das Reifenfabrikat mit eingetragen werden kann, dies aber nur als Absicherung für den Prüfer zu werten ist und keine Verbindlichkeit für den Fahrzeugführer darstellt. Eine Reifenfreigabe des aktuell montierten Herstellers muss natürlich zu jeder Zeit vorliegen, erfordert aber keine erneute Abnahme.
Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass eine schlecht informierte Rennleitung auf dem eingetragenen Fabrikat herumreitet. Kennt man ja vom Motorrad, dass da gerne mit Halbwissen um sich geworfen und dann eine Mängelkarte verteilt wird.