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wenn ein prüfer (oder mehrere) von mir und auch von anderen sachen verlangen, die es nicht gibt, ist das ein qualifizierter arbeiter/ingenieur??? ich finde definitiv nein!!! ich kenn mittlerweile genügend prüfer und kann mit sicherheit sehr wohl abschätzen ob diesbezüglich einer ahnung hat oder ob er vorgibt auf klugscheisserische art und weise ahnung zu haben
ob er den umbau so abnimmt, wie er durchgeführt wurde und ob er der ansicht ist pfusch oder tolle arbeite, ... hat hiermit rein gar nix zu tun, denn bei pfusch hab ich vollstes verständnis, wenn der prüfer nein sagt! auch wenn der prüfer nen ausdruck haben möchte mit teilenummern der verbauten teile finde ich das legitim und absolut nachvollziehbar!
der unsicherheitsfaktor solcher umbauten ist immer der ermessensspielraum des prüfenden dipl. ing. . aus diesem grund um mir den ärger und die ganze arbeit zu ersparen, würde ich einen golf kaufen wo der motor meiner begierde schon verbaut ist (ab werk oder eingetragen). meistens hapert es am schluss am detail bis die kiste endlich richtig schnurrt. das kommt noch dazu.
würde ich einen golf kaufen wo der motor meiner begierde schon verbaut ist (ab werk oder eingetragen).
Klar!-------- Und wo bleibt der Spaß an der Geschichte? Ich baue um Weil Ich das haben will, selber machen will Und dann letzt endlich auch weiß das es vernünftig gemacht wurde!
>>wenn ein prüfer (oder mehrere) von mir und auch von anderen sachen verlangen, die es nicht gibt, ist das ein qualifizierter arbeiter/ingenieur??? <<
Also woher soll der Prüfer wissen dass VW keine Freigabe erteilt? Hellsehen wird nicht zu seinem Aufgabengebiet gehören. Es gibt (gab) ja Freigaben für diverse nicht serienmäßige Sachen, z.B. den 16V im Golf 1. Also kann er ja nicht eine Frage beantworten die ihm nicht gestellt wurde.
Klar!-------- Und wo bleibt der Spaß an der Geschichte? Ich baue um Weil Ich das haben will, selber machen will Und dann letzt endlich auch weiß das es vernünftig gemacht wurde!
die definition "vernünftig gemacht" sieht der prüfer eventuell anders. und genau hier endet auch der spass, man hat das projekt endlich fertig am laufen und scheitert beim tüv weil vergleichsgutachten etc. fehlen. oder unbedacht fehler gemacht wurden. ich persönlich hätte da keine lust zu. im prinzip strippt man das fahrzeug fast bis zur rohkarosse und baut es neu auf.
Der tüver meinte: Gar nicht möglich! Wenn dann müssten die Motoren aus der gleichgen Generation sein! Und der 1.8er war mit seinen 90ps ja eh der größte Motor o.0
Bei dem Prüfer haben ja alle Besitzer eines orginalen Golf 2 GTI ja ein mittelschweres Problem bei der TÜV Prüfung.
Laut Gesetz gibt es eine Mindestprofiltiefe für Reifen - gibt es auch eine vorgeschriebene Mindestgröße bei Gehirn eines Tüv Prüfers ? Darf da jeder wie er mag nach eigenem Ermessen oder gibt es da auch mal Regeln für die Prüfer. Wäre mal dringend notwendig.
und scheitert beim tüv weil vergleichsgutachten etc. fehlen. oder unbedacht fehler gemacht wurden.
Und genau deshalb habe ich oben bereits geschrieben, dass der TE sich eine Liste schreiben soll, was er zu ändern gedenkt und sich VOR DEM UMBAU mit dem TÜV Prüfer in Verbindung setzen. Dann passiert genau DAS nämlich nicht.
Ich hab's genau so gemacht 1. Herausfinden, wer in meiner Umgebung berechtigt ist einen solchen Umbau abzunehmen. Dazu den aaS meines Vertrauens befragt, der darf das nämlich nicht. 2. Anruf bei eben jenem TÜV Prüfer und ihm mein Anliegen vorgetragen. Am Telefon hat er mir dann gesagt, was er gerne hätte. 3. Liste nach den Vorgaben des Prüfers geschrieben und ihm gemailt. 4. Nach OK des Prüfers angefangen zu bauen.
Ich weiß, erhlich gesagt jetzt nicht, wo da das Problem ist. Die anschließende Prüfung lief dadurch sehr geschmeidig.
Bei dem Prüfer haben ja alle Besitzer eines orginalen Golf 2 GTI ja ein mittelschweres Problem bei der TÜV Prüfung.
