TÜV - Emissionsklasse/ Abgasnorm - Verschlechterung bei Motorumbau

  • Guten Abend zusammen,


    Ich wollte mal allgemein das Thema Verschlechterung der Abgasnorm bei Motorumbauten ansprechen.

    Bei mir steht der Wechsel im Golf2 von 1.8 RP (mit geregeltem KAT, EURO1) auf 1.8 GTI 16V KR an (ohne Kat).


    Jetzt ließt man ja in Foren usw immer wieder, dass sich die Abgasnorm nicht verschlechtern darf.

    Ich bin bei meinen langwierigen Recherchen aber auch auf Gegenstimmen gestoßen. Demnach wäre eine Verschlechterung zulässig, wenn ein gewisses Stichdatum eingehalten wird. (Die zur EZ gültige Abgas Norm)


    Mein Golf 2 hat eine eingetragene EZ vom 14.02.1991.

    Die Euro1 wurde erst am 01. Juli 1992 eingeführt.


    Desweiteren habe ich im alten Fahrzeugbrief eine eingetragene ABE Nr. D186/2 die wohl alle Golf 2 Motoren umfasst...


    Man hat in den ganzen Themen immer wieder gemerkt, dass viele nur nachplappern, dass eine Verschlechterung nicht möglich wäre, ohne eigene Erfahrungen gesammelt zu haben.

    Deswegen wäre es für mich interessant, wenn sich hier der ein oder andere finden würde, der in dem Thema selbst Erfahrungen gesammelt und eben so eine Verschlechterung abgenommen bekommen hat.


    Dann wünsch ich vorerst mal ne gute Nacht und bin gespannt auf eure Rückmeldung.


    Gruß

    GolfKR_STV

  • Servus,


    wie immer gilt bei solchen Sachen, frag deinen Prüfer der es Eintragen soll. Dieser muss/soll dir sagen was und wie er es haben möchte.

    Normalerweise ist dieser Umbau kein großes Problem, da es diesen Motor ja Original im Golf 2 verbaut wurde.

    Sogar bis zum Schluss wenn ich mich richtig erinnere.

    Ich bzw auch einige Freunde etc haben solche Umbauten damals öfter mal gemacht.

    Also ab zum TÜV/Prüfer, alles abklären und dann Umbauen.


    MFG

  • Genau, Prüfer fragen! Aber man kann genauso sagen: was damals möglich war, kann heute nicht mehr möglich sein...

    Der Prüfer, der meine neue Karosse eintragen sollte, hat nämlich auch gesagt, dass sich die Abgasnorm nicht verschlechtern darf. Das ist also keine Halbwahrheit, aber sicher, ich plappere es dem Prüfer nach.

    Ich folge nicht jeder Strömung,

    ich halte Kurs!

  • Ich hatte das Thema 2016 bei der Eintragung meines RP.

    Mein ursprünglicher PN hatte einen Kaltlaufregler auf D3.


    Ich hätte den RP nur eingetragen bekommen, wenn zuvor der Kaltlaufregler

    wieder ausgetragen worden wäre. Somit hätte dann bei der darauffolgenden

    Motoreintragung keine Verschlechterung stattgefunden.


    Ich habe den Punkt damit umgangen, indem ich bei der Motoreintragung

    gleichzeitig auch für den RP einen Kaltlaufregler mit zur Eintragung brachte

    und somit der alte PN und der neue RP die gleiche Schadstoffklasse hatten.

    Eine Zeitmaschine ist eine Maschine, mit deren Hilfe man sich in eine andere Zeit versetzen kann.

    Einsteigen, Motor starten. Musik an. Und meine Zeitreise beginnt. 8)


    Die Zeitmaschine.

  • Grundsätzlich kannst du alle Motoren die jemals in der Typenbezeichnung vom Band liefen eintragen. Problem ist nur viele TÜV Prüfer weigern sich. Daher solltest du zu einem Fähigen TÜV Prüfer gehen, oder zu Firmen die das für dich erledigen. Ich habe schon R32 Motoren im 1er gesehen genau so wie Vergaser Motoren die in Einspritzer Karossen eingetragen wurden sind.

  • was war das denn für Prüfer?!

  • Den habe ich von einem Bekannten bekommen.


    Hat bei uns schon einige Eintragungen gemacht.

    Hab da nicht lange verglichen, weil meine Sache

    ja nicht so aufwendig war. Ist nicht von TÜV, sondern

    GTÜ.


    Hab die Sache vorher mit ihm besprochen und hat

    alles gut geklappt.

    Eine Zeitmaschine ist eine Maschine, mit deren Hilfe man sich in eine andere Zeit versetzen kann.

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    Die Zeitmaschine.

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