Ich gebe auf - Straßenverkehrsamt weigert sich einzutragen

  • Hallo,


    ich habe eine Einzelabnahme von Felgen, Distanzscheiben, Reifenkombination u. Tieferlegung die ich gestern beim Straßenverkehrsamt in meinem Fahrzeugschein übernehmen wollte.
    Nur sagt mir der Mitarbeiter, dass er diese Eintragung nicht übernimmt, weil im Fahrzeugschein bereits eine Tieferlegung drin ist und ja dann mehrere Tiefen im Schein sind.

    Im Gutachten müsste drin stehen, dass diese Eintragung ausgetragen werden muss, wurde aber nicht dazu geschrieben.

    "Ich werde Ihnen das nicht eintragen, Sie haben 4 Wochen zeit sich drum zu kümmern, Sie haben keine Betriebserlaubnis mehr"


    langsam glaube ich, man will mich ärgern, dass macht doch alles kein Spaß mehr || , was meint ihr?
    Habt ihr Argumente die gegen sein Argument sprechen? Oder hat der Mitarbeiter im Straßenverkehrsamt recht?


  • Ähm das ist doch die werksseitige Tieferlegung die z.b. beim GTI verbaut wurde.

    Ich behaupte da hat jemand absolut keinen Plan.

    Ich hatte schon mehrere Fahrzeuge wo mehr als ein Fahrwerk eingetragen wahr, genauso verschiedene Rad/Reifen Kombis usw.

    Aktuell beim Cabrio nicht anders, zwei verschiedene Fahrwerke und zwei Felgensätze eingetragen.

    Geh wo anders hin oder zu seinem Chef dann wird das schon.

  • Schwieriges Thema, kenne meinen Prüfer schon einige Freitag ud er isz mir meist wohlgesonnen.

    Kenn das jetzt nur von Motorrädern (Harley) und da ist mein Prüfer eigentlich auch der Ansicht, was derzeit nicht gefahren wird muss aus der Zulassungsbescheinigung entfernt/ausgetragen werden.

    Meist geht's da um Lenker, Ansaugungen (Luftfilter ) und Auspuffanlagen.

    Mein Prüfer fährt selbst Motorrad (nicht Harley) und hatte auch schon nen H zugelassenen BMW 2002 mit E30 M3 Motor und Getriebe, BBS und presstief.

    Früher war das wohl eher unproblematisch, heute könnte er selbiges Fahrzeug so nicht mehr mit H-Zulassung abnehmen lassen.


    Insgesamt wird die Situation für Tuning zu unserem Leidwesen wohl schwieriger.


    Natürlich ist es möglich sich mit "ich möchte Ihren Chef sprechen" zu wehren, ob das allerdings zum Ziel führt ist fraglich...Versuch ist es wert.

    Gruß aus dem Rems-Murr-Kreis


    Marcus

  • Wenn das in eine Kombinationseintragung eingreift kann ich mir das vorstellen. Ansonsten hätte ich gesagt wenn das bezahlt ist hat es auch das recht drin zu bleiben.

    In diesem Fall liegt es evtl an der Oldtimer Geschichte. Da im nachhinein nochmal 40mm oÄ tiefer zu legen, oder sonstwas zu verändern hat sicherlich eine H- Neuabnahme zur Folge mit der man Geld verdienen kann.

    Ich bin nicht vom Fach, kann mir das aber sehr gut vorstellen.


    Dir allerdings zu sagen was im Gutachten zu stehen hätte und dich dafür bestrafen geht nicht.

    einfach machen.





  • Das Problem ist, wie mache ich meinen Ansprechpartner vom Straßenverkehrsamt klar, dass es so in Ordnung ist. Auf die Aussage "Wenn der TüV sagt, dass Gutachten ist richtig, was machen wir dann?" bekam ich die Antwort "Dann müsste ich mal bei dem zuständigen Prüfer anrufen, weil es falsch ist".

    Es gibt um die werkseitige Tieferlegung, die angeblich raus muss.

