@Biertrinker
siehe meinen letzten beitrag (post 19), das fett gedruckte in dem, was du zitiert hast und dieses zitat:
Mein 1er hat Erstzulassung 83, d.h. Zeitgemäßes Tuning innerhalb der ersten 10 Jahre wäre bis 93, den KR gabs ab 85 bzw. 86 (weis ich jetzt nicht sicher), also wäre das theorethisch möglich
die informationen, die daraus hervorgehen sind ja nicht aus der luft gegriffen, sondern entsprechen den tatsachen der amtlichen dokumente seines fahrzeugs und den aktuell gültigen richtlinien, die und octirolf verlinkt hat. wenn man dieses puzzle nun zusammensetzt heisst das unterm strich, dass nach den richtlinien motor und felgen, die er einbauen möchte, innerhalb der relevanten 10 jahre nach erstzulassung für seinen 1er legal eintragbar waren. das heisst, die sachen sind laut den richtlinien h-fähig
Golf1Kr
der KR wurde 06.1985 vorgestell und war ab 02.1986 zu bekommen - ja unsere datenbank ist schon etwas feines :wink: