Situation wie folgt:
Es handelt sich um eine Garage auf Privatland, vermietet direkt von der Eigentümerin. Der Mietvertrag steht nicht im Zusammenhang mit einem Wohnungsmietvertrag. Garage steht auf einem Garagenhof, Garage ist eine einzeln abschließbare Reihengarage. Im Mietvertrag ist die Miethöhe und die Nebenkosten festgelegt. Über zukünftige Erhöhungen ist nichts festgelegt. Das Ganze ist ein Jahresmietvertrag der per dato 5.11. jeweils beginnt und endet. Vereinbart ist das die Jahresmiete im Voraus entrichtet wird (somit ist bis Nov. 2015 meinerseits bezahlt und der Vertrag erfüllt). Bei Beginn wurde die Vertragsdauer auf ein Jahr festgelgt, der sich jeweils um ein Jahr verlängert wenn nicht eine der beiden Parteien vier Wochen vorher kündigt.
Nun will die Vermieterin aber für das Jahr 2015 mehr Geld, ich soll also eine Erhöhung der Grundmiete und eine Erhöhung der Nebenkosten für Januar bis November bezahlen (und dann in Folge auch zukünftig jährlich). Der Brief mit der Erhöhung wurde am 3.12. geschrieben und war am 6.12. bei mir im Postkasten. Als Zahltermin ist der 10.02.2015 genannt.
Ist diese Erhöhung überhaupt rechtens? Google bringt allerlei Ergebnisse mit teils widersprüchlichen Aussagen. Vom Gefühl her scheint die Vermieterin aber irgendwie jegliche Fristen zu ignorieren, zumindest solange es um die Rechte der Mieter geht. Reden bringt leider auch nichts, die Dame ist schon Mitte 80 und sie besteht auf die Mieterhöhung, teils mit abenteuerlichen Begründungen am Telefon. Von daher möchte ich die Mieterhöhung per Widerruf erstmal abblocken. Wie geht es nach einem Widerruf eigentlich weiter? Weil nur von einem Brief meinerseits, selbst wenn gut begründet und vielleicht mit angeführten §§ versehen, wird die Dame (und deren beratenden Kinder) sich sicher nicht umstimmen lassen.
Option 1 wäre:
In der vorhandenen Konstellation ist eine Mieterhöhung generell unmöglich weil es der Vertrag nicht zuläßt. (wäre toll)
Option 2 wäre:
Ich kann die Erhöhung abblocken und müßte nur ab Nov. 2015 dann höhere Miete zahlen (gänge noch, aber dann würde ich kündigen)
Option 3 wäre:
Das Ganze ist rechtens und es wird nur von den Fristen in Ordnung gebracht, also 3 Monate Frist und dann Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung. (würde auch gehen, aber dann wäre noch ein beträchtlicher Betrag Miete der ja schon bezahlt und den ich wieder haben will. Ob die Vermieterin die Kohle wieder raus rückt ist auch fraglich.)