Nutzen Sie unsere Webseite wie gewohnt mit der üblichen Werbung und Tracking. Details finden Sie auf der Seite Datenschutzerklärung. Oder schließen Sie ein Premium-ABO ab, welches auf Werbung und Tracking verzichtet.
Auf der Seite Datenschutzerklärung können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.
WOBber+ Abo abschließen
Nutzen Sie unser Abo nahezu werbefrei und ohne Tracking zum kleinen Preis, jederzeit kündbar. Weitere Abo-Angebote finden Sie auf unserer Info-Seite.
Für die Nutzung mit Werbung: Wir und unsere Partner erheben und verarbeiten personenbezogene Daten (wie z.B. IP-Adressen, Cookies oder Geräte-Kennungen), um unser Webangebot zu verbessern und zu finanzieren. Die Verarbeitung kann auch außerhalb der EU/EWR erfolgen, wo unter Umständen kein vergleichbares Datenschutzniveau herrscht, z.B. in den USA. Weitere Informationen zu den Orten der Verarbeitung finden Sie hier. Die Verarbeitung erfolgt dabei zu den folgenden Zwecken:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden. Anzeigenmessung, Inhaltemessung, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklung
Die Leistung von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über die Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte gesehen haben, können abgeleitet werden. Erkenntnisse über die Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und Systeme und Software zu entwickeln. Personalisierte Anzeigen, Anzeigenmessung und Erkenntnisse über Zielgruppen
Anzeigen können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen besser zu personalisieren. Die Anzeigen-Leistung kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte gesehen haben, können abgeleitet werden.
Auf der Seite Datenschutzerklärung finden Sie eine detaillierte Übersicht, welche Partner zu welchen Zwecken Daten verarbeiten, insbesondere auch, welche Partner Nutzerprofile auf Basis der erhobenen Daten erstellen. Für die Verarbeitung Ihrer Daten benötigen wir dabei Ihre Einwilligung.
Willkommen auf VW Golf - Doppel-WOBber!
H-Abnahme in 05.2021 möglich trotz Ruhezeit (Saison 10-03) bis 10.2021?
Gibt es die Möglichkeit für 1-2 Tage eine Kurzzulassung zu beantragen? (Fahrt zum TÜV), trotz Saisonzulassung?
Das geht meine ich nicht, da das Fahrzeug ja bereits angemeldet ist, nur halt grade nicht aktiv aufgrund des Kurzzeitkennzeichens.
Die Fahrt zum TÜV, so er denn innerhalb deines Bezirks liegt, könnte aber auch ohne ein aktives Kennzeichen möglich sein. Dann musst du das aber meine ich vorher mit deiner Versicherung
abkaspern, ob die das mitmacht.
Sonst einfach auf den Hänger damit und die H-Abnahme machen lassen oder wie Jörn schon sagt ggf. vorziehen die Prüfung...
Vorziehen der Prüfung könnte gehen, wenn es nur kurze Zeit ist. Zwei Monate sollten gehen. Aber kläre das lieber ab.
Ausserhalb der Saison darfst Du aber so oder so nicht fahren, selbst wenn die Versicherung
„grünes Licht“ gäbe. Du fährst dann immer noch ohne Zulassung. Rate ich entschieden von ab.
Ausserhalb der Saison bleibt nur der Hänger oder ein Kurzzeitkennzeichen. Dafür muss aber der TÜV noch gültig sein.
Fahrten die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, dürfen vom Staat her durchgeführt werden. Im eigenenen Zulassungsbezirk oder in angrenzenden. Fahrt zum Tüv gehört dazu. Das ganze muß aber die Versicherung
abnicken und es muß ein Kennzeichen montiert sein, was zum Auto gehört.
Da es sich um eine Zulassungsänderung handelt müßte das gehen. Halt ZVA und Versicherung
fragen.
Du kannst die Prüfung problemlos vorziehen, um wieviele Wochen weiss ich leider nicht mehr. Die Zulassung bzw. Ummeldung kannst du aber erst ab dem Stichtag machen.
also laut Dekra München ist eine vorgezogene H-Abnahme erst möglich, wenn die 30 Jahre erfüllt sind.
Es gibt keine Möglichkeit vorher eine H-Abnahme schon stattfinden zu lassen.
Eindeutiges NoGo.
Bayern?
Die 30 Jahre sind bei mir mit dem 24.05.2021 erfüllt.
Die Strassenverkehrszulassungsbehörde weist mich auf eine Vorabzuteilungsmöglichkeit hin,
die ich bei o.g. Amt beantragen kann.
Das hat nichts mit einem Kurzkennzeichen zu tun, also nicht verwechseln.
Meine Versicherung
werde ich also beauftragen, eine Vorabzuteilungsgenehmigung zu beantragen zum Zwecke der Vorführung wegen TÜV-Abnahme, in diesem Fall zum Zweck der H-Abnahme.
(über den Zulassungsdienst mit Ausweis, Fahrzeugpapiere,Kennzeichen,TÜV-Bericht, etc)
das die H-Abnahme erst ab dem vollständigen erreichen der 30 Jahre möglich ist, ist in Baden -Württemberg auch so.
Allerdings verstehe ich den Aufwand nicht. Steuer und Versicherung
zahlst Du wegen dem Saisonkennzeichen keine und dann halt einfach hinfahren wenn Du das wieder darfst.
Wegen dem C. geht es dann vielleicht bissle umständlicher - vielleicht - aber mehr Aufwand haste jetzt so auch und zwar sicher - das andere kann mehr Aufwand sein - kann....
...noch ein Hinweis: falls Du das Auto dann mit einer speziellen Oldtimerversicherung versichern möchtest; Saison über die Wintermonate macht z.b. meine Versicherung
nicht.
Saison über den Sommer ist kein Problem - Winter nein!
Vielleicht musst - willst - Du die Saison dann sowieso ändern und dann kannste das gleich jetzt machen.
..ah, da hab ich nicht alles gelesen. Sollte man eigentlich
Aber dann ist das doch überhaupt kein Thema.
1. Auto abmelden
2 Für die neue Anmeldung eine eVB Nummer bei der Versicherung
beantragen und wenn man die Nummer hat darf man mit Kennzeichen zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren.
Gruß Bernd
Supporte uns und mehr Features für dein Profil erhalten
Das Forum unterstützen und gleichzeitig mehr Power für dein Profil?
mehr Speicherplatz in der Galerie
kein Download-Limit in der Datenbank
überproportional mehr Speicherplatz bei den privaten Nachrichten