsterklärend warum Du nur etwas zu Typgenehmigungsverfahren und -zulassungen nach neueren EU-Recht finden kannst, wenn die Genehmigungsverfahren nach diesem Stichtag angestoßen wurden, wie auch eine Genehmigung erteilt wurde.
Dies erklärt somit auch, warum in Deinem speziellen Beispiel für die Modelle des Golf 2 keine EG Typnummer zu den Bremsscheiben zu finden ist, dagegen für die Modelle Golf 3 und Polo 6KV dagegen sehr wohl.
Vor Einführung des neuen EG-Typgenehmigungsverfahren, mussten die Hersteller Ihre beim KBA eingereichten und von diesem genehmigten BE, ABE, EBE, wie auch BE für Fahrzeugteile zur Genehmigung an die jeweiligen länderspezifischen Zulassungsbehörden übersenden und in örtliches Zulassungsrecht überführen lassen, um auf dem jeweiligen Markt aktiv tätig werden zu können; daher finden sich in den alten länderspezifischen Genehmigungen auch die Zulassungscodes des KBA wieder.
Auszug aus dem Straßenverkehrsrecht zur alten "Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (70/156/EWG)"; diese wurde ersetzt durch die Ril 2007/46/EG und ist ihrerseits ebenfalls schon wieder ersetzt worden.
Wann ist der letzte Golf 2 (Typ D186/ff) vom Band gelaufen? Kein Wunder, dass Du da für ältere Fahrzeuge nichts findest!
Es ist also vollkommen selbsterklärend warum Du nur etwas zu Typgenehmigungsverfahren und -zulassungen nach neueren EU-Recht finden kannst, wenn die Genehmigungsverfahren nach diesem Stichtag angestoßen wurden, wie auch eine Genehmigung erteilt wurde.
Dies erklärt somit auch, warum in Deinem speziellen Beispiel für die Modelle des Golf 2 keine EG Typnummer zu den Bremsscheiben zu finden ist, dagegen für die Modelle Golf 3 und Polo 6KV dagegen sehr wohl.
Einfach lesen was ich geschrieben habe. Im Verwendungsbereich stehen die zugelassenen Fahrzeuge samt IHRER Zulassungsnummern. Es geht nicht um EG- Typnummern zu den Bremsscheiben.
Und der Golf 2 ist nicht Typ D186/ff, dass ist seine ABE Nummer.
Tüv Nord und das KBA haben 2013 fein säuberlich unterschieden in ABE und EG-Nr..
Von daher steht für mich fest was die D186ff. ist, eine dt. ABE.
Auch wenn die dann vielleicht aus Vereinfachungsgründen irgendwann irgendwo zur EG Nr. mutiert ist.
StVZO
§19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
Auszug:
Die in Satz 2 genannten Einzelrechtsakte und Einzelregelungen sind jeweils ab dem Zeitpunkt anzuwenden, zu dem sie in Kraft treten. Soweit in einer Einzelrichtlinie ihre verbindliche Anwendung vorgeschrieben ist, ist nur diese Einzelrichtlinie maßgeblich. Gehört ein Fahrzeug zu einem genehmigten Typ oder liegt eine Einzelbetriebserlaubnis nach dieser Verordnung oder eine Einzelgenehmigung nach § 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vor, ist die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis nur zulässig, wenn die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen ist.
(7) Die Absätze 2 bis 6 gelten entsprechend für die EG-Typgenehmigung.
§21 Allgemeine Betriebserlaubnis für Typ (= Typgenehmigung)
Meine Erfahrungen mit, wie auch die Rückmeldungen aus den Zulassungsämtern sind wie folgt, die alten Typgenehmigungen durch ABE gelten mit Rechtsanspruch auch als EG-Typgenehmigung. Ich hatte bereits diverse Probleme mit aus dem Ausland eingeführten Fahrzeugen bei Abnahme und Zulassung, habe aber stets die entsprechenden Dokumente übers KBA erhalten.
Die Nummer D559/2 ist die EG-Betriebserlaubnisnummer zur Modellfreigabe für diesen Fahrzeugtyp und europaweit gültig; hier beispielhaft ein Auszug aus einem österreichischen TÜV-Register.
Ich denke mal dass wir uns dann einig sind dass das keine EG-Betriebserlaubnisnummer ist.
Bleibt dann für Sebastian die Frage was bei ihm drin steht, m.W. ist das ein Golf der vor dem Mauerfall zugelassen wurde.
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