Versperr dein Golf lieber in der Garage, nicht das der auch beschlagnahmt und vernichtet werden soll, wenn du mit US-Teile rumfährst.. :whistling: Ironie off!!!

Datenbank bleibt offline
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Pscht... der steht abgemeldet iner Garage.
Also keeeeine Sorge.Aber wieder back to topic...
Wie sieht das ganze rechtlich nun eigentlich aus bei den Kollegen vom Schalter?
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Ich find es irgendwie lustig, dass für sowas die Welle des Jahrhunderts geschlagen wird und sich die Meldung innerhalb von Stunden in sämtlichen Foren auf der Welt verbreitet. Aber wenn man hier mal gegen die Politik auf die Straßen gehen soll passiert rein gar nichts.
VW würde ich da erstmal aus dem Spiel lassen, wer sagt denn das das direkt von VW kam und nicht wieder von irgendwelchen Anwälten?
Das Schreiben ist ja auch von einem Patentanwalt. Solche Dokumente zu veröffentlichen ist auch eine Sache...
Wenn ich mir für so einen Haufen Geld Teile bestelle, die in Deutschland nun mal nicht zum Verkauf stehen, sei es wegen der Qualität, Zulassung, etc., dann habe ich ehrlich gesagt Pech gehabt, wenn das Zeug nicht da ankommt, wo es soll. Auf die Teile wird es auch Patente, Rechte und alles geben, da wissen wir als Außenstehende rein gar nichts von!Ist jetzt meine persönliche Meinung, aber wie man als nicht-betroffener derart auf den Putz haut und VW für alle Zeiten verflucht, ohne die Hintergründe zu kennen... naja.
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Die Deutschen sind wohl das Revolutionsfaulste Volk der Erde...
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welche Revolution soll denn was bewirken? Ich meine mich erinnern zu können, dass vor 24 Jahren die letzte Revolution in D stattgefunden hat :wink:
ansonsten:
würden hier nur Beiträge (meiner inkl. :D) geschrieben werden von Leuten die Ahnung von der Materie haben, stünden wohl über 95% weniger (Beiträge) da -
Heute kam "endlich" die Rechnung vom Anwalt.
Somit belaufen sich die Kosten für meine anwaltliche Beratung mit Bezug zur Abmahnung auf 226,10 EUR.
Wer möchte, kann auch weiterhin DW via unserer Heute kam "endlich" die Rechnung vom Anwalt.
Somit belaufen sich die Kosten für meine anwaltliche Beratung mit Bezug zur Abmahnung auf 226,10 EUR.
Wer möchte, kann auch weiterhin DW via unserer Spendenseite unterstützen.
Ich möchte auch ALLEN Usern danke, die sich bisher finanziell beteiligt haben. :]
Und nun postet der Betreiber der DW-Facebookseite fleißig damalige Golf 1 Werbung mit VW-Logo, ob VW damit einverstanden ist?
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Die Printwerbung befindet sich auf DW schon ca. ein ganzes Jahrzehnt.
Das sind alte Anzeigen aus Zeitschriften.
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http://www.volkswagen-classic.…91982#_19_message_1691982
ZitatLiebe Volkswagen Classic Community,
Volkswagen befindet sich
derzeit aktiv im Austausch mit einigen Fans und Fanclubs - z.B. IG Typ
86, 1. Original Golf I IG, 1. Käfer Club Wolfsburg und Doppel WOBber -,
um gemeinsam über die zukünftige Zusammenarbeit zu sprechen und die
Meinungen und Wünsche der Clubs in die Planung zu integrieren.In
Kooperation mit diesen Experten arbeitet Volkswagen auch bereits an
einem Logo, das exklusiv für die Nutzung durch Volkswagen Fanclubs
bestimmt ist. Außerdem entwickelt Volkswagen rechtsverbindliche
Guidelines, eine so genannte Markenclub-Fibel. Hier geht es unter
anderem um Richtlinien und Gestaltungsregeln für den Auftritt der Clubs
und die Nutzung des Logos.In dieser Woche wird unser Volkswagen
Classic Team auf der Techno-Classica in Essen sein und hier auch den
Austausch mit den Fans suchen. Schauen Sie gern vorbei - Sie finden uns
von Donnerstag bis Sonntag in Halle 7.Hier in der Community können Sie das Thema Fanclub-Betreuung weiter diskutieren. Wir freuen uns über Ihre Anregungen.
Über weitere Aktivitäten halten wir Sie natürlich auf dem Laufenden.
Viele Grüße
Ihr Volkswagen Classic Online Team -
http://www.fazfinance.net/Aktu…sonderen-Schutz-2115.html
ZitatMarke „Volkswagen“ erhält besonderen Schutz
12. April 2013 BGH gesteht Marke ’Volkswagen’ besonderen Schutz zu
Der
Wortbestandteil „Volks“ darf nur bedingt für Werbung mit Bezug auf
Auto-Service benutzt werden. In diesen Fällen drohe eine Kollision mit
dem Konzern Volkswagen, geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes
(BGH) vom Donnerstag hervor (Az.: I ZR 214/11). Die für den Wolfsburger
Autobauer eingetragene Marke sei sehr bekannt und genieße daher
besonders großen Schutz. Wie weit dieser Schutz reiche, müsse jetzt das
Oberlandesgericht (OLG) München abermals prüfen, entschieden die Richter
und verwiesen das Verfahren zurück. In dem Streit hatte Volkswagen
„Bild.de“ und einen Reparaturdienst auf Unterlassen verklagt. -
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Schade, daß VW so stur reagiert. Es ging doch nur um ein paar dämliche Prospekte. Zumal Ihr ja jahrelang die Erlaubnis hattet. So schadet VW seinem Image selber. Es waren ja nun keine Teileplagiate oder Verwendung von VW-Logos oder geschützten Marken für eigene wirtschaftliche Interessen. Hier sollte VW mal mehr Augenmaß haben.
Die Abmahnwellen sind langsam nervig.
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Gibt es jetzt eigentlich die Spielregeln irgendwo zu lesen?
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Die kommen demnächst ...
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