Ssorry dann macht der TÜV seit 7 jahren was falsches. Es gilt NICHT die EZ sondern das erstmalige in den Verkehr bringen. Siehe Link zur AKTUELLEN TÜV Situation.
Ebenso das mit der Zulassung. EIn Fahrzeug das noch NIE zugelassen war ist und bleibt ein Neuwagen. Egal ob 40 Jahre alt oder 4 Tage alt. Es zählt eben NICHT das Baumuster sondern der einzelne Wagen. OK nur die Blöd Zeitung aber der Fall gibg (ebenso wie viele andere) auch durch die gängige Oldtimer Presse: https://www.bild.de/auto/auto-…beamte-38804824.bild.html Es gibt sogar eine Petition dagegen: https://www.openpetition.de/pe…senen-historienfahrzeugen
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