tiefergelegt!
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Es kommt immer auf den TÜV prüfer an....also meiner ist jetzt im moment so tief, das ich nichtmal auf den Bremsenprüfstand komme....musste extra ein mobiler kommen...mein KAT!!! liegt nur 3cm übern boden und wurde extra mit einer 0,5cm stahlplatte verstärkt...kommt aber nächsten monat wieder höher..wegen motorsporteinsatz
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Hat ganz sicher auch was mit der Höhe der Scheinwerfer zu tun.
Hab da irgendwas im Kopf, dass die min. 42cm vom Boden haben müssen & hier und da noch bis 38cm ein Auge zugedrückt wird... bin mir aBär nicht mehr ganz sicher...Auf jeden kannte ich nen Typen mit Xtrem tiefem Golf, der nach der Umrüstung auf Jetta-Front Ärger mitm TÜV bekam, da Wert mit dieser tiefer liegt (bei ihm dann ZU tief - ohne Frontwechsel kein TÜV)...
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Zitat
Original von KennyKentucky
Hat ganz sicher auch was mit der Höhe der Scheinwerfer zu tun.
Hab da irgendwas im Kopf, dass die min. 42cm vom Boden haben müssen & hier und da noch bis 38cm ein Auge zugedrückt wird... bin mir aBär nicht mehr ganz sicher...Auf jeden kannte ich nen Typen mit Xtrem tiefem Golf, der nach der Umrüstung auf Jetta-Front Ärger mitm TÜV bekam, da Wert mit dieser tiefer liegt (bei ihm dann ZU tief - ohne Frontwechsel kein TÜV)...
Nicht ganz...vom ebenen Boden demessen "darf" der unterste Punkt der LICHTAUSTRITTSKANTE 50cm nicht unterschreiten. Das gilt aber nur bei Baujahren über 1988! Da es beim Golf 2 schon bei 40er Federn eng wird, wird da oft bis zu 45cm ein Auge zugedrückt!
Um den Wagen so tief wie man will du haben, einfach die Rallyefront einbauen...da ja unten die Leiste verläuft, hat man ca 5cm Spielraum...
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Zitat
Da es beim Golf 2 schon bei 40er Federn eng wird, wird da oft bis zu 45cm ein Auge zugedrückt!
Jetzt wo Du's sagst, fällt's mir wieder ein: Der TÜV hätte bei besagtem Golf bis 42cm alle Hühneraugen zugedrückt, doch kam der mit dem verbauten FW auf 38cm - also 1x höherlegen...ZitatUm den Wagen so tief wie man will du haben, einfach die Rallyefront einbauen...
Da ist ja am Ende die Front teurer als das Fahrwerk
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Wegen den 50cm Scheinwerferunterkante ist ja schön und gut wenn der TÜV da nochmal ein Auge zudrückt, aber wenn bei uns ein grün-weißer Hampelmann auch nur 49,8cm misst ist die Mängelkarte sicher! Zu der Sache mit der Bodenfreiheit, es müssen von starren Karosserieteilen zum Boden mindestens 8cm und von flexiebelen z.B. Gummilippe u.s.w. mindestens 6 cm sein.
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Tja, letztendlich steht man immer ziemlich dämlich da, denn wenn die Tüv-Fritzen das schön eintragen, kommt nachher Wachtmeister Hirnriss mit seinem zerflädderten Zollstöckchen und stellt fest, dass der Wagen zu tief ist (zb bei der Scheinwerferunterkannte wegen der Höhe).
OK, feststellen wird er das nicht, sondern eher vermuten, da er mal irgentwo in seiner vermieften Amtsstube ein Stückchen Zettel gesichtet hat, wo etwas vergleichbares in Schönschrift notiert war, und sich daran zu erinnern versucht. -Natürlich vergeblich! -
Also bei uns hier gehen die Bullen regelrecht auf Jagd nach der höhe der Scheinwerferunterkante. Wie gesagt, die sind so krass da hinterher dass die nicht mal bei zwei Millimeter ein Auge zu drücken.
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Ihr und auch die Polizisten verwechselt was....
Es ist nicht die Scheinwerferunterkante zu messen, sonder die LICHTAUSTRITTSKANTE!!!
Ihr könnt jetzt sagen "ist doch das gleiche"...NEIN! Mir hat das mein Wagen gerettet! Die Lichtaustrittskante liegt twa 1-2cm über der Unterkante des Scheinwerfers....
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bei uns ist das so: am achsschenkel ist unten ein zapfen und da müssen es 11 cm sein!
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Naja, zumal der 50 cm Wert ja bei einer Tieferlegung beim 2er zwangsläufig unterschritten wird.
Tja, anstatt Sexualstraftäter und verrückte Massenmörder zu fangen, kann man ja auch Leute mit sinnentleerten Unfug zu tode nerven... -
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