Gebrauchtes Koni Fahrwerk sinnvoll???

  • ich habe schon verstanden wie du das gemeint hast.


    bei dir war nur ein dämpfer platt, ich bin mit 4 kaputten dämpfer rumgefahren was weit aus gefährlicher ist als das jörg fahrwerk. das war ein gefühl damit durch kurven zu fahren, der hat überhaupt nicht mehr aufgehört zu federn.

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen

  • als erstes eben noch ne frage: ich kann doch die federn auch einfach gegen 60/40 federn tauschen oder gibs da probs mit den dämpfern???


    habe im mom regen schreibkontakt mit dem tüv: habe da nochmal gefragt, wie es mit der kante aussieht, da kam halt zurück 50cm bla bla bla, hab dann mal folgedens geschrieben in der hoffung, die jungs mal n bisschen zum nachdenken anzuregen da es im grunde höchst illegal ist, was da so läuft:


    Dann habe ich dazu noch eine weitere frage:


    Wie kann es angehen, dass der tüv gutachten für sämtliche fahrwerke erstellt und im gutachten steht, dass die kante mind. 50cm über der fahrbahn sein muss, obwohl jedoch völlig klar ist, dass es mit dem fahrwerk für das das gutachten erstellt wurde, überhaupt nicht möglich ist, diese mindesthöhe noch einzuhalten…dann darf ich das fahrwerk also besitzen und auch eingebaut haben, jedoch nicht damit rumfahren weils illegal ist…


    Demnach dürfte nichtmal ein fahrwerk, dass 20mm tiefer ist, ein gutachten haben, da damit die kante schon unterschritten wird…finde ich ein wenig seltsam und fragwürdig…der tüv erstellt eine regel und bricht sie im grunde selber dadurch, dass oft genug alle fahrwerke mit gutachten ohne probleme eintragbar sind…


    im grunde läuft das darauf hinaus, dass ich mir als kunde ein fahrwerk kaufe, dass einbaue, zum tüv fahre und es zu 99% eingetragen bekomme aber dann später in einer polizeikontrolle auf deutsch der arsch bin und eine mängelkarte bekomme…sehr fragwürdig…ich bitte sie, dazu noch einmal stellung zu nehmen…


    Mit freundlichen Grüßen


    Mario Heggemeier


    p.s.: bin heute mal zum spaß bei drei tüv stationen gewesen: zwei der prüfer meinten, dass auf die kante so gut wie nie geachtet wird und die mir das fahrwerk so eintragen, einer sagte mir, dass er es nicht einträgt…



    mache mir übrigens soviele gedanken, da mein 1. gti auch schon von den grünen stillgelegt wurde, angeblich wegen einer nicht erlaubten hartmann anlage, absoluter schwachsinn, war eingetragen und war auch nix dran verändert...als i-tüpfelchen wollte sie mir dann noch urkundenfälschung unterstellen, da sie meinten, dass das gutachten der hartmann anlage gefälscht sei (war nur eine kopie) und es hätte so ausgesehen, als wenn ich den tüv prüfer beschissen hätte...nachher hat sich rausgestellt: alles schwachinn, alles in ordnung...entschädigung???quatsch, wir sind in deutschland, die grünen sind IMMER im recht...

    2 Mal editiert, zuletzt von EclipseDOHC ()

    • Offizieller Beitrag

    Hi !!


    Jaja Tüv und Polizei das alte/neue Problem....
    Mann gibt sich Mühe, alles legal zu machen und jeder erzählt einem was anderes.


    Das mit den Grünen kenne ich - wenn bei uns Kontrolle ist und ich da lang komme
    bin ich fällig. Wäre das nicht immer so ein Spaß, könnte man glatt unterstellen, daß
    sie es auf mich abgesehen haben. Ein Schelm wer Böses dabei denkt. :D


    Hm mein Koni kam mit Federn. Die sind glaube ich 35-45 mm tiefer.
    Tiefer geht bei mir eh nicht, sonst bleibe ich in der Auffahrt hängen.


    Ich glaube bei so tiefen Federn müssen die Kolbenstangen der Dämpfer noch mal extra gekürzt sein.


    Da ich hier aber nichts falsches sagen will folgendes ...


    Zu den Teilen musst du doch ein Teilegutachten oder ne ABE haben.
    Steht da was drin ? Oder am besten an Koni eine Email ( info@koni.de ) schreiben ( www.koni.de ).
    Die kennen ja ihre Dämpfer. :wink:  
    Da müßste ja eine Nummer drauf sein, genau wie bei Tieferlegungsfedern.


    Du kriegst das schon hin :wink: . Meins haben sie auch abgenomen.
    Aber die Nummer mit der Hartman ist schon echt gemein !!!


    Gruß Alexander 8)

  • der tüver hat geantwortet und wollte mir gerade erzählen, dass es sich dabei ja nur um gutachten handeln kann, die vor 88 erstellt wurden, also bevor das mit der kante von 50cm eingeführt wurde...natürlich, deswegen steht ja sogar in den gutachten drin, dass man auf die kante achten muss...lol...oh man...sowas hasse ich: da testet der tüv ein fahrwerk, erstellt dafür ein gutachten, die auflage ist: mind. 50cm kantenhöhe bla bla bla aber es is überhaupt nicht möglich, dass mit dem fahrwerk zu schaffen...da pack ich mir doch an kopp...


    wenn das wirklich so ist, müssen 80% der tiefergelegten fahrzeuge aus dem verkehr gezogen werden und genausoviele % der tüv prüfer gekündigt werden, da die das nich beachtet haben...bei sowas werd ich irgendwie echt stinkig...


