LKW-Zulassung Bleche durch getönte Scheiben ersetzen?

  • Moin Foriker,


    bei meinem PoGo EZ. 1991 sind die hinteren Seitenscheiben durch eingenietete Bleche ersetzt worden (ist definitiv nicht original) vermutlich wurde dies gemacht um ihn als LKW zulassen zu können...


    da ich finde das die bleche ziemlich shice aussehen, nun die frage: darf ich die bleche surch originale Fensterscheiben ersetzen, wenn ich die Scheiben ganz dunkel Tönen lasse?? oder bekomme ich dann probleme beim nächsten TÜV??


    danke und gruß,
    Sevi

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann!

  • Wenn die Bleche nicht ausdrücklich in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, gibt es mit Scheiben auch keinen Ärger.


    Gruß
    Norbert

  • da liegt der teufel im detail :) stehen bleche im schein wird sich der prüfer schon wundern warum die aus glas sind. aber für die LKW zulassung dürfte es doch an sich egal sein, oder? es gibt doch viele es postis mit scheiben ab werk und mit lkw-schein

  • Zitat

    Original von Biertrinker
    da liegt der teufel im detail :) stehen bleche im schein wird sich der prüfer schon wundern warum die aus glas sind. aber für die LKW zulassung dürfte es doch an sich egal sein, oder? es gibt doch viele es postis mit scheiben ab werk und mit lkw-schein


    genau, dafür sind es allesamt 2- Sitzer, daher auch die LKW Zulassung. Nicht wegen der Bleche oder doch Scheiben.
    Nur sollten tatsächlich Bleche im Schein erwähnt sein, gibt es natürlich Probleme beim Tüv wenns hinten Chromoluxfolie auf Glas ist... :P

  • ich dachte das hat nur was mit dem abgetrennen laderaum zu tun der irgendwie 51 prozent des innenraums betragen muss?


    infoquelle : DER CHECKER :D :D

    JAAAA ! ich stehe am anfang des aufstiegs....verdammt bin ich gut :D

    Einmal editiert, zuletzt von Golf GT 16V ()

  • Zitat

    Original von Golf GT 16V
    ich dachte das hat nur was mit dem abgetrennen laderaum zu tun der irgendwie 51 prozent des innenraums betragen muss?


    infoquelle : DER CHECKER :D :D


    deswegen bekommen ja auch nur Fahrzeuge ohne Rückbank die LKW Zulassung!

  • Das Problem wird sein, dass sich einige Finanzämter querstellen. Es gibt nämlich ein gültiges Rechtsurteil, indem steht, dass der LKW Golf als PKW konstruiert wurde und daher auch die Besteuerung die eines PKWs entsprechen kann.


    Das Finanzamt kann also Auflagen erteilt, wie z.B. Bleche anstatt Seitenscheiben, um die LKW-Zulassung zu erhalten. Oder eben erst gar keine LKW-Besteuerung geben obwohl eine LKW-Zulassung vorliegt, dass hab ich alles shon durch mit meinem ex Pogo.

  • Hi
    die 1. Frage ist wie schon erwähnt; Was ist eingetragen und zahlst du auch nur LKW Steuer?
    Die 2. Frage ist; wie alt die gesamte Abnahme ist ?
    Neuerdings gilt (ich weis den Stichtag nicht)
    LKW auf Basis von PKW-ähnlichen Fahrzeugen: Ladefläche größer als Personenfläche, nur zwei Sitze, Laderaum geschlossen (Eintrag LKW geschlossen), Trennwand oder Gitter, Glas max. in der Hecktür.
    Ansonsten im Einzelfall mal nen netten Tüver fragen.
    Gruß

  • Meine beiden "Telekom" Gölfe hatten beide Seitenscheiben und liefen als LKW. Entscheidend ist immer die Reaktion des Finanzamtes bei der Ummeldung in einen anderen Landkreis. Da deiner bereits zugelassen ist, wird sich mit dem Umbau auf Scheiben also nichts ändern. Rücksitzbank und hintere Gurte bleiben natürlich tabu, dann sagt auch der TÜV nichts dazu.

    Gruss Sören

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