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Nein, wenn das Fahrzeug geklaut wird oder z.B. abbrennt ist das eine gute Grundlage und auch bei einem schweren Unfall wo der eigentliche Zustand nicht mehr nachvollziehbar ist.
Nein, wenn das Fahrzeug geklaut wird oder z.B. abbrennt ist das eine gute Grundlage und auch bei einem schweren Unfall wo der eigentliche Zustand nicht mehr nachvollziehbar ist.
Hast du die Erfahrung etwa schon gemacht? Mein Versicherer hat mir versichert, dass ein vorhandenes Wertgutachten keine Rolle spielt. Ich denke, das ist weit verbreitetes Wunschdenken, dass das Gutachten im Schadensfall hilft.
Was hast du denn vor 18 Jahren für den Golf bezahlt? Zu der Zeit gabs die doch sehr günstig und bei einem Winterauto gehe ich mal von einem nicht perfekten Garagenfahrzeug aus erster Hand mit 20.000km aus?
Muss ich raussuchen, hab die Unterlagen vom Titel noch liegen, ich meine es waren so um die 1800,- EUR.
Das viel schlimmere war, dass mich der sogenannte Fachschrauber mit einem verkehrsunsicheren Wagen hat fahren lassen, was mir aufgrund des Fahrverhaltens nicht koscher war und ich am Folgetag den Hobel mit meinem Freund und TÜV-Prüfer auf der Bühne durchgecheckt habe. Am Traggelenk der Beifahrerseite fehlte die selbstsichernde Mutter zum Radlagergehäuse hin, das Führungsgelenk steckte ungesichert in der Kegelpressverbindung, sowie zwei Auspuffhalter fehlten und einer war gar durch einen Kabelbinder ersetzt worden.
Ich hatte den Wagen damals beim Kaufhaus mit den vier bunten Buchstaben gekauft und als ich den Wagen, der als top Zustand aus 1. Hand mit niedriger Laufleistung angeboten wurde, abholen wollte, kam mir der Zustand mehr als fragwürdig vor.
Seit dieser Erfahrung, checke ich jedes Fahrzeug auf einer Hebebühne durch oder lasse es bei der Dekra Station durchsehen, bevor ich es kaufe. Da man ohne Hebebühne oder Grube vor Ort vieles nicht einsehen kann.
Also meine Versicherung wollte kein Wertgutachten zwecks H-Zulassung, versichert ist alles ohne WG bis 50.000€ und das wird der Golf wohl nie Wert werden.
Für die H-Zulassung wollten sie nur aktuelle Bilder von innen und außen und den Kaufpreis bzw. aktuellen ca. Wert.
Also meine Versicherung wollte kein Wertgutachten zwecks H-Zulassung, versichert ist alles ohne WG bis 50.000€ und das wird der Golf wohl nie Wert werden.
Für die H-Zulassung wollten sie nur aktuelle Bilder von innen und außen und den Kaufpreis bzw. aktuellen ca. Wert.
kannst du das mal genauer erklären? Das hört sich irgendwie etwas verdreht an:
- Du hast eine H-Zulassung ohne Gutachten?
- Die Versicherung fordert aber normalerweise ein H-Gutachten?
Ich kenne das genau andersrum:
- Ohne H-Gutachten keine H-Zulassung
- Die Oldtimerversicherung hat mit H-Gutachten oder -Zulassung nichts am Hut...
Ich habe bei einem Auto auch eine Oldieversicherung ohne Gutachten. Sowas gibt es durchaus. Meist für Autos unterhalb eines bestimmten Wertes. Meiner hat auch keine H-Zulassung, nur die Oldieversicherung.
H-Zulassung und Oldtimerversicherung werden gerne in einen Topf geworfen.
Mein oben genanntes Auto ist ein Hyundai und noch keine 30 Jahre alt. Oldieversicherung gibt es bei der Württembergischen aber unter bestimmten Voraussetzungen schon ab 20 Jahren Fahrzeugalter.
Mein blauer Golf 2 MH ist Bj. 87 und hat auch (noch) kein H. Trotzdem auch eine Oldieversicherung, ebenfalls ohne Wertgutachten.
Mein roter Golf 2 ist Bj. 91 und hat eine H-Zulassung. Aufgrund des Alters hätte er ohne Wertgutachten versichert werden können, aufgrund der Umbauten wurde aber eines gefordert.
H-Zulassung und Oldtimerversicherung werden gerne in einen Topf geworfen.
Aufgrund des Alters hätte er ohne Wertgutachten versichert werden können, aufgrund der Umbauten wurde aber eines gefordert.
Beide Gölfe sind bei der OCC versichert.
Dass ist vollkommen korrekt, schlussendlich entscheidet die Versicherer selbst, ob er ein Wertgutachten für ein Fahrzeug haben will oder nicht. Habe selbst zwei Fahrzeuge bei der OCC und zwei weitere bei der ADACClassic versichert, bei dreien der Fahrzeuge wurde eine Kurzbewertung gefordert, beim letzten nicht.
Das H-Gutachten entscheidet ausschließlich darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften zur Einstufung als historisch erhaltenswertes mobiles Kulturgut entspricht, was die Rechtfertigung für die steuerliche Einstufung ist.
Mit diesem Gutachten hat der Versicherer nichts am Hut und es sagt auch nichts über den Wert des Fahrzeuges aus. Sein Risiko bewertet der Versicherer ganz für sich alleine.
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