Hallo zusammen,
zuerst: große Sauerei. Dass Doppel-Wobber eine Erlaubnis hatte, glaube ich - denn früher (da war eh alles besser... :wink: ) wurden diese immer mal wieder ausgesprochen. Umso größer ist der Ärger, dass Du die nicht mehr auffinden kannst. Wahrscheinlich ist das durch die vielen Restrukturierungsprozesse in WOB verloren gegangen. Aber dass man dann gleich wieder die juristische Keule rausholt, ist irgendwie typisch für die Rechtsabteilungen großer Konzerne. Dass dadurch jetzt gerade im Klassik-Segment ein großer Imageschaden für VW entsteht, ist ganz sicher wieder auf das "die rechte Hand weiß nicht, was die linke Hand tut" eines Großkonzerns zurückzuführen. Die Klassik-Abteilungen von VW geben sich größte Mühe, Markenclubs, Communities, Sammler und Co. zu unterstützen und zeitlgleich wird ein paar Straßen weiter in WOB das hier dargestellte Schreiben losgeschickt. Für mich ein Musterbeispiel für "wie man mit dem Hintern einreißt, was man mit den Händen aufgebaut hat". Der Schuldige aus Sicht der VW-Fans ist meines Erachtens nicht in den Klassik-Abteilungen zu suchen, sondern allein in der Rechtsabteilung. Aber letzten Endes schreiben alle auf dem gleichen Briefbogen.
Zum Glück ist mit der strafbewehrten Unterlassungserklärung ja erst einmal noch nichts (in Euro) passiert. Wenn ein Schaden entstanden sein soll, muss das erst einmal nachgewiesen werden.
Meine Anteilnahme in dieser Sache, bitte halte uns auf dem Laufenden.
Mit kollegialen Grüßen
Sebastian