    Hat einer von euch eine Tieferlegung eingetragen, wo die werkseitige Tieferlegung noch drin geblieben ist, dann kann ich das meinen Ansprechpartner vorzeigen, eventuell gibt er dann nach...

  • Weiß der Herr das es sich bei der Eintragung um das Serienfahrwerk handelt?


    Rein theoretisch wenn du die Werkstieferlegung streichen lässt wegen dem Gewindefahrwerk, und du später wieder auf Original umrüstest, müsste quasi dann das Serienfahrwerk wieder eingetragen werden?

  • Auf meine Aussage, dass es eine werkseitige Tieferlegung ist kam ja die Antwort, ist egal es stehen dann mehrere tiefen drin, was so nicht richtig ist laut seiner Aussage.

    Ich habe mit dem TüV Prüfer gesprochen, der mir gesagt hat das auch nicht erforderlich ist aber kann, dies hängt vom jeweiligen Straßenverkehrsamt ab. Anstatt das es in Deutschland einheitlich ist macht jeder Kreis das, was er will.

    Grüße aus Kreis Unna...

  • Ich behaupte jetzt mal der hat was gegen Umbauten am Fahrzeug.

    Meiner Meinung nach hat der Sesselpupser sowas nicht zu entscheiden, der Prüfer der die Abnahme macht ist berechtigt dazu.

    Ich glaub du hast nur zwei Möglichkeiten, die Serienhöhe streichen lassen oder in ne andere Zulassung fahren.

  • Warst du in Lünen oder Unna? Der Kreis Unna hat zwei Zulassungsstellen, du hast also das Glück, dass du es bei der anderen probieren kannst. ;)

    Wenn das nicht klappt, solltest du ein sachliches Gespräch mit dem Amtsleiter führen. Das hat bei mir im Kreis Recklinghausen auch geholfen, als man mir mit völlig absurden Gründen ein kleines Kennzeichen am 71er Cadillac verweigern wollte.

  • ist egal es stehen dann mehrere tiefen drin, was so nicht richtig ist laut seiner Aussage.

    Ich kenne auch genügend Leute, die mehrere Felgen und / oder Reifengrößen eingetragen haben. Was soll daran das Problem sein? Das wäre nach der Logik des Verwaltungsmitarbeiters ja dann auch nicht erlaubt?

  • Ich hab das mal wie folgt erklärt bekommen.


    Räder darfst du ja wechseln wie du lustig bist, wenn sie eine abe haben. Hier überprüft ja keiner die Ausführung des Umbaus. Bei Fahrwerken (sollte) der Prüfer nunmal Auch begutachten, ob der Umbau fachgerecht durchgeführt wurde.

  • Bei Fahrwerken (sollte) der Prüfer nunmal Auch begutachten, ob der Umbau fachgerecht durchgeführt wurde.

    Und was genau hat das jetzt mit seinem Problem mit der Zulassung zu tun?

    Das Fahrwerk wurde ja abgenommen vonnem Prüfer.

    Räder darfst du ja wechseln wie du lustig bist, wenn sie eine abe haben

    Die ABE gilt aber nur wenn der Rest original ist (Serienfahrwerk etc).

    Sobald ein Sportfahrwerk verbaut wird ist die ABE wertlos und die Felge muss eingetragen werden.


    Wenn ich wie bei mir zwei satz Alufelgen habe (Sommer und Winter) kombiniert mit Sportfahrwerk muss ich beide eintragen, weigert sich da der Zulassungsheini auch?

  • Na das hier eben 2 Fahrwerke eingetragen sind, korrekterweise aber nur das aktuell verbaute eingetragen sein darf.


    Ich hatte das selbe Spiel bei meinem fiesta vorher. Da war zunächst eine 290er vmaxx Bremse verbaut, als ich auf 300mm Tarox umgebaut habe hat der Prüfer die 290er ausgetragen, eben weil er die fachgerechte Montage dieser ja nicht mehr gewährleisten kann wenn er das ganze nicht vor sich hat.

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