Hallo,
Ich hab jetzt mal das Forum durchsucht zwecks Eintragungen.
Hab aber explizit nichts über das Thema gefunden.
Ich baue gerade meinen 2er GT auf 2e um. Wollte mich dann heut erkunden was es da für Auflagen gibt.
Der tüver meinte: Gar nicht möglich! Wenn dann müssten die Motoren aus der gleichgen Generation sein! Und der 1.8er war mit seinen 90ps ja eh der größte Motor o.0
Ich war bisschen geschockt muss ich zugeben :D.
Ich berichtigte ihn und sagte das ich auch einen Nachweis hätte das andere dies eingetragen bekommen haben. Er sagte wenn es wirklich so sein sollte möchte er eine genehmigung von VW haben mit allen Auflagen dafür. Fahrzeugbescheinigung möchte er nicht sehen das interessiere ihn nicht.
Vielleicht hat diese Erfahrung jemand gemacht und hat eine "Auflagenliste" davon und könnte mir zusätzlich eine Fahrzeugzulassung in Kopie schicken wo dies eingetragen ist.
Wenn nicht: Einfach zum anderen Tüver gehen oder wirklich bei VW anfragen? Wenn bei VW, Dann wo? Direkt in WOB?
Bitte um Hilfe!!! Ich will nicht das der Motorenkauf und Aufwand umsonst war..Ganz von den Neuteilen im Motorabgesehen..
Gruß liebe Golfliebhaber