Hallo VW-Freunde,
bin heute von der Polizei kontrolliert worden und musste natürlich gleich mit zum tüv um ein Gutachten von meinem Golf erstellen zu lassen...
Resultat, auf einem Golf 2 CL darf man keine orginal BBS fahren ohne das sie eingetragen sind, der nette Tüv-Prüfer hat gemeint, das es auf einem GT bzw. GTI kein Problem wäre, aber da ich ein CL fahre ist dies keine orginal Bereifung... deswegen ist natürlich auch die ABE von meinem Lenkrad entfallen...
Naja und meine Bodenfreiheit ist auch um 0,5 cm nicht gegeben, hatte jetzt zur zeit eine GTI 16V Lippe dran und ich darf eine Bodenfreiheit haben von 7 cm und der IST-Zustand war 6,5 cm... wobei ich da jetzt erst wieder die Polizei überzeugen musste, da ja auch meine Scheinwerferunterkante bis zum Boden nur 39 cm sind, aber zum Glück ist mein Golf ja BJ. 87 und ich darf das, bloß der halbe zentimeter hatte gestört...
Naja das Postive daran, ich bin jetzt mit dem TÜV Prüfer am Ende schon beim "du" gewesen :wink:
Glaub zwar die Geschichte selbst wird euch weniger interessieren, aber das mit den orginal Bereifung, also den BBS, ist doch sehr interessant wie ich finde, weil mir hatte jeder bis jetzt erzählt, das ich die einfach so fahren darf, was aber leider nicht so ist.
Da passt dann leider auch der Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", also deswegen ein Hinweis für euch... JUNGS lasst die BBS eintragen :wink:
Schönen Abend noch