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LKW-Zulassung Bleche durch getönte Scheiben ersetzen?
bei meinem PoGoEZ. 1991 sind die hinteren Seitenscheiben durch eingenietete Bleche ersetzt worden (ist definitiv nicht original) vermutlich wurde dies gemacht um ihn als LKW zulassen zu können...
da ich finde das die bleche ziemlich shice aussehen, nun die frage: darf ich die bleche surch originale Fensterscheiben ersetzen, wenn ich die Scheiben ganz dunkel Tönen lasse?? oder bekomme ich dann probleme beim nächsten TÜV??
da liegt der teufel im detail stehen bleche im schein wird sich der prüfer schon wundern warum die aus glas sind. aber für die LKW zulassung dürfte es doch an sich egal sein, oder? es gibt doch viele es postis mit scheiben ab werk und mit lkw-schein
Original von Biertrinker da liegt der teufel im detail stehen bleche im schein wird sich der prüfer schon wundern warum die aus glas sind. aber für die LKW zulassung dürfte es doch an sich egal sein, oder? es gibt doch viele es postis mit scheiben ab werk und mit lkw-schein
genau, dafür sind es allesamt 2- Sitzer, daher auch die LKW Zulassung. Nicht wegen der Bleche oder doch Scheiben. Nur sollten tatsächlich Bleche im Schein erwähnt sein, gibt es natürlich Probleme beim Tüv wenns hinten Chromoluxfolie auf Glas ist...
Das Problem wird sein, dass sich einige Finanzämter querstellen. Es gibt nämlich ein gültiges Rechtsurteil, indem steht, dass der LKW Golf als PKW konstruiert wurde und daher auch die Besteuerung die eines PKWs entsprechen kann.
Das Finanzamt kann also Auflagen erteilt, wie z.B. Bleche anstatt Seitenscheiben, um die LKW-Zulassung zu erhalten. Oder eben erst gar keine LKW-Besteuerung geben obwohl eine LKW-Zulassung vorliegt, dass hab ich alles shon durch mit meinem ex Pogo.
Hi die 1. Frage ist wie schon erwähnt; Was ist eingetragen und zahlst du auch nur LKW Steuer? Die 2. Frage ist; wie alt die gesamte Abnahme ist ? Neuerdings gilt (ich weis den Stichtag nicht) LKW auf Basis von PKW-ähnlichen Fahrzeugen: Ladefläche größer als Personenfläche, nur zwei Sitze, Laderaum geschlossen (Eintrag LKW geschlossen), Trennwand oder Gitter, Glas max. in der Hecktür. Ansonsten im Einzelfall mal nen netten Tüver fragen. Gruß
Meine beiden "Telekom" Gölfe hatten beide Seitenscheiben und liefen als LKW. Entscheidend ist immer die Reaktion des Finanzamtes bei der Ummeldung in einen anderen Landkreis. Da deiner bereits zugelassen ist, wird sich mit dem Umbau auf Scheiben also nichts ändern. Rücksitzbank und hintere Gurte bleiben natürlich tabu, dann sagt auch der TÜV nichts dazu.
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