Hallo liebe Golf 2 Freunde,
ich möchte einen Aufkleber an der rechten Seite der Frontscheibe aufkleben.
Kann mir jemand sagen, ob das erlaubt ist?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Uwe
Hallo liebe Golf 2 Freunde,
ich möchte einen Aufkleber an der rechten Seite der Frontscheibe aufkleben.
Kann mir jemand sagen, ob das erlaubt ist?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Uwe
rein theoretisch nicht. So komische Rennauto schriftzüge ganz o ben, werden von der Rennleitung gerne mit Hinweis auf Typprüfung und BlaBla Bla stillgelegt. Sichtfeld schwurbefaseldummeszeug, eben. Demnach dürfte man die Sonnenblenden auch nicht runterklappen. Andererseits wird man ja gezwungen, die Scheibe mit Umweltbappern, Mautklebern, Parkberechtigung und sonstigem Scheiß, zu zu kleben.
Solange du nicht vor hast, das irgendwo ins sichtfeld zu bappen, würd ichs einfach machen.
1. google-Link:
Der Artikel widerspricht sich aber an manchen Stellen selbst, oder sehe das nur ich so?
Zitat 1:
“Sind Aufkleber auf der Frontscheibe zulässig?
Nein. Eine Ausnahme stellen Vignetten und die Umweltplakette dar.”
Zitat 2:
“Auf der Windschutzscheibe sind Aufkleber nicht zulässig, wenn diese größer als 0,1 m² sind und sich im direkten Sichtfeld befinden! Eine Ausnahme gilt hier nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Sticker wie Umweltplakette und Vignetten.”
Das mit den 0.1 m2 hatte ich auch noch im Kopf, da beruht mein Wissen aber auf der Zeit der wilden Jugend und ist a schon 25 Jahre her… 😎
0,1 qmm sind auch das, was mein Prüfer letztens sagte. Meine Erfahrung ist, dass wenn Mans nicht maßlos übertreibt auch mehr geduldet ist. Mein fiesta St. Vorher hatte einen echt großen scheibenkeil (da war die Scheibe aber auch riesig). Mein Golf 2 hat jetzt nur einen freistehenden Schriftzug der so hoch ist, wie der blaukeil und bis jetzt gabs nie Ärger.
Alles anzeigenDer Artikel widerspricht sich aber an manchen Stellen selbst, oder sehe das nur ich so?
Zitat 1:
“Sind Aufkleber auf der Frontscheibe zulässig?
Nein. Eine Ausnahme stellen Vignetten und die Umweltplakette dar.”
Zitat 2:
“Auf der Windschutzscheibe sind Aufkleber nicht zulässig, wenn diese größer als 0,1 m² sind und sich im direkten Sichtfeld befinden! Eine Ausnahme gilt hier nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Sticker wie Umweltplakette und Vignetten.”
Ich vermute, daß es hier einen kleinen Ermessensspielraum gibt.
Es gibt ja genug andere Aufkleber, die an die Frontscheibe gehören (wer kennt noch die G-KATPlakette?, Anwohnerparken, GdP ADAC/Autovermietung/Versicherung ...)
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