Guten Abend zusammen,
Ich wollte mal allgemein das Thema Verschlechterung der Abgasnorm bei Motorumbauten ansprechen.
Bei mir steht der Wechsel im Golf2 von 1.8 RP (mit geregeltem KAT, EURO1) auf 1.8 GTI 16V KR an (ohne Kat).
Jetzt ließt man ja in Foren usw immer wieder, dass sich die Abgasnorm nicht verschlechtern darf.
Ich bin bei meinen langwierigen Recherchen aber auch auf Gegenstimmen gestoßen. Demnach wäre eine Verschlechterung zulässig, wenn ein gewisses Stichdatum eingehalten wird. (Die zur EZ gültige Abgas Norm)
Mein Golf 2 hat eine eingetragene EZ vom 14.02.1991.
Die Euro1 wurde erst am 01. Juli 1992 eingeführt.
Desweiteren habe ich im alten Fahrzeugbrief eine eingetragene ABE Nr. D186/2 die wohl alle Golf 2 Motoren umfasst...
Man hat in den ganzen Themen immer wieder gemerkt, dass viele nur nachplappern, dass eine Verschlechterung nicht möglich wäre, ohne eigene Erfahrungen gesammelt zu haben.
Deswegen wäre es für mich interessant, wenn sich hier der ein oder andere finden würde, der in dem Thema selbst Erfahrungen gesammelt und eben so eine Verschlechterung abgenommen bekommen hat.
Dann wünsch ich vorerst mal ne gute Nacht und bin gespannt auf eure Rückmeldung.
Gruß
GolfKR_STV