Golf 2 Motorumbau auf 1.8 GTI 16V KR

  • Hast du den geplanten Umbau schon mal mit dem Tüv durchgesprochen? (Das A und O bei geplanten Umbauten!)


    Da du bereits einen geregelten Kat mit dem RP hast, und der KR regulär ungeregelt ist, könnte es mit der Eintragung nämlich schlecht werden.
    Euronorm besser als ab Werk tragen die gerne ein, Euronorm schlechter als ab Werk sehen die überhaupt nicht gern, sagte mir mal ein Dekra-Prüfer vor Ort.

  • Hallo


    Das wird sehr schwer den Motor eingetragen zu bekommen bis fast unmöglich, da der TÜV den Kat nicht austrägt wenn er schon vom Werk aus verbaut ist. Austragen von Kat Anlagen ist eigentlich nur möglich, wenn der nachträglich eingetragen wurde. Dann ist es möglich.


    Gruss

  • TÜV ist in meinem Fall irrelevant, da das Auto zu Rennsportzwecken eingesetzt werden soll. Dass eine Eintragung nicht möglich wäre weiß ich. Die Abgasnorm darf sich durch einen Motorumbau nicht verschlechtern, sondern nur verbessern.

  • OK ok, danke für die Info. Aber wie gesagt ist die ganze TÜV Sache für mich uninteressant.
    Also zurück zum Thema, wenn ihr mir bei meinen oben genannten Fragen weiterhelfen könntet wäre ich euch sehr dankbar.

  • Da kommt ne Menge von keinen Detailproblemen zusammen:
    Am besten ist, wenn Du Dich persönlich im Detail mit den Unterschieden zwischen RP und KR auseinandersetzt. Dies bedeutet eine eingehende Studie des EKAT:
    http://www.vagcat.com/
    Im einzelnen:
    - Der Kühler ist groß genug, der KR hatte eh nur den Kühler vom 1.3L 55 PS Golf ;)
    - Hinterachse mit Bremsen vom G60 ist identisch mit 16V
    - Bremskraftverstärker ist OK, größerer Zylinder ebenso, allerdings ist eine größere Bremskraft an der Vorderachse unabdingbar: also wenigstens innenbelüftete Scheibenbremsen mit Zusatzluftkühlung, 256er innenbelüftete Bremsscheiben wie ab MJ 90 Serie oder besser 280er vom G60.
    - Benzinpumpen mit Leitungen und Nebenagregaten vom KR unabdingbar!
    - Elektrik mit Stromleitungen hin zu den Benzinpumpen sowie VEZ (die sollte in all ihren Teilen sowie den Kabelbäumen vorhanden sein)
    - 50mm-ASB ist unproblematisch
    - KR-VSD ist sinnlos: man braucht bereits am dem Zylinderkopf einen passenden Abgaskrümmer. Die RP-Abgasanlage ist grundsätzlich ausreichend, doch wegen ihres 50mm Durchschnitts nicht mit den 55mm der KR-Abgasanlage kombinierbar, es sei denn man verbaut spezielle Reduktionsstücke, welche im Rennsporteinsatz widersinnig sind. Also gleich eine komplette Sportauspuffanlage mit Fächer einkalkulieren!


    Saludos!

  • Nö...


    Der 2er-R32-Umbau eines Bekannten ^^ , konnte laut Angabe von ETP, wegen nicht originaler Rad-Reifen-Kombi, anderem Getriebe usw. auch nur mit "Euro nichts" eingetragen werden und war somit herabgestuft worden.
    Der Steuerbescheid vom FA wies aber die Gebühren für EURO 1 aus. :whistling:

  • Wen die Kiste schon Euro nichts hatte dann wird auch Euro nichts eingetragen. Kein Problem. Aber ein RP hat eben nicht Euro nichts. Der Motor wird runtergestruft, richtig, aber nicht das Auto in das der Motor eingebaut ist! Dessen Abgasnorm darf sich nicht verschlechtern.Sprich 3er Golf mit 16V Weber anlage geht nicht, beim 2er geht das natürlich wen der Wagen schon Euro nix serienmässig hat.


    Nochmals: Das Auto KANN nicht runtergestuft werden, Und sowas kommt immer von Leuten die einen Kennen der n Schäferhund hat der wiederum jemanden kennt der das so hat.

  • Spielt keine Rolle. Abgasnorm steht im Schein. Wen du einen "ohne Kat" Wagen hast, einen Kat nagerüstet hast und dann ggf noch n KLR eingebaut hast dann hast halt Euro X. Obwohl der Wagen gar keine Euro Norm HATTE geht es eben net weil du ihn ja selbst auf Euro X geliefert hast. Und das steht nunmal in den Papieren.


    Ach ja und es heist BE, nicht ABE :thumbup:

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