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Parken am Bordstein auf der Straße ist dagegen grundsätzlich erlaubt.
Ich bin der Meinung dass dazu kein Bordstein vorhanden sein muß, gibt ja auch abgesenkte Gehwege. Das "grundsätzlich" wird m.W. eingeschränkt durch das "Vorfahrtstraßenschild", dann nicht außerhalb geschlossener Ortschaften.
Sollte nach dem Schild das Parken nicht verboten sein, kann es m. E. nur noch dadurch verboten sein, dass Du 'verkehrsbehindernd' parkst, d.h. es kommt keiner mehr durch, weil die Straße nicht so breit ist, dass ein parkendes Auto von einem LKW, Auto etc. passiert werden kann.
Das ergibt sich aus der STVO, schon das Halten ist an engen Stellen verboten. Wäre halt in seinem Fall zu prüfen (wenn nicht schon das Schild gilt), aber Gehweg und Warnblinker geht beides mal gar nicht.
Mal weg von der rechtlichen Grundlage... Was 100% möglich ist, auch wenn nicht erlaubt, ist das halten mit Warnblinker und einer Person im Fahrzeug. Da wird sich ja niemand so dumm anstellen und tatsächlich ein Knöllchen ausstellen nur weil man mal kurz 4 Räder vors Haus stellt. So kleinlich sind nichtmal die schlimmsten Politessen. Das wird dem TE wohl nicht viel weiterhelfen, aber zum ausladen mit Aufpasser geht das! Wenn nicht Grad ein LKW hinter ihm fährt...
Ich denke mal er ist Paketbote. Wenn man die beobachtet hat man den Eindruck das Betätigen des Warnblinkers steht im Arbeitsvertrag, die betätigen den auch wenn das Auto ordnungsgemäß geparkt ist.
oder immer ne gute idee parat, einspruch gegen das knöllchen einlegen zu können. bei mir hat damals ein kostenvoranschlag für ein neues getriebe gereicht, als ich mit warnblinker auf nem behindertenparkplatz parkte...
es ist hier das Gespräch mit der Gemeinde, ggf. dem Bürgerbeauftragten zu suchen, wenn es denn einen gibt. Einiges wurde schon zuvor erwähnt. Ist die Hauptstrasse dermassen beengt, wie es bei dir den Anschein hat, ist das sehr schwierig. Jeder Umzug müsste eine Ausnahmegenehmigung des Ordnungsamtes zur Folge haben und ggf. Umleitungen erfordern.
Leider gibt es solche undankbaren Konstellationen. Inwieweit es zumutbar oder billig ist, z.Bsp. bei Neuanschaffungen mit Helfern den Verkehr kurzfristig zu blockieren ist die Frage. Normale Einkäufe sind davon aber nicht berührt.
Hier tangieren oft hoheitliche Interessen vor Privaten. Ob das immer rechtens ist, ist die andere Frage.
Ich bin vor 25 Jahren aus dem Stadtzentrum weggezogen, weil mir die Stellplätze/Garagen vor dem Haus/Wohnung wichtig waren. Da würde ich auch keinen Kompromiss mehr eingehen. Es gibt mittlerweile auch Leute, die eine Wohngegend nach Internetanschluss bewerten. Keine ausreichende Bandbreite: Nein Danke! So würde ich es an deiner Stelle auch halten: keine vernünftige Absprache mit dem Ordnungsamt -> Umzug!
Der Gehsteig, dort wo ich mein Auto mit 2 Rädern abgestellt habe, ist sogar abgeschrägt.
Wenn ich jetzt auf der Fahrspur halten würde, würde ich den kompletten Verkehr blockieren, sobald ein LKW, etc. vorbei kommt.
Auf der Strafe stand als Grund immer nur, das Parken am Gehsteig und nicht das ich Blockierend etc. geparkt habe.
Also wie würde es eurer Meinung jetzt aussehen, wenn ich in der Fahrspur halten würde zum kurzen be- und entladen? Werde in den nächsten Tagen mal auf die Bezirkshauptmannschaft gehen, und mich dort näher erkundigen, ob wir eine Lösung für mein Problem finden können
na die Sache mit den Schildern hat ja schon Herr Doktor gut erläutert, leider wissen wir aber noch nicht um welche es sich bei dir handelt.
Aber was dein Halten betrifft, wie du schon sagst, wenn du den Verkehr blockierst ist es nicht erlaubt & auf den Gehweg darfst du natürlich auch nicht, auch nicht nur Halten (§ 12 Halten und Parken)
Halten & Parken
Zitat
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Zitat
Das Halten ist unzulässig 1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, 2. im Bereich von scharfen Kurven, 3. auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen, 4. auf Bahnübergängen, 5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
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Naja und der Gehsteig ist immer solange tabu bis er durch Markierungen/Verkehrzeichen für KFZ freigegeben ist.
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