Erhöhung Garagenmiete rechtens?

  • Situation wie folgt:
    Es handelt sich um eine Garage auf Privatland, vermietet direkt von der Eigentümerin. Der Mietvertrag steht nicht im Zusammenhang mit einem Wohnungsmietvertrag. Garage steht auf einem Garagenhof, Garage ist eine einzeln abschließbare Reihengarage. Im Mietvertrag ist die Miethöhe und die Nebenkosten festgelegt. Über zukünftige Erhöhungen ist nichts festgelegt. Das Ganze ist ein Jahresmietvertrag der per dato 5.11. jeweils beginnt und endet. Vereinbart ist das die Jahresmiete im Voraus entrichtet wird (somit ist bis Nov. 2015 meinerseits bezahlt und der Vertrag erfüllt). Bei Beginn wurde die Vertragsdauer auf ein Jahr festgelgt, der sich jeweils um ein Jahr verlängert wenn nicht eine der beiden Parteien vier Wochen vorher kündigt.


    Nun will die Vermieterin aber für das Jahr 2015 mehr Geld, ich soll also eine Erhöhung der Grundmiete und eine Erhöhung der Nebenkosten für Januar bis November bezahlen (und dann in Folge auch zukünftig jährlich). Der Brief mit der Erhöhung wurde am 3.12. geschrieben und war am 6.12. bei mir im Postkasten. Als Zahltermin ist der 10.02.2015 genannt.


    Ist diese Erhöhung überhaupt rechtens? Google bringt allerlei Ergebnisse mit teils widersprüchlichen Aussagen. Vom Gefühl her scheint die Vermieterin aber irgendwie jegliche Fristen zu ignorieren, zumindest solange es um die Rechte der Mieter geht. Reden bringt leider auch nichts, die Dame ist schon Mitte 80 und sie besteht auf die Mieterhöhung, teils mit abenteuerlichen Begründungen am Telefon. Von daher möchte ich die Mieterhöhung per Widerruf erstmal abblocken. Wie geht es nach einem Widerruf eigentlich weiter? Weil nur von einem Brief meinerseits, selbst wenn gut begründet und vielleicht mit angeführten §§ versehen, wird die Dame (und deren beratenden Kinder) sich sicher nicht umstimmen lassen.


    Option 1 wäre:
    In der vorhandenen Konstellation ist eine Mieterhöhung generell unmöglich weil es der Vertrag nicht zuläßt. (wäre toll)


    Option 2 wäre:
    Ich kann die Erhöhung abblocken und müßte nur ab Nov. 2015 dann höhere Miete zahlen (gänge noch, aber dann würde ich kündigen)


    Option 3 wäre:
    Das Ganze ist rechtens und es wird nur von den Fristen in Ordnung gebracht, also 3 Monate Frist und dann Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung. (würde auch gehen, aber dann wäre noch ein beträchtlicher Betrag Miete der ja schon bezahlt und den ich wieder haben will. Ob die Vermieterin die Kohle wieder raus rückt ist auch fraglich.)

  • ich kann dir nicht helfen, aber um wieviel erhöhung sprechen wir denn hier?


    klar, es ist eine sauerrei. du schreibst ja auch das sich dort wohl keiner umstimmen lässt. nur lässt du jetzt evtl den dicken knüppel raus mit anwalt usw, dann musst du wohl die erhöhung nicht bezahlen, stehst aber ab nächstes jahr dann ohne garage da. ich weiss ja nicht wie die park/garagen situation bei dir so ist, aber wenn es nur ein paar euros sind würde ich wohl oder übel in den sauren apfel beißen und es dabei belassen.

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen

  • ...so ärgerlich die Mieterhöhung für Dich sein mag, die Vermieterin hat das Recht auf ihrer Seite, das ist völlig legitim. Die Fristen sind bei Dir n.m.M. rechtens.


    Du kannst ja die Garage kündigen :D
    Spaß beiseite, im Ernst, da kannste nichts machen, siehe Anhang, betrifft mein Garagenmietverhältnis.


    Edit.


    Kündigungsfristen für einen explizit einzeln und unabhängig vom Wohnungsmietvertrag geschlossenen Vertrag, haben mit den gestzlichen Kündigungsfristen für Wohnungsmietverträge nichts gemein, ist rechtlich eine völlig andere Konstellation; leider oder Gott sei Dank.
    Anders wäre es, wenn die Garage explizit Gegenstand des Wohnungsmietvertrages wäre.


