Kenne aber auch noch Regelungen zum Abschleppen von KFZ:
Wenn das geschleppte KFZ nicht gerade total verkehrsunsicher ist, kann es jederzeit sonstwohin abgeschleppt werden.
Der Fahrer des geschleppten KFZ braucht nicht mal irgendeinen Führerschein zu haben.
Er muß das KFZ nur lenken und bremsen können.
Kurze Unterrichtung dazu reicht aus.
Guten Morgen,
das ist inhaltlich schon sehr lange (immer) falsch. Ein abzuschleppendes Fahrzeug wird abgeschleppt, nicht geschleppt.
Ist es liegengeblieben, darf es abgeschleppt werden, dann ist die Aussage m.W. richtig bis auf "sonstwohin", es darf die nächste erreichbare geeignete Werkstatt sein. Also von München aus sicher nicht VW in Hamburg. Autobahnen sind an der nächsten Abfahrt zu verlassen. Streiten kann man sich wahrscheinlich auch wenn das Fahrzeug von zu Hause in eine Werkstatt gebracht werden soll, der Schaden ist ja bekannt, man bleibt also nicht liegen. Für mich geht das in Richtung Schleppen.
Für "Schleppen" ist eine behördliche Genehmigung nötig, der Ziehende hatte Klasse 2 zu besitzen, der geschleppte die Klasse des geschleppten Fahrzeugs. Da ewig nicht damit beschäftigt, k.A. wie dass bei den neuen Klassen aussieht.
Grüße, Jörn