Warum ich heute schlechte Laune habe

  • Schlechte Laune, weil ich heute dank des Amtsgerichtes Castrop-Rauxel meinen Glauben in die Justiz vollständig verloren habe. <X

    Betroffener einer OWi, die ich nicht begangen habe, nun aber dafür zahlen darf. _patsch

  • Jungs, Ihr müsst nur nachweisen, dass Ihr zum Zeitpunkt der OWI oder Straftat nicht in der Nähe des Tatortes gewesen sein könnt. Ich habe vor Jahren mal eine Anzeige wegen Fahrerflucht mit Körperverletzung erhalten und das nur weil ich im Besitz eines Fahrzeuges war, dass aufgrund einer Zeugenaussage anhand der Farbe, der erkannten ersten beiden Buchstaben zur Ortskennung und eines am Tatort gefunden Bauteils, aus dem der Fahrzeugtyp herleitbar war, über eine Rasterfahndung bei der Zulassungsbehörde ermittelt wurde.

    Da ich aber mit gutem Gewissen sagen konnte, dass ich noch nie in meinem Leben an diesem Tatort war, mein Fahrzeug mit Saisonzulassung zum Zeitpunkt der Straftat außerhalb des Zulassungszeitraumes sicher und verschlossen geparkt in einer kameraüberwachten Tiefgarage stand, und zudem unfallfrei ohne reparierte Vorschäden war; habe ich die mich anzeigende Strafbehörde gerne zu einer Vorortbesichtigung meines Fahrzeuges eingeladen... und siehe da, auch die konnten an meinem damals 20 Jahre alten Auto keine reparierten Schäden feststellen.

    Somit wurde das Verfahren gegen mich eingestellt.


    MK.Matthias

    Wenn der Strafbescheid zur OWI ungerechtfertigt ist, dann geh dagegen vor und reg Dich nicht darüber auf, sonst verfolgt Dich Deine schlechte Laune noch über einen längeren Zeitraum.

  • Strahli ich bin dagegen vorgegangen. Sk leicht wie gesagt ist es bei komplizierten Sachverhalten nicht immer. X/

    Gestern war die Verhandlung. Jetzt bliebe nur noch die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Richters einzulegen. Eine "popelige OWi" mit einem Bußgeld von 200 Euro vor dem Landgericht zu verhandeln, wird meine Rechtsschutzversicherung aber (verständlicherweise) ablehnen.

    Ich werde daher auf andere Art meine Konsequenzen aus der gestrigen Entscheidung des Richters ziehen.

    Es geht mir noch nicht einmal so sehr um die Kosten. Es geht mir darum, dass ich wie ein kompletter Idiot da stehe. Wenn ich Schei*e gemacht hätte, würde ich dafür gerade stehen. Aber so eine Entscheidung wie gestern - das nagt schon.

  • Jungs, Ihr müsst nur nachweisen, dass Ihr zum Zeitpunkt der OWI oder Straftat nicht in der Nähe des Tatortes gewesen sein könnt.

    Nur blöd wenn man das nicht kann.


    "Wo waren sie zur Tatzeit des Mordes?"

    "Alleine zuhause in meinem Bett und habe geschlafen."


    Das geht selten gut aus ;)

    Wenn der Zeuge nicht komplett unglaubwürdig ist und dich erkannt haben will, du kein Alibi hast bist du in Deutschland am Arsch. Es heisst zwar "im Zweifel für den Angeklagten" - nur wenn der Richter keinen Zweifel an der Zeugenaussage hat hilft dir das nichts. Egal ob du bisher nie straffällig geworden bist.

    Bei mir ist es schon weit über 10 Jahre her und schon damals (wie heute) hatte ich keinerlei Punkte. Allerdings einige Jahre davor einmal 3 Punkte (das war noch vor der Reform) mit einem Monat Führerscheinentzug. Die Punkte waren zu dem Zeitpunkt bereits aus dem normalen Register gelöscht, waren aber im Archiv noch einsehbar. Das hat dem Gericht gereicht mich als "Verkehrsrowdy ohne Glaubwürdigkeit" einzustufen. Unfassbar.

    Dass die Personenbeschreibung nicht wirklich gepasst hat und es nur eine einzige Aussage gab wo nichtmal das komplette Kennzeichen notiert war und selbst das Fahrzeug nicht eindeutig benannt werden konnte war dem Gericht egal und als Begründung hiess es ich hätte ja theoretisch vor Ort sein können.

  • Stell dir vor, du mistest deine Garage aus und packst den ganzen Sperrmüll auf einen offenen Anhänger. Den parkst du über Nacht unverschlossen an der Straße und fährst am nächsten Tag zum Wertstoffhof um die Brocken weg zu bringen. Nachts nimmt ein "netter" Zeitgenosse einen Mülksack vom Anhänger, fährt damit zwei Kilometer weiter in den Wald, durchsucht den Sack nach halbwegs wertvollen Dingen und lässt den Rest liegen. Leider waren in dem Sack auch ein oder zwei Kartons mit deinem Namen und Adresse drauf.

    Dann hast du bei unserer Justiz die Arschkarte. Ich durfte mir tatsächlich anhören, dass vielleicht nicht alles auf den Anhänger gepasst hätte und ich deshalb den Rest wild entsorgt hätte. Mit welchem Anhänger denn? Meiner war ja nach der Argumentation schon voll. Interessierte den Richter nicht.

    Rechtsmittel werden vermutlich nicht zugelassen, da das Bußgeld unter 250 Euro liegt. Das ist Deutschland. <X

  • ... Nachts nimmt ein "netter" Zeitgenosse einen Müllsack vom Anhänger, fährt damit zwei Kilometer weiter in den Wald, durchsucht den Sack nach halbwegs wertvollen Dingen und lässt den Rest liegen. Leider waren in dem Sack auch ein oder zwei Kartons mit deinem Namen und Adresse drauf...

    Autsch! Da ergibt es auch wieder einen Sinn, warum meine Eltern mich so erzogen haben, dass man keine Adressdaten im persönliche Müll hinterlässt... echt krass Deine Geschichte

  • Hast ja Recht, nicht immer ist man in der glücklichen Lage seinen ursprünglichen Aufenthaltsort im Nachhinein mit einem Zeugen beweisen zu können.

    Möchte mir erst gar nicht ausdenken, was alles hätte auf mich zukommen können, wenn ich damals nicht in der glücklichen Lage gewesen wäre. Zum Glück konnte ich damals in meinem Fall aber beweisen, dass ich zum Tatzeitpunkt knapp 100 km vom Tatort entfernt war und nicht mit dem gesuchten Fahrzeug unterwegs war.

  • Dito, ausser ich entsorge sie direkt im Altpapiercontainer.

    Wurden hier vor ca. 2 Jahren abgeschafft. Nur noch die pers. blaue Tonne oder Wertstoffhof. Egal, Kartons mit meiner Anschrift landen nirgends. Auch der Papierkorb wird vor dem auskippen noch mal durchsortiert.


    Und ebenso das ganze bei Kartons die ich zum weiterschicken verwende, auch wenn der Adressat "seinen" Zettel abreißt möchte ich nicht dass der sehen kann das ich bei Beate Uhse bestellt habe.

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