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Willkommen auf VW Golf - Doppel-WOBber!
Impacttest, Impact Gutachten: Mitinteressenten für Audi TT S-Line Felgen gesucht!
ich würde gern einen Impacttest noch ISO 7141 für die Audi TT 6-Stern Felge mit 195/40er Reifen durchführen lassen. Ich suche hier auf diesem Wege Leute, die auch daran interessiert sind, so dass man sich die Prüfkosten teilen kann. Die Prüfung soll beim TÜV Nord stattfinden und hat zunächst keine Eile. Also wem die Felge auf seinem Wagen gefällt, der melde sich doch hier, dann besprechenwir die Einzelheiten.
Daten soweit: Hersteller / Teilenummer der Felge: Audi (Ronal) 8N0 601 025 A Maße: 7,5 x 17 ET32, 5x100 NLB: 57,1mm Traglast 525kg
Da wird aus diffinierter Höhe die Felge mit Reifen fallen gelassen oder auf sie wird ein deffinierter Gegenstand fallen gelassen um zusehen wie sich die Fege verformt.
Gebraucht so eine Test wenn man heutzutage eine andere Felgen-Reifen Kombi eingetragen bekommen möchte welche nicht in der Kombi Felge-Reifen geprüft wurde.
Der Test ist dann erforderlich wenn eine andere als für die felge freigebene Reifenkombi gefahren werden möchte,heißt sollte die Reifen größe nicht verändert wird brauchts auch den Test nicht.
So ist es. es ist ein Zerstörungstest und es kommt somit zu den Prüfgebühren (die ich noch erfragen muss, ca. 400€) auch noch eine Felge hinzu, die den Test ja nicht übersteht. Bei diesen Felgen mag es ja noch gehen, aber so einige andere sind da schon sehr schmerzhaft.
Laut etp:olli (Hamburg, https://exclusive-tuningparts.de/), alles reine Geldmacherei, da er noch keinen Impacttest hat fehlschlagen sehen.
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Es sind keine Eintragungen von Felgen (auch nicht per Einzelabnahme, Teilegutachten und Freigabe des Reifenherstellers) mehr möglich, wenn die Impactprüfung für die Reifenkombination fehlt (steht im Teilegutachten). Alle heutigen Eintragungen ohne Impacttest sind ungültig und gelten als Gefälligkeitseintragung.
Bitte lasst uns das woanders besprechen, ich suche hier.
Moin wilma und Moritz habt ihr den impacttest schon gemacht wen ja wäre es möglich mir den zu kommen zu lassen bin azubi und kann mir siwas nicht leisten und mein vento braucht etwas schmaler Räder er hat jetzt gerade 205/40r17 und die schleifen.
ich melde mich nach sechs Jahren noch einmal zu dem Thema:
ich habe damals zumeist Spott geerntet, weil 80% der Rückmeldenden zum einen Ihre Meinung nicht für sich behalten können und zum anderen einfach lieber irgendwo reintreten, als zu versuchen die Sachlage zu verstehen.
Ich habe mittlerweile (2019 schon) gelernt, dass die Impactprüfung erst Mitte 1999 eingeführt wurde und dementsprechend auch nur Räder ab diesem Zeitpunkt formal nachgeprüft werden müssen, sobald man den ursprünglich vom Hersteller geprüften Reifenquerschnitt unterschreitet. Nun betrifft das einen großen Teil der 8N0 601 025H (Audi "Parabol", Hersteller Otto Fuchs, Schmiederad) und 8N0 601 025A (Audi "TT S-Line", Hersteller Ronal), da sie nach diesem Zeitpunkt hergestellt wurden, einige sind aber auch vorher produziert worden und brauchen rechtlich kein Gutachten.
Die Eintragung dieser Felgen mit einem 195er (oder sogar 185er) Reifenquerschnitt liegt aus gutem Grund im Ermessensspielraum des Prüfers - heißt es gibt verschiedene Prüfer mit verschiedenen Erfahrungen und somit verschiedene Ergebnisse.
Ich habe in den letzten sechs Jahren deutschlandweit 22 Menschen, die es konstruktiv mit dem Prüfer klären wollten, geholfen ihre Felgen einzutragen. In einem Fall war es sogar eine dritte Felge, die eingetragen werden sollte, zu der ich gar keinen Prüfbericht besaß (8E0 601 025j). Dem Prüfer hat jedoch der vergleichbare Prüfungsbericht ausgereicht die Felge einzutragen.
Was ich damit sagen will ist: hier geht (und ging) es nie nur um Recht haben und bekommen, oder um wer-kennt-wen-und-wer-nicht-Fragen, sondern darum den Entscheidungs- und Verantwortungsträgern das Signal zu geben, dass auch die "Bastler und Tuner" nach den Regeln spielen können. Auch wenn das nur ein kleiner Beitrag ist hilft das in der Diskussion enorm.
Nicht falsch verstehen: ich bin ebenso der Ansicht, dass zu viel umständlich, aufwendig und unnötig kompliziert gehandhabt wird. Ich hab aber auch genug Fälle erlebt, wo die Fahrzeughalter keine (wirklich gar keine) Regeln beachtet haben und völlig zurecht aus dem Verkehr gezogen wurden. Also sollte man in dem Ermessensspielraum (wo sich beide Seiten treffen) konstruktiv mitspielen (damit sind auch Prüfer und Halter gemeint).
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