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Um den Ablauf einer Situation zu erkennen dürfte es reichen. Spätestens bei Kennzeichen erkennen etc. wird es bei den billigen halt schwierig. Da kommen die qualitätstechnisch nicht an eine GoPro oder vergleichbares dran. Und selbst bei der GoPro ist das nicht immer zu 100% gegeben.
Hängt vor allem von der Geschwindigkeit der Situation etc. ab. Je schneller umso wichtiger sind hohe FPS. Mit 30 Bilder pro Sekunde kommt man da dann nicht weit...
Nachdem ich kürzlich auf der Autobahn Opfer einer Wurfattacke wurde und mich ein ziemlich aggressiver Autofahrer bedrängte, ich mir in der Kürze der Zeit und unter dem Schock aber nicht das Kennzeichen merken konnte, habe ich mir nun auch eine Dashcam angeschafft. Ich bin ziemlich schnell auf die Auto-Vox D6 pro gestoßen, ganz einfach weil sie sehr unauffällig und klein ist. Außerem haben mich die positiven Bewertungen auf Amazon überzeugt, weshalb ich das Angebot einfach mal verlinke:
Habe sie heute in meinem Golf so montiert, daß die Kameralinse exakt auf der Linie des Rückfahrspiegels sitzt, welcher ja die Fahrzeugmitte markiert. Das ganze sieht dann so aus:
Das Kabel führe ich unter der Gummidichtung der Frontscheibe bis zur A-Säule, dann unter der Verkleidung bis unters Armaturenbrett und von da aus zur Mittelkonsole bis zu meiner USB-Steckdose, das Kabel reicht locker. Die Kamera verbindet sich per W-Lan mit dem Smartphone, aber leider nicht mit meinem Windows-Phone, so dass ich für das initiale Setup auf ein fremdes Smartphone zurückgreifen musste, auch um die 64GB-SD-Karte zu formatieren. Von nun an läuft die Kamera aber auch so, sobald eine Stromverbindung besteht, d.h. ich muss daran denken, beim Abstellen des Autos den USB-Stecker zu ziehen. Morgen werde ich mal eine Testfahrt machen. Es lassen sich nicht nur Video-, sondern auch Fotoaufnahmen machen, sobald man seine Hand kurz unter die Kamera hält. Somit lassen sich auch besonders schöne Panoramaansichten festhalten.
Die datenschutzrechtlichen Bedenken sind mir bekannt, aber wenn es hilft, solche Psychopathen dingfest zu machen, ist mir dieses Mittel recht. Noch einmal lasse ich solche Leute nicht davonkommen. Habe zwar eine Anzeige aufgegeben, aber ohne Kennzeichen wird das im Sande verlaufen. Mit Kamera hätte ich wenigstens ein Kennzeichen und dazu noch den Verlauf der Attacke auf Video gehabt. Nach dieser Erfahrung sehe ich mich leider gezwungen, "aufzurüsten" und ich bin sicher, dass sich dieses Mittel langfristig durchsetzen wird, solange nicht zuviele Leute den Hilfsheriff spielen. Für mich dient es ganz klar nur dem Eigenschutz und dadurch, dass die Dateien fortlaufend überschrieben und nicht von mir archiviert werden, sehe ich da auch nicht so den großen Konflikt.
Gerne doch. Lade gerade zum ersten Mal überhaupt zwei Videos bei Youtube hoch, bin damit eigentlich ganz zufrieden. Bis die Videos hochgeladen sind, hier schon mal als Vorgeschmack zwei Fotos, die ich mit der Dashcam aufgenommen habe (es war übrigens nicht das beste Wetter, schon recht früh dunkel und Regen):
Die Dashcam sitzt bei mir gerade noch im obersten Bereich der Scheibenwischer, das aber auch nur, weil ich die kurzen Wischerarme mit den langen Wischerblättern verbaut habe. Das sollte man auch bei der Anbringung beachten, ich habe sie ja bündig mit dem Gummi an die Scheibe geklebt, auch damit das Kabel dann nicht so weit herunter hängt.
In der Dunkelheit ist es natürlich schwieriger, eine ordentliche Qualität hinzubekommen. Ich denke, die Videos sind da schon etwas besser geworden. Diese folgen dann in Kürze hier ...
P.S. Eine Störung des Radioempfangs habe ich nicht wahrnehmen können
"Die datenschutzrechtlichen Bedenken sind mir bekannt, aber wenn es hilft, solche Psychopathen dingfest zu machen, ist mir dieses Mittel recht."
Was nützt dir die Cam, wenn das Gericht sie nicht als Beweismittel zulässt?
"Aktuell: Videokamera im Auto unzulässig
Es ist nicht zulässig, seinen Pkw vorne und hinten mit einer Videokamera auszustatten und damit laufend Videoaufzeichnungen des öffentlichen Verkehrsraums zu fertigen und zu speichern. Eine 52-jährige Frau wurde in einem aktuellen Fall wegen vorsätzlicher unbefugter Erhebung und Verarbeitung und Bereithaltung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, zu einer Geldbuße von 150 Euro verurteilt.