    Edit2:


    Hier mal eine rechtliche Würdigung Deiner o.g. Situation:
    http://r.search.yahoo.com/_ylt=A9mSs3TOZ4RUC3YAlS4zCQx.;_ylu=X3oDMTBydWpobjZlBHNlYwNzcgRwb3MDMQRjb2xvA2lyMgR2dGlkAw--/RV=2/RE=1417992271/RO=10/RU=http%3a%2f%2fwww.mietrechtslexikon.de%2fa1lexikon2%2fg1%2fgarage.htm/RK=0/RS=qF.CwSGOcmaHSqIm8Wvb0ggJuf8-



    Edit3:


    Das ist hier keine Rechtsberatung, kann sich jeder über I.net schlau machen

  • Das geht ewohl nach Gewerberaummietrecht.
    Es gelten die vertraglich festgelegten Bedingungen. Existieren diese nicht, kann frei verhandelt werden.
    Dann kann der Mieter mit 3Monaten Frist, die Miete kündigen.


    Die Dame macht also erstmal nichts falsch.

  • Was haben die Nebenkosten mit der Garage zu tun? Sie hätte dich viel früher anschreiben müssen, so das du auf jeden Fall noch genug Zeit hast, fristgerecht den Vertrag aufzulösen oder weiter zu zahlen. Sie hat dich aber im laufenden Vertrag (wo der Vertrag zu den bekannten Konditionen bereits am laufen war) angeschrieben, das sie mehr Geld will, das kann sie wohl vergessen, mehr bekommen kann sie erst ab dem 5.11.2015, sofern du nicht kündigst. Sehr fraglich ist für mich auch der Zeitraum, ich habe noch nie von einem Jahresvertrag gehört, bei mir gab es immer nur Monatliche Verträge (wie bei einer Mietswohnung), welche ich auch genau so kündigen konnte.
    Für mich ist eine Garage auch kein "Gewerberaum", sondern ein Raum, wo ich mein KFZ unterstellen und durch schließen des Tors gegen Zugriff unberechtigter schützen kann.


    Frage doch mal die anderen Mieter der Garagen, ob sie auch so ein schreiben bekommen haben und was sie jetzt zahlen sollen.


    // Edit: eeeeeeeeeeeeeek 70 Euro/Monatlich für eine Garage? Wenn daws mal kein Kapitalisms ist :[ Ich zahle gerade mal 30 Euro und habe Strom + Wasser mit da drin...die ist sogar indirekt beheizt.

  • Zitat

    ...da kann ich Dir leider nicht folgen...

    Es kann zur Wohnung gehören, dann gilt Wohnraumrecht.
    Wenn es nicht zu einer Wohnung gehört, fällt es unter das Gewerberaummietrecht.
    Da gelten wohl andere Dinge, als bei Wohnungen.


    Interessant wir es dadurch, daß die Miete ja schon bezahlt wurde und der Vertrag noch bis 11.'15 läuft.
    Eine Erhöhung wird sie schon durchsetzen können, aber erst ab 11.'15



    Zitat

    // Edit: eeeeeeeeeeeeeek 70 Euro/Monatlich für eine Garage? Wenn daws mal kein Kapitalisms ist :[ Ich zahle gerade mal 30 Euro und habe Strom + Wasser mit da drin...die ist sogar indirekt beheizt.

    Ich zahle sogar 330€. Dafür ist die Garage eben riesig.Und das ist hier ein durchaus üblicher Preis/m²

  • ...also ich bin kein Jurist, aber Gewerberaummietrecht definiere ich anders.
    Die Garage ist jederzeit fristlos zum so und so vielten eines jeden Monats kündbar, beidseitig oder einseitig.


    Muß jetzt leider außer Haus, ich äußere mich gerne wieder ab ca. 22.00 Uhr dazu


    Edit:


    In meinem Fall handelt es sich um einer meiner Garagen in München, da gelten andere Preise. 100 Euro für Einzelgaragen sind da sogar noch günstig, da ansonsten bei 120-150 Euro an zu siedeln sind.



    Zitat:.Was haben die Nebenkosten mit der Garage zu tun? Sie hätte dich viel
    früher anschreiben müