Fragen bezüglich H-Zulassung

  • @Biertrinker
    siehe meinen letzten beitrag (post 19), das fett gedruckte in dem, was du zitiert hast und dieses zitat:

    Mein 1er hat Erstzulassung 83, d.h. Zeitgemäßes Tuning innerhalb der ersten 10 Jahre wäre bis 93, den KR gabs ab 85 bzw. 86 (weis ich jetzt nicht sicher), also wäre das theorethisch möglich

    :D


    die informationen, die daraus hervorgehen sind ja nicht aus der luft gegriffen, sondern entsprechen den tatsachen der amtlichen dokumente seines fahrzeugs und den aktuell gültigen richtlinien, die und octirolf verlinkt hat. wenn man dieses puzzle nun zusammensetzt heisst das unterm strich, dass nach den richtlinien motor und felgen, die er einbauen möchte, innerhalb der relevanten 10 jahre nach erstzulassung für seinen 1er legal eintragbar waren. das heisst, die sachen sind laut den richtlinien h-fähig 8o


    Golf1Kr
    der KR wurde 06.1985 vorgestell und war ab 02.1986 zu bekommen - ja unsere datenbank ist schon etwas feines :wink:

  • Hi,


    so einfach ist das nicht!


    Rücksitzbank:


    Sollte die dauerhaft entfernt sein - wenn man die Option Käfig möchte - muss man die Personenzahl ändern. Es ist ja ein Fünfsitzer. Das kann man heute ändern und ist kein Hinderungsgrund zur H-Zulassung.


    Die Felgen und der Motor sind zwei getrennte Aspekte.


    Die Felgenfrage ist insofern klar, da du Gutachten von 1987 bekommen hast. Die gab es also innerhalb der 10-Jahres-Frist und hätten auch verbaut werden können.


    Das mit dem Motor sehe ich anders:
    Hier gilt der Absatz 3.2.3.1 Nur Orginalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.


    Wenn man "Fahrzeugbaureihe" als Golf 2. Golf 3 etc. definiert, so wie ich das lese, kann ich keinen ABF-Motor in den Golf 2 verbauen. Das Gleiche gilt sinngemäss auch auf eine Adaption zur Golf 1-Reihe.


    Dass es diese Fz in der Golf 1-Reihe und in der Opel-Szene gibt, ist unbestritten.
    Dazu kann ich mir nur vorstellen, dass der Bergriff "Zeitgenössisch" von den Sachverständigen in der Weise angewandt wurden, dass diese "Hochrüstungen" innerhaln einer Fz-Marke durchaus in den ersten zehn Jahren verbaut sein konnten und auch wurden.
    Der Absatz 3.2.3.1 gibt das aber nicht her.


    Schon gar nicht, dass man Fahrzeugscheinkopien mit Eintragung von 1990 oä vorweisen muss.


    Was ist denn mit dem, der keinen Bekannten hat und das nicht vorlegen kann?
    Es müsste doch analog dann genügen, dass diese Fz auch damals schon so gefahren wurden. Dafür gibt es doch Datenbanken.


    Auf jeden Fall fahre ich dann mit meinem TA-Fächer, sollte ich den dann noch haben, zu dir, wenn das alles so eingetragen wird. :wink:


    Wünsche viel Erfolg!


    Grüsse

  • Dass es diese Fz in der Golf 1-Reihe und in der Opel-Szene gibt, ist unbestritten.

    deshalb sehe ich auch keinengrund, warum das nicht weiterhin gehen sollte, denn soweit ich informiert bin, wurde der punkt, der die motorfrage umfasst, von der alten zur neuen regelung nicht verändert :D

  • Das mit dem Nachweis liegt daran, dass der Prüfer meistens erstmal sehen will, dass das nicht nur möglich war, sondern auch gemacht wurde. Wenns möglich wäre, aber das nie jemand gemacht hätte, wäre das ganze ja auch nicht "Zeitgenössisch". Und die meisten Prüfer tragen ja ohne Gutachten oder Nachweis sowieso nichts ein, werden ja oft auch Einzelabnahmen verweigert, nach dem Motto "Kein Gutachten - keine Eintragung". Und den Nachweis muss der Antragssteller auf die H-Zulassung erbringen und nicht der Prüfer.

  • Zitat

    deshalb sehe ich auch keinengrund, warum das nicht weiterhin gehen sollte, denn soweit ich informiert bin, wurde der punkt, der die motorfrage umfasst, von der alten zur neuen regelung nicht verändert :D

    Die alte Regelung sprach von "Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fz-Typs".
    Als Bsp. wurde hier Mercedes Pagode 230 SL bis 280 SL genannt, nicht aber der Doppelnockenwellenmotor der späteren Modelle. Analog sehe ich hier Golf 2 zu Golf 3 oä.


    Dass es Fz in den entsprechenden Szenen gibt, sagt überhaupt nichts. Ich würde an deiner Stelle mal die Verordnungen genau lesen und vorsichtig mit solchen Aussagen sein. :wink:


    Ob diese Auslegung einem höheren Gerichtsurteil standhält, ist die Frage. Das würde ich bspw. angehen, wenn man mir wegen dem ABF-Motor die Anerkennung verweigern würde, aber umgekehrt einem Golf 1 - Fahrer den KR-Motor zubilligt.
    Ich stelle das nur so in den Raum - bei mir würde es konkret um die A-Anlage und evtl. neuerer Felgen gehen.


    Da ich aber noch Jahre Zeit habe, habe ich das Thema noch nicht aus der Schublade geholt. :D


    Aber wie schon gesagt, hat der Prüfer einen erheblichen Ermessensspielraum und ich hoffe für den TE. dass das klappt.

  • Aber wie schon gesagt, hat der Prüfer einen erheblichen Ermessensspielraum und ich hoffe für den TE. dass das klappt.

    eben, ermessenssache des prüfers: da gibt es theoretisch zwei varianten, wie er sein ermessen auslegen kann:


    - #1: er legt "Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fz-Typs" nach seinem ermessen so aus, dass er sagt: "golf 1 ist eine baureihe und golf 2 ist eine andere baureihe" also so, wie du es jetzt quasi verstehst


    - #2: er legt "Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fz-Typs" nach seinem ermessen so aus, dass er sagt: "golf ist eine eigene baureihe, passat ist eine eigene baureihe usw. und der KR motor aus der 2. generation der golf baureihe kam innerhalb der 10 jahre nach der ez. dieses fahrzeugs des TEs auf den markt und es war möglich diesen motor in einen 1er einzubauen und eingetragen zu bekommen. somit ist der motor für mein ermessen zeitgenössiges tuning" so wie ich einen der ersten posts vom TE. verstanden habe, legt sein prüfer das nach seinem ermessen so aus und das würde zu den fahrzeuegen passen, über die ich die berichte in einschlägigen magazinen der opel- und vw-scene gelesen hab :D


    ich denke mal diese fahrzeuge haben ihr h-kennzeichen nicht ganz ohne grund

  • Der Umbau an sich ist sicherlich H-fähig. Ob es die Felgen sind wirst Du sehen.


    Ich hoffe nur für Dich, dass Du neben dem eigentlichen Motor auch die anderen Komponenten hast. Denn das kann richtig ins Geld gehen. Für den Umbau inkl. Umschweißen des vorderen rechten Motorhalters brauchts ja noch deutlich mehr:
    -Getriebe
    -Antriebswellen
    -Schaltgestänge
    -Lenkgetriebe
    -Vorförderpumpe und Hauptpumpe
    -8mm Spritleitungen ab Tank bis vorn (kannst auch die kleinen erst mal drin lassen und probieren)
    -Luftversorgung
    -Abgasanlage
    etc.
    Einen anderen Tank brauchst Du nun ausgerechnet nicht.


    Auf Nachfrage beim TÜV ist der Einsatz von Fächerkrümmern aus Edelstahl NICHT legal mit einem "H" zu vereinbaren. So seine Aussage bzgl. meinem 1er Scirocco mit "H".

    Gruß André
    VW Golf 2 EZ09/91 derzeit 18tkm

  • Ne habe ich noch nicht. Allerdings soll das Auto auch dieses Jahr nichtmehr fertig werden.


    Was für nen Fächer hatteste den? Der von Supersprint müsste doch H-Konform sein oder? glaub kaum wenn jemand nen 16v mit Weber fährt dass der da nen originalen bzw. nen Stahlkrümmer drinnen hat.


    Getriebe weis ich auch noch nicht was es werden soll, hatte in meinem alten Golf 1 Cabrio n 4+E mit nem gemachten DX drinnen, war damit sehr zufrieden.


    Hab mir auch grad mal in der Datenbank die Golf 1 Lacke angeschaut, der Mexikobeige gefällt mir sehr gut. Momentan hat das Auto noch Flipfloplack, ne Blau-Grün-Mischung, daher muss ich ihn sowieso umlackieren, aber das bekomm ich kostenlos gemacht ;) vorher will ich nur n paar grobe Sachen machen, wie Motorhalter umschweisen und hinten wirds wohl ne 16v Achse vom Rocco werden.

  • Habe mal eins im Showroom hochgeladen, hab momentan leider kein anderes, und finde mein USB-Kabel fürs Handy nicht. Wenn ichs hab lad ich noch n paar hoch, aber so sieht man den Lack denk ich ganz gut. Verändert sich je nach Sonneneinfall.

  • Die Aussage bezog sich nicht auf ein spezielles Produkt sondern auf heute erhältliche Fächer allgemein.


    Aber der TÜV-Prüfer ist lustig: Flip-Flop-Lack und H-Kz.

    Gruß André
    VW Golf 2 EZ09/91 derzeit 18tkm

  • Habe oben glaub ich bereits geschrieben, dass da n Originallack draufkommen soll, mit FlipFlop ist H eh nicht, das weis ich selbst. Mexikobeige gefällt mir sehr gut.


    Das Bild ist von Ende letzten Jahres.

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