1.6 mit 195PS eingetragen?
Also mein 1,8 ist mit 175 eingetragen!
Kann man umrüsten auf 1,6?
Nein spaß bleib natürlich bei meinen 1,8 Original!
Sonst kann man ja das 10Million Modell ganz weg werfen wegen Motorumbau!
Topspeed
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- [allgemein]
- GolfIIFunction
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Ähm Golf4?
Wer kauft sich den so ein Auto? Jetzt nicht Persönlich nehmen aber VW hat besseres gebaut!
Naja sei es drum, ich kann schnell oder langsam mit meinem Golf 2 fahren und das reicht mir! -
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Du hast doch mit 'm IVer angefangen! Es ging um das "viel zu hohe Gewicht" und so weiter! Wenn du plötzlich in der Argumentation wieder die Generation wechselst, solltest du das sagen! Satzzeichen wirken übrigens auch wunder!
Und im Bezug auf hässlich: Ich trau mich wenigstens mit 'ner Seriennahen Front auf die Strasse!
Das weiteren muß ich deine Aussage bezüglich der Tachoabweichung korrigieren!
Der Tacho darf nicht nachgehen und maximal 10% bis höchstens 4km/h vorgehen!
Soeben dem §57 der StVZO entnommen!Es gibt einige VW die mir besser gefallen, aber meine finanziellen Möglichkeiten übersteigen! Außerdem ist bei dem wenigstens nich dauernd was anderes kaputt!
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Ja das stimmt, aber nen Polo 9N sieht besser aus und ist günstiger
Ist ja nun auch egal, jeden sein eigen, und das mit dem kaputtgehen beim 4er fängt auch noch an, und dann immer schön Werkstatt! :wink: -
Zitat
Original von Latino Heat
Ja das stimmt, aber nen Polo 9N sieht besser aus und ist günstiger
Ist ja nun auch egal, jeden sein eigen, und das mit dem kaputtgehen beim 4er fängt auch noch an, und dann immer schön Werkstatt! :wink:Ich finde nun wieder den Polo unmöglich
Die Technik ist im IVer noch gar nicht so aufregend! Da lässt sich noch viel selber klären, wie ich bis jetzt so gesehen hab!
Ich werd's ja sehen. Eigendlich will ich in dem Brief der einzige Halter bleiben!Nun aber mal zurück zum Thema!
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@ blueone da muss ich dcih korregieren das bezieht sich nur auf den wegstreckenzähler
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.
die abweichung des geschwindigkeitsmeßgerät steht in den eu vorschriften und nicht direkt in der stvzo
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Auszug aus §57 StVZO, 75/443/EWG, ECE-R39
Zitat
RICHTLINIE DES RATES
vom 26. Juni 1975
zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und das
Geschwindigkeitsmeßgerät in Kraftfahrzeugen
(75/443/EWG)
(ABl. L 196 vom 26.7.1975, S. 1)Zitat
4.4. Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen
Geschwindigkeit liegen. Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten
sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom
Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der
tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen:
O<=V1-V2<=V2/10+4km=h:Du kannst dir auch gerne den Rest noch durchlesen: hier
Da steht nichts aber auch gar nichts davon, daß ein Tacho vorgehen muß! Noch dazu 10 km/h! So ein Schwachsinn!!!
In Zukunft hat ein Kilo auch nur noch 835 Gramm, was???
Und jetzt lass mich mit dem Scheiß in Ruhe, sonst krieg ich hier noch 'n Anfall!
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BlueOne: Nich aufregen ! Is nich gut für die Pumpe !
ZitatDie angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen
Das ist ja auch richtig ! Wir reden ja nicht die ganze Zeit darüber das die Angezeigte Geschwindigkeit zu wenig ist... die im Tacho angezeigte Geschwindigkeit wird von so vielen Sachen beeinflusst. Was glaubst du warum bei dicken Felgen mit dicker Bereifung der Tacho geeicht werden muss ? Ob du dich aufm Kopp stellst und mitm Arsch fliegen fängst oder nicht.. Tachoanzeigen Weichen ab ! Das ist eine Tatsache. (hab KFZ-Mechaniker gelernt und so n paar Sachen weiss ich wohl noch)
kirschroter_Golf: Viel zu aufwändig.. einfach zum ADAC fahren und wenn die das Equipment haben dann kannste da ne Tachomessung durchführenlassen :wink:
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steht doch in der formel
kleines beispiel
tätsächlich 80
angezeigt 90O <=90 - 80 <= 80/10+4
O<=10<=12V2/10 sind 10% abweichung + 4 km/h !!! wie war das steht nicht da?
dann kannste bis zu 1% fehlwert des prüfgeräts der tatsächlichen anzeige dann bis zu 2% für den abrollumfang des reifen
unsere rennleitung darf sogar durch nachfahren geschwindigkeit am tacho messen und müssen 20% toleranz sogar abziehen.
die schilder sie fahren .. haben ne abweichung von 1-2% bei falschaufstellung 3-.....% -
Echt lustiges Thema hier
Jetz mal ehrlich, wenn ich mir hier manche Posts so durchlese:
Ihr glaubt doch nicht allen ernstes, dass ein 90PS GOLF 2 (!!!) 200km/h fährt oder?Wow, ihr müsst ja ein Punktekonto haben... Ein 16V PL, der 230 fährt!! Hey, was is da drin? Wie soll das überhaupt technisch möglich sein?
Mein 16V KR ist mit 208 eingetragen und das fährt/fuhr er auch! Und nicht 230 oder 240 oder so!Sogar der G60 ist mit 215 langsamer, als das, was hier manche für einen 16V angeben, ja hö?!?
Muss man da vorher ein Vakuum um sein Auto aufbauen oder wie?
Hey, mal zum Vergleich: Der aktuelle 5er GTI mit 200PS (!) hat als Spitze 235km/h angegeben!
Hey, ihr solltet euch bei VW in der Entwicklung bewerben, das müssen ja alles Idioten da sein, dass die aus dem Auto nicht 320 Sachen rauskitzeln!Außerdem mag die Abweichung der geschwindigkeitsanzeige heute besser sein, aber früher war sie es nicht! Ich kenn 2er Golf-Tachos, die zeigen 70 an und das GPS zeigt 55... Hm...
Im übrigen kann man die theoretische Höchstegschwindigkeit ausrechnen: Einfach mal nach Getrieberechner googlen...
P.S. Wer Ironie findet, darf sie behalten... :wink:
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