Nutzen Sie unsere Webseite wie gewohnt mit der üblichen Werbung und Tracking. Details finden Sie auf der Seite Datenschutzerklärung. Oder schließen Sie ein Premium-ABO ab, welches auf Werbung und Tracking verzichtet.
Auf der Seite Datenschutzerklärung können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.
WOBber+ Abo abschließen
Nutzen Sie unser Abo nahezu werbefrei und ohne Tracking zum kleinen Preis, jederzeit kündbar. Weitere Abo-Angebote finden Sie auf unserer Info-Seite.
Für die Nutzung mit Werbung: Wir und unsere Partner erheben und verarbeiten personenbezogene Daten (wie z.B. IP-Adressen, Cookies oder Geräte-Kennungen), um unser Webangebot zu verbessern und zu finanzieren. Die Verarbeitung kann auch außerhalb der EU/EWR erfolgen, wo unter Umständen kein vergleichbares Datenschutzniveau herrscht, z.B. in den USA. Weitere Informationen zu den Orten der Verarbeitung finden Sie hier. Die Verarbeitung erfolgt dabei zu den folgenden Zwecken:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden. Anzeigenmessung, Inhaltemessung, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklung
Die Leistung von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über die Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte gesehen haben, können abgeleitet werden. Erkenntnisse über die Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und Systeme und Software zu entwickeln. Personalisierte Anzeigen, Anzeigenmessung und Erkenntnisse über Zielgruppen
Anzeigen können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen besser zu personalisieren. Die Anzeigen-Leistung kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte gesehen haben, können abgeleitet werden.
Auf der Seite Datenschutzerklärung finden Sie eine detaillierte Übersicht, welche Partner zu welchen Zwecken Daten verarbeiten, insbesondere auch, welche Partner Nutzerprofile auf Basis der erhobenen Daten erstellen. Für die Verarbeitung Ihrer Daten benötigen wir dabei Ihre Einwilligung.
So leute habe gesucht und gesucht aber bin nicht fündig geworden. ..
Ich habe meinen 2er ziemlich tief gelegt und habe 6*16zoll et 50 mit 15er platten drauf so jetzt ist es so das meine felgenkantnte im radkasten versinkt ... dank bördeln und gezogener kotis schmaler reifen ect. Schleift nichts!
Ist es erlaub oder nicht? Also bekommt man das eingetragen oder nicht?
gibt einige abmessungen die tiefe begrenzen die erstzulassungsabhängig sind zb scheinwerferunterkannte 50cm
ausserdem aht der tüv mir zb gesagt mindesthöhe feste teil 11cm und flexible teile 8 cm.
das mit der erstzulassung ist richtig, da gibt es diese besagte gesetzliche regelung mit den 50cm nicht, wenn das baujahr glaub um 9/88 oder 9/89 ist ... ansonsten prüfen fast alle prüfer die 50cm scheinwerferkante. aber die gesetze mit 11cm und 8cm gibt es laut tüv nicht und auch beim nachlesen ist darüber nichts zu finden und ist laut prüfer eine allgemeine richtlinie, an die sich viele prüfer orientieren.
hatte mal nen lustiges gespräch mit einem prüfer, wieso ein calibra, ferrari und co diese 50cm nicht einhalten müssen und diese fahrzeuge im serienzustand diese 50cm doch deutlich unterschreiten, eine antwort konnte er mir da leider nicht geben, stellte sich dann aber ebenfalls die frage, warum das so freigegeben wurde ...
ob dir das so ein prüfer einträgt, bezweifel ich mal stark, da so mit sicherheit jeglicher verstellbereich nicht eingehalten wird, was im gutachten steh und es zudem meiner meinung nach so nicht wirklich schön aussieht, wenn ein golf so extrem tief liegt ... aber das ist ja bekanntlich geschmacksache
calibra und co haben das ab werk und dadurch haben die ne ausnahmegenehmigung. das hat nichts mit nachträglichen tiefer legen zu tuen und kann als argumentation ignoriert werden da die autohersteller eh ein sonderrecht haben das wir otto normalen nicht haben.
ich war vor 2-3 monaten beim tüv wegen der tiefe unter anderem da wurden erstmal die 50cm gesagt und dann das es zwar keine richtlinie gibt aber man drauf achtet das flexible teile 8cm bodenfreiheit und feste teile 11cm sind. tiefer würde ich auch nicht gehen da man dann eher ein hinderniss ist und auf deutschen strassen nur schwer zu fahren ist. dann haste eher schäden anstatt zu fahren.
auch sollte darauf zu achten sein das man das lenkrad richtig einschlagen kann und nicht nur 30°
neben den 50cm gibts noch einige anderen abmessungen die gelten wie blinker, kennzeichen , rückleuchten usw
weil ab erstzulassung 1.1.1988 die untere lichtaustrittskante laut ³50 stvzo mindestens 50cm haben muss
Zitat
§50 abstatz 3 Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
dies gilt für alle fahrzeuge ab erstzulassung 1.1.1988. fahrzeuge nach diesen datum mit weniger als 50cm ab werk haben eine ausnahmegenehmigung für werkszustand. dies gilt aber nicht für tieferlegungen sondern nur werkszustand.
fahrzeuge die vor dem 1.1.1988 zugelassen wurden sind von der 50cm regelung ausgenommen.
wird das auto tiefergelegt und kommt unter 50cm ist das gutachten nicht gültig da es die gesetzlichen vorgaben nicht einhält. da kann man noch sovbiel geld bezahlen die eintragung wird dann nicht automatisch legal weil sie die gesetzlichen vorgaben der stvzo nicht einhalten!
ab 1.1.1990 kam dann lwr dazu und ab 2000 kam dann automatische lwr und swra bei xenon.
davor gab es auch schon andere mindesthöhenvorschriften für anbauteile wie im link von aenka geschrieben
um tiefer als die 50cm bei den runden scheinwerfern zu kommen sind zb jetta, rallye golf oder corrado scheinwerfer zu verbauen da deren untere lichtaustrittskante (generell scheinwerferglas unterkant) höher liegt.
zum glück ist bei uns in der stvzo alles gut geregelt und damit alles schön vorgeschrieben was man darf und was nicht und nicht so wischi waschi wie in uk oder usa
Ich glaub so eine Eintragung wird schwierig, mich würde eher interessieren welches FW 140mm im Gutachten stehen hat. Muss ja schon eins von AH-Exclusive oder so sein.
Welche Maße da drin stehen ist eigentlich auch egal. Wenn man tiefer schraubt ist es halt eine Einzelabnahme und im Ermessen des Prüfers.
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.Weitere InformationenSchließen