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Hi Leute, ich hab meinem Golfi heut mal einen Satz BBS Felgen gegönnt. jetzt kommen meine Probleme: muss ich die Felgen eintragen oder abnehemen lassen? brauch ich für die Dinger ein Teilegutachten, und wenn ja hat jemand eins für mich oder gibt es gar eine ABE für die Felgen oder brauch ich nichts von dem allem?
Felgendaten: ET:35 6J x 15 Teilenummer: 165601025 und hier noch ein Bild Felgen
Ich glaube, mittels eines Reifenrechners (s. google) kann man ausrechnen was andere Dimensionen für abweichungen mit sich bringen. Max. 7% sind bei unseren alten Autos erlaubt soweit ich weiß. Zuwenig darf der Tacho
aber nie anzeigen. Ansonsten frag beim TÜV nach.
Also in der Reifenfreigabe stehen 185/60R14, 185/55R15, 195/50R15 sowie 175/70R13, wobei letzteres nur für die Motoren bis 82 kW zulässig ist. 190er sind garnicht aufgeführt. Lastindex musste auch noch abgleichen, aber wenn der größer/gleich 80 ist passt es, es sei denn du hast 14 ZollBBS
Die Felgen sind eintragungsfrei Die waren bei meinem GT-Special ab Werk verbaut und sind auch nicht eingetragen nur die Reifen: 185/55 R15 und 195/50 R15 Diese Reifen dürftest du ohne Probleme fahren dürfen. Aber für die Reifenfreigabe sicherheitshalber immer mit :wink:
STOP!!!! Was erzählt ihr hier für Müll? Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten und hier kein gefährliches Halbwissen verbreiten!!!
Ob ihr die oder sonstwelche Felgen eintragen lassen müsst, lässt sich per Ferndiagnose NIE sagen! Außer den 175/?? 13 und den 185/60 14ern ist alles weitere abhängig davon, wie das Auto ab Werk ausgeliefert wurde. Die fahrzeugspezifischen ABE, in der alle freigegebenen Dimensionen erhalten sind, sind wie schon geschrieben Fahrzeugspezifisch. Was bei genau eurem Auto freigegeben ist, lässt sich NUR über die FIN rauskriegen. Also fahrt mal zu DEKRA/TÜV o.ä. und lasst euch anhand der FIN sagen, was ihr ab Werk fahren könnt. Wer nett ist, bezahlt auch nix
Und die VW-Reifenfreigabe beweist nur, dass z.B. die BBS RM012 auch auf einen 1.3er NZCL passt. Auf dieser Grundlage kann der Prüfer auch die Kombination als §19(3) eintragen und muss nicht auf §21 gehen (--> preislich billiger).
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