Hella Aufkleber für abgeklemmte Zusatzscheinwerfer: TÜV Probleme?

  • Ich hab mal ne Frage zu der ich bisher noch keine rechte Antwort finden konnte: Es gibt ja für die Zusatzscheinwerfer im Doppelscheinwerfergrill diese großen Hella-Aufkleber, die die früher erhältlichen Abdeckkappen simulieren sollen. Wenn ich die Zusatzscheinwerfer abklemme und diese Aufkleber draufklebe, kriege ich da Probleme beim TÜV oder ist das OK?

  • Alles was verbaut ist, muss auch funktionieren. Ob abgeklemmt oder nicht, spielt keine Rolle. Was ist der Sinn dahinter, Scheinwerfer abzukleben? Handelt es sich um Fernlicht oder NSW? Was für Hauptscheinwerfer sind verbaut?

    Es ist der original Hella Doppelscheinwerfergrill mit Fernlicht. Die "normalen" Scheinwerfer mit Abblendlicht und Fernlicht sind noch verbaut, d. h. die Zusatzscheinwerfer wären nicht erforderlich. Da einer der Zusatzscheinwerfer einen Steinschlag hat, müsste ich diesen für den TÜV austauschen. Das und die Tatsache, daß mir diese Hella Aufkleber optisch sehr gut gefallen hat mich zu der Überlegung gebracht die Scheinwerfer abzuklemmen und diese Kleber zu verbauen.

  • Hi,


    naja abklemmen und abkleben, dürfte so ein graubereich seihen.


    Original sah das mit den Hella Aufklebern ja so aus:


    Hella Aufkleber für zusatzscheinwerfer


    oder evtl. Scheinwerfer ersetzen und dann entsprechend die Kappen für den Look....


    Egay Hella Abdeckkappen.


    Als Mittelweg könnte ich mir auch noch Vorstellen für die Hauptuntersuchung einfach einen einfachen GII Grill reinzuklipsen und anschliessend auf deine Vorstellung von DSW wieder zurückschrauben.


    .

  • ...ist erlaubt !

    Ich bin so erst vor ca. einer Woche übern TÜV und das war ok.

    Es sind Zusatzscheinwerfer und KEINE Hauptscheinwerfer die da abgeklebt oder abgedeckt sind.

    Sind diese Zusatzscheinwerfer NICHT abgedeckt oder abgeklebt...dann müssen sie auch funktionieren.

    - METAL RULES, BANG YOUR HEAD ! :thumbup:

  • Naja, das Blaulicht eines historischen Einsatzfahrzeuges ist auch nur eine Zusatzleuchte und muss sogar im öffentlichen Verkehrsraum abgedeckt sein. Funktioniert es aber bei der HU nicht, ist es ein EM und die Plakette wird verweigert. So schon im Bekanntenkreis bei einer alten Benz-Feuerwehr erlebt.

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