Golf 2 VR6 | Motorschaden....

  • Also Felgen schaun super drauf aus..nur!!Da wirst scho Probleme bekommen..das Hörnchen :D ..steht schon arg über die Verbreiterung..selbst mit 215/35er Puschen wirds da schon Brenzlig!!Ausser du ballerst denn Radlauf zurecht...
    Tüvmässig???Haste da schon mal angefragt..
    TheGreg46..hats schon angedeutet... :huh:

    applause.gif Die Beste Idee die Volkswagen je hatte...Golf GTI.....

  • Naja muss ich sehen. Wenn nicht kommen sie halt erst auf die neue Karosse. Da kann ich noch was an den Kotflügeln machen.
    Bei uns in der gegend habe ich schon schlimmeres gesehen. Weiß nicht ob es noch so ist aber normal sagte man immer solange das Profil unter dem Radhaus ist, ist es okay ;D


    Werde auf berichten was raus kommt wenn es jemanden interessiert :)

  • Kommt auch immer auf das ganze an. Also habe ich zumindest die Erfahrung gemacht.. wenn die sehen das an dem Auto alles sauber gemacht ist (also aufgebaut und sehr viele neuteile etc) tüv dann auch immer gleich viel offener und netter ist :D


    Mir sagte mal ein TÜV.. Das am Tag so viele Idioden kommen wo zb zu kurze oder zu wenig Radbolzen oder völlig falsch eingebaute Teile kommen,
    dass sie schon immer mit einer Abneigung an so Umbauten bze Eintragungen gehen..


    Auftreten und gut gemachte Arbeit ist viel Wert.

  • Ja das wurde geändert, früher musste tatsächlich nur das Profil abgedekct sein mittlerweile muss der komplette Reifen sich verstecken.
    Da gibt es noch irgendwelche Angaben von oben jeweils so und soviel Grad im und gegen den Uhrzeigersinn, oder so ähnlich.


    Aber hey hold dir doch nen schmalen Reifen der sich pervers zieht und steig auf Luft um. Die hintere Felge ist perfekt um den Radlauf beim Parken zwischen Felgenhorn und Gummi zu schieben :thumbup:

  • Jepp, das hat sich aber glaube ich irgendwann mal geändert, seitdem muss das komplette Rad abgedeckt sein. :D

    Aber auch hier gilt, was schon vor der Änderung der Richtlinien eingetragen war, darfst du es so behalten, da eine Urkunde ihre Gültigkeit nicht verliert, wenn sich eine Bestimmung ändert.


    Bestes Beispiel dafür sind alle Fahrzeuge, die keine elektronisch geregelte Einspritzanlage haben. Wenn ich mich im Datum nicht täuche, war es der 01.01.1990 an dem eben eine elektronische Einspritzanlage zur Vorraussetzung für die Erstzulassung eines Fahrzeugs wurde. Bereits zugelassene Fahrzeuge können hingegen durch diese Regelung nicht einfach so aus dem Verkehr gezogen werden :thumbup:


    Wenn ich in einem Punkt nicht ganz richtig liegen sollte, dann berichtigt mich bitte, aber ich mein mich erinnern zu können, dass das so ist :D

  • Ja das wurde geändert, früher musste tatsächlich nur das Profil abgedekct sein mittlerweile muss der komplette Reifen sich verstecken.
    Da gibt es noch irgendwelche Angaben von oben jeweils so und soviel Grad im und gegen den Uhrzeigersinn, oder so ähnlich.


    Aber hey hold dir doch nen schmalen Reifen der sich pervers zieht und steig auf Luft um. Die hintere Felge ist perfekt um den Radlauf beim Parken zwischen Felgenhorn und Gummi zu schieben :thumbup:


    xD Das stimmt dafür sizt die Felge perfekt. :love:


    Das kleinste wofür ich eine Freigabe habe ist 215 35 16 von Hankook.



    Achja gibt auch noch ein mini Update :D :
    Morgen wird der Block noch gar zerlegt und dann gehts zum Hohnen und Kopf planen :whistling:

  • Hi

    Bestes Beispiel dafür sind alle Fahrzeuge, die keine elektronisch geregelte Einspritzanlage haben. Wenn ich mich im Datum nicht täuche, war es der 01.01.1990 an dem eben eine elektronische Einspritzanlage zur Vorraussetzung für die Erstzulassung eines Fahrzeugs wurde. Bereits zugelassene Fahrzeuge können hingegen durch diese Regelung nicht einfach so aus dem Verkehr gezogen werden :thumbup:


    Wenn ich in einem Punkt nicht ganz richtig liegen sollte, dann berichtigt mich bitte, aber ich mein mich erinnern zu können, dass das so ist :D

    Ich fahr aber nen 91er Vergaser ! Kann so also auch nicht stimmen!



    Gruss Micha

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