Laut Gesetz gibt es eine Mindestprofiltiefe für Reifen - gibt es auch eine vorgeschriebene Mindestgröße bei Gehirn eines Tüv Prüfers ? Darf da jeder wie er mag nach eigenem Ermessen oder gibt es da auch mal Regeln für die Prüfer. Wäre mal dringend notwendig.
nachdem ich so einiges mitmachen durfte in sachen unfähige prüfer >>> da war von rückbank austragen/streichen, achslasten nicht ausreichend obwohl fahrwerk sogar noch überdimensioniert, usw ... die liste liese sich jetzt noch um einige kuriositäten erweitern, da war wirklich alles dabei!
nachdem ich den prüfer, der mir alles eingetragen hatte, auch mal gefragt hab, wie das sein kann, das jeder prüfer da so seine spielchen treibt und beim einen gehts und beim andren nicht, ... seine antwort: ein motorumbau z.b. aus einem fremden auto, von golf3 in golf2 fällt unter §21 als einzelabnahme und dort gibt es keine genau definierten richtlinien, was geprüft werden muss und somit liegt das ganze im ermessen des prüfers und unterliegt seiner eigenen sichtweise
so eine freigabe stellt auch kein anderer hersteller aus, sei es opel, bmw oder sonst wer, da sonst mit so einer "freigabe - unbedenklichkeitsbescheinigung" der hersteller die haftung übernimmt, sogar noch schriftlich festgehalten!
ganz einfach, so ein prüfer hat berufserfahrung und laut seiner eigenen aussage hatte dieser prüfer auch schon mehrere umbauten abgenommen, worauf ich gefragt hatte, ob er denn jemals schon so eine freigabe seitens vw gesehn hätte, antwortete er mit "NEIN"! dieser prüfer fachsimpelte desweiteren auch mit einem kollegen darüber, warum der golf 2 denn zwei verschiedene EG zulassungen besitz, ... auf den hinweis von mir, das es zu diesem zeitpunkt eine ZE umstellung von alte auf neue ZE gab, musste eine neue zulassung ausgestellt werden vom kraftfahrbundesamt, darauf hin von ihm die aussage, ich solle doch bitte nichts unsinniges daherplaudern ... sein kollege hörte mir allerdings zu, telefonierte kurz, kam zurück und meinte nur, das ich recht hätte :whistling:
um den ganzen ablauf mit diesem "prüfer" zu schildern, reicht erstens der platz hier nicht aus zum schreiben und zweitens würde es den rahmen völlig sprengen dieser möchtegern prüfer hat sich mit ettlichen aussagen selbst in ein enorm schlechtes licht gestellt, und laut aussage eines anderen prüfers, gehören solche leute aus dem verkehr gezogen, da es leider zu viele prüfer gibt, die nicht viel ahnung und absolut kein fachwissen besitzen/vorweisen können <<< aussage eines prüfers
Komisch, die Freigabe von VW für einen 16V im Golf 1 (Einzelanfrage mit genannter FIN des betreffenden Fahrzeuges) habe ich schon in den Händen gehalten. Wortlaut in etwa so "Es bestehen keine Bedenken gegen die Umrüstung.... wenn..." Die Überprüfung der Auflagen blieb dabei in den Händen eines Prüfers.
Es gibt übrigens von VW Broschüren über technische Änderungen an Fahrzeugen. Von daher ist die Bremse usw. nicht das Problem, weil von VW vorgegeben, jeweils im Rahmen einer genannten max. Höchstgeschwindigkeit. Das Problem fängt an bei Geräusch und Abgasverhalten eines Motors der nie ab Werk drin war und wahrscheinlich der Einschätzung wie schnell denn ein (z.B.) Golf 2 mit welchem Motor werden wird.
Also: Ich baue ihn deswegen um weil ich genau dieses Auto haben wollte! Da aber ein Motorschaden auftrat kam die Entscheidung auf den 2e! UNd ja, Ich MÖCHTE es machen! Bzw. das was ich kann und mir zu traue! Da sind wir beim Thema: "Vernünftig"!!! Mir steht immer ein sehr erfahrener Mechaniker zur Seite der mir mit allem "beisteht"! Und genau weil ich nicht mit dem Umbau nicht einfach fertig vor der Tür stehen wollte hab ich ihn ja gestern angerufen! Den Tüver den ich jetzt hab, sagte ich schon das ich ihn dort immer mal wieder "nerven" werde damit alles so ist wie er das möchte. Wir bleiben also ständig in Kontakt. Ich habe mich auch schon um die Zettellage gekümmert zwecks der Bremsen. Wozu hat man Freunde Und es wäre quatsch mir deswegen ein neuen Golf zu kaufen obwohl ich eine sehr gute Basis stehen hab. Ich werde es so machen wie "mein" Tüver es möchte damit es vernünftig, legal und gut gemacht ist!
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