    zusammengefasst:


    der tüv erstellt gutachten die man im grunde gar nich einhalten kann


    die tüv trägt sachen ein, die man nicht eintragen dürfte


    aber


    du als privatperson bist nachher der arsch...fragwürdig ob das alles so sein soll...


    p.s.: dast mit der hartmann anlage war der oberknaller, das war nachts um 4, ich durfte dann 6 1/2 stunden auf der polzeiwache sitzen und mir anschuldigungen anhören...außerdem musste ich von hartmann ein original gutachten für 25€ anfordern, dass im endeffekt genauso ausgesehen hat wie meine kopie...außerdem hatte ich mein auto erst nach 4 tagen wieder, da es komplett überprüft wurde...kosten hierfür: 60€ noch fragen???*g*

    2 Mal editiert, zuletzt von EclipseDOHC ()

  • Zitat

    Original von EclipseDOHC


    der tüv erstellt gutachten die man im grunde gar nich einhalten kann


    Zu 90% sind alle Gutachten und ABE`s vom Kraftfahrbundesamt und nicht vom TÜV!!!

    Und der Lader pfeift die Melodie der Vernichtung!
    ACHTUNG!!! "G"laden und entsichert....

  • aber auch denen müsste klar sein, dass es mit nem 80/60 fahrwerk nicht mehr möglich ist, die kante einzuhalten...erstellt werden die gutachten zum eintragen trotzdem...mal davon ab: auf jedem gutachten, gibt der tüv sein ok (stempel), das is vorgeschrieben...


    EDIT:


    habe gerade eine äußerst nette mail von einem dekra mitarbeiter erhalten:


    hier wird gesagt:


    "Scheinwerferhöhen bei leerem unbelastetem Fahrzeug von tatsächlich 450mm sind somit im Rahmen des zulässigen."


    was das???ich sehe hoffnung für ein erlaubtes fahrwerk...


    Weitere EDIT (mehr wichtige infos aus der mail):


    Selbstverständlich gilt §50 Abs. 3 auch für tiefergelegte Fahrzeuge.


    Nach dem geltenden "Katalog über zulässige Messwert-Abweichungen bei FzPrüfungen (Toleranzenkatalog)" gilt für:


    "1.14.3 Höhe des niedrigsten bzw. höchsten Punktes der leuchtenden Fläche über der Fahrbahn (unbelastetes Fahrzeug)" eine Toleranz von "± 50 mm"


    Scheinwerferhöhen bei leerem unbelastetem Fahrzeug von tatsächlich 450mm sind somit im Rahmen des zulässigen.


    Es gilt dabei übrigens der niedrigste Punkt der Spiegelkante, also der Reflektor, die tatsächliche leuchtende Fläche, ist dafür unerheblich.

    2 Mal editiert, zuletzt von EclipseDOHC ()

  • ich denke auch das du mit den konis ein guten fang gemacht hast.


    Ich selber fahre ein FK gewinde 45 - 75 mm ich fahre es auf 72/60 und hab hier bei mir keine probleme reicht grad noch für ein boardstein bei mir zuhause da muß ich nur abends und morgens drüber. am tag steht er auf der strasse.


    als ich beim tüvman war hat die gl mit mattigspoiler auf dem bremsenprüfstand aufgesetzt und der hat nix wirklich garnix gesagt.


    was er gesagt hat das ich bitte das msd rohr mit einem echten ersetzten soll.
    ja tüv hab ich bekommen.


    also ich glaube es kommt echt auf denn prüfer an. hier der tüv in gelnhausen ist total locker. der in hanau ( 20km ) wollte mir auf meinem wintergolf nichtmal das 40/40 h&r trotz gutachten eintragen. wo ich es eintragen wollte hatte ich alus drauf 195/50/15 er meint, er kann das nicht machen wegen der bremsen und der luftströmung.


    ab nach gelnhausen, abe vom fahrwerk hingelegt, gesagt für die felgen hab ich keine abe. er ist ans auto hat geschaut is ein paar kreise gefahren die auffahrt jewel nur mit einem rad rauf und dann hat er alles eingetragen.

  • Also Konis generell kann ich nur empfehlen. Hab jetzt auch Konis verbaut.
    Zur Garantei weiß ich nur das Koni die übernimmt wenn die im ersteingebauten Fahrzeug verbleiben. Also den Ersteinbau. und auch nur mit Kaufbeleg. Hab leider mit gebrauchten Konis nicht so gut Erfahrungen gemacht da ich mehrmals das Pech hatte das die Härteverstellung fest oder überdreht war. Hab nun von außen einzustellende die aber leider ausgenudelt sind. Sprich die sind selbst voll zugedreht viel zu weich.
    Außerdem sollte man ab einer Tiefe von 35 mm schon auf gekürzte Dämpfer zurückgreifen. So hab ich es bisher gehört.
    Weiß denn jemand zu der Garantie was anderes?? Oder kennt jemand ne Firma die die Kostengünstig in stand stezt??


    MfG Stephan

    Nur das Beste!! GOLF!!!

  • die gelben koni´s sind doch aber generell gekürzt, dass sind ja die sport dämpfer von koni..glaube die roten sind nicht härteverstellbar und die gibs auch ungekürzt wenn ich mich nich irre...

  • Die gelben Konis sind generell straffer abgestimmt. Aber der Trick liegt in der Nummer. Wenn hinter der Koni Nummer sport steht sind die nicht gekürzt. Wenn dort SPD 20 oder sowas steht sind die gekürzt. Gelb bedeutet nur das sie Härteverstellbar sind. Rot sind soweit ich das weiß bessere Seriendämpfer.


    MfG Stephan

    Nur das Beste!! GOLF!!!

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