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Denke das wird ähnlich sein wie bei anderen Anbauten, bsp. Countryzubehör ist an nem normalen CL, GL oder was auch immer, auch nicht statthaft nur weils auch ein Golf 2 ist. Bei mir sind (im alten Brief) nur 13 und 14 Zoll eingetragen, will ich 15 Zoll haben muß ich die doch eintragen lassen (besonders andere Rad/Reifen-Kombis), oder seh ich das falsch? Nur weil ein Topmodell diese oder jene Ausstattung hat ists doch bei der Basis noch lange nicht eintragungsfrei. Beispiel: BMW E36 M-Spoilerpaket usw.
Zugelassen als Umrüstung sind die auf jeden Fall. Hier findest du die nötigen Infos, aber von mir auch nochmal die Frage, wo ist das Problem? Die Felgen zusammen mit den Reifen eintragen lassen und gut ist. Damit gehst du allem aus dem Weg und hast keinerlei Ärger mehr.
rechts im Schein ist bei mir auch die Standartbereifung 185/60/14 eingetragen. Je nach Auslieferung steht im linken unteren Teil Zusätzliches. Etwa andere Höhe, oder andere Bereifung etc. Ist das nicht eingetragen, fährst du de facto ohne gültige Betriebserlaubnis herum. Weis-Blau-Bielefeld würde da genauso reagieren. Etwas anderes ist, ob der Prüfer nicht gleich die Abnahme hätte machen können. Deshalb gehe ich schon seit Jahren nicht mehr zum Tüv, weil das alles zu bürokratisch organisiert ist. Da sind solche "Einschübe" organisatorisch nicht möglich.
zu der Wagentiefe kann ich nichts sagen. Beschreibe mal den ganzen Sachverhalt! Dachte eigentlich, es wäre eine HU gewesen?
Wenn es um Abnahmen, Eintragungen etc. geht, gibt es in meiner Gegend noch DEKRA, GUS, div. Ingenieur-Büros. Alle, die sich mit KFZ auskennen und dafür auch Sachverständige sind.
Meinen normalen Tüv mache ich hinter dem TÜV SÜD bei einem GUS-Prüfer! Mit dem kann man im Vorfeld auch mal die Unterlagen durchsprechen, ob noch etwas fehlt usw.
wie in der Reifenfreigabe schon steht: (zumindest beimi GTI, Eintragen kannst du sie aber auch beim GT) 195/50/15 bei mögliche Umrüstungen.
Wieso dein Prüfer so seltsam handelt ist mir ein Rätsel, aber ich würde zu ner anderen Stelle gehen die auch Eintragungen macht. Eintragen muss er es, sofern alles ordentlich gemacht ist, etc. Ich hab im Schein zb. nur Winterreifen mit 175/80/13 stehen, mehr nicht. Fahr aber trotzdem 195er/50er/15 und Tüv hat er immer ohne Probleme bekommen. Ebenso hat selbst der pingeligste Prüfer von dem Laden hier bei uns es nicht bemängelt.
Werd sie wenn jetz die neuen reifen sammt felgen demnächst aber auch eintragen lassen, weil es is ja nur ne berichtigung im Schein, mehr isses ja nicht. Ist ja nicht so als müsste groß geprüft werden
da steht drin was ohne eintragung man fahren darf und was als mögliche umrüstung eingetragen werden muss
195/50r15 dürfen die fahren die es ab werk hatten und damit in den papieren stehen, man nehme mal schnell den alten brief zum nachschauen, alle anderen müssen es eintragen lassen.
das einfachste ist es bei der zulassung alle reifengrössen aus den alten schein zu übernehmen und ruhe zu haben.
dr-hannibal mögliche umrüstung heisst aber abnahme nach 19.2 steht sogar im rad reifen protokoll also nichts mit drauf machen und fahren
Ich meinte ja MÖGLICH, also reifen drauf, zum Tüv und sagen so und so trags mir ein, das is ne Sache von 5 Minuten da wohl die meisten mit 90 Ps oder mehr auf 195/50/15 fahren weils 1.) das Fahrverhalten um welten bessert im ggs. zu 175er oder so 2.) Die Reifen mit 50 Euro für richtig gute spott billig sind und 3.) es mmn. am besten aufem 2er aussieht, zumindest mit den "kleinen" Verbreiterungen
Zu dem "Im Schein stehen", das ist Falsch, ich hab in den Papieren zb. NUR 175er/70/13 stehen bei nem originalen. Die anderen 185er bei 14 oder 15 zoll sind da garnicht erwähnt obwohl die Autos sogar damit ausgeliefert wurden. Es gilt also nicht "nur was im schein steht ist erlaubt" sondern das was Freigegeben ist ist erlaubt. Also das was in der reifenfreigabe steht. Also auch die 185er etc. Die 195er zählen halt nicht dazu aber halt zu "möglichen Umrüstungen"
Ich hab auch blöd geguckt aber das ist tatsache, bei neueren Autos stehen oft auch nur 1 oder 2 größen im Schein, aber es sind noch viele andere zu gelassen. Die muss man dann beim Hersteller nachfragen oder in der Betriebsanleitung oder Reifen freigabe nachschauen.
Also bei mir sind die 195/50/15er von Werk aus im Fahrzeugschein eingetragen. Nachdem ich einen neuen KFZ-Schein bekommen habe, weil ich einen Twin-Tec Kaltlaufregler eingebaut habe, waren gar keine Reifengrößen mehr eingetragen. Habe extra den Beamten bei der Zulassungsstelle gefragt warum die nicht mehr eingetragen werden. Er meinte das würde nicht mehr gemacht, weil sonst zu viel auf den Fahrzeugscheinen stehen würde, aber die Polizeibeamten bzw. TÜV-Prüfer wüssten das aber, welche Reifen genehmigt sind und welche nicht.
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