Die Betroffene parkte am 11.08.2016 von circa 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr ihren Pkw in München. Das Fahrzeug war vorne und hinten mit einer Videokamera ausgestattet. Die Kameras fertigten laufend Videoaufzeichnungen des vor und hinter dem Fahrzeug befindlichen öffentlichen Verkehrsraums. Diese Aufzeichnungen wurden gespeichert. Auf diese Weise wurden mindestens drei andere Fahrzeuge, die sich vor oder hinter dem Straßenraum des geparkten Fahrzeugs befanden, aufgezeichnet. Die Videoaufzeichnungen wurden durch die Betroffene der Polizei übergeben, da ein anderes Fahrzeug ihr geparktes Fahrzeug gestreift und beschädigt hat und sie die Videoaufzeichnungen als Beweismittel vorlegen wollte. Gegen die Betroffene wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet und ein Bußgeldbescheid erlassen wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Das AG München beurteilte das Verhalten der Betroffenen als vorsätzliche Ordnungswidrigkeit. Das permanente anlasslose Filmen des vor und hinter dem geparkten Fahrzeug befindlichen Straßenraums verletze das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und stelle einen schwerwiegenden Eingriff in dieses Recht dar. Eine permanente Überwachung jeglichen öffentlichen Raumes durch Privatbürger sei nicht zulässig, da es in das Recht unbeteiligter Personen in schwerwiegender Weise eingreift, selbst bestimmen zu können, wo und wann man sich aufhält, ohne dass unbeteiligte Personen dies dokumentieren und bei Behörden verwenden, erläutern ARAG Experten (Amtsgericht München, AZ: 1112 OWi 300 Js 121012/17)."
Hier will der Rechtsbeistand zwar Rechtsbeschwerde einlegen und so eine Überprüfung des Urteils erwirken bzw. eine Neuverhandlung.
Will nur sagen: verlass' dich nicht auf die Cam und denk' nicht, dass du damit abgesichert bist.
Das Hauptproblem ist wohl, dass es zu dem Thema keine einheitliche Rechtssprechung gibt und die Gerichte das von Fall zu Fall entscheiden (was ja auch im Sinne der deutschen Rechtssprechung ist, denn jeder Fall ist anders). Hier wurde die Cam zum Beispiel zugelassen:
Es gab aber auch schon Fälle, wo die Aufzeichnung als Beweismittel zugelassen und ausgewertet wurde und letztlich dem Geschädigten zu seinem Recht verholfen hat.
Ich denke, dass das aber Einzelfallabhängig ist und je nach Art und Schwere des Vergehens/Unfalls entschieden wird.
@GreyFoxX: Über den Fall in München hatte ich auch gelesen. Aber hier hat ja jemand permanent aus dem geparkten Auto heraus gefilmt, das habe ich nicht vor. Bayern ist ja sowieso immer ein Sonderfall und nicht repräsentativ
In meinem konkreten Fall hätte mir die Dashcam schon sehr viel geholfen, da der betroffene Fahrer sich ganz kurz vor mich gesetzt hatte und mich dann ausbremste. Mit der Dashcam hätte ich so auf jeden Fall das Kennzeichen gespeichert gehabt. Ich hätte das gegenüber der Polizei ja noch nicht mal sagen müssen, das ich eine Dashcam habe, aber ich hätte das Kennzeichen nennen können.
Es gab auch schon Fälle, wo der Unfallverursacher zu zweit unterwegs war (ergo zwei Zeugen) und das Opfer alleine. Vor Gericht wurde dem Opfer kein Glauben geschenkt, bis das Dashcam-Video auf dem Tisch lag.
Je mehr solcher Fälle publik werden, desto eher wird sich die Akzeptanz durchsetzen. Zurzeit gilt eher noch der Grundsatz, dass so wenig Personen wie möglich auf dem Video zu erkennen sein sollten. Fahrzeuge und Kennzeichen ok, Personen nicht. Dann hat das Video eine gute Aussicht, vor Gericht als Beweismittel akzeptiert zu werden.
so 'n Bullshit - in jeder großen Stadt gibt es zig Kameras die alles ständig aufnehmen. Oder Touris, die munter Photos machen wenn man sich an interessanten Orten aufhält. Da ist es OK aufgenommen zu werden, wenn ich das aber selber mache um im Zweifelsfall keine auf's Dach zu bekommen ist's nicht OK - zum kotzen...
Mein Kumpel durfte mal 6 Monate laufen "wegen schweren Eingriffs in den Straßenverkehr" - sein Pech war, das im anderen Fahrzeug 2 Leute saßen und die haben schlichtweg gelogen... (mit ner Kamera egal ob legal oder nicht wär das schnell entlarvt gewesen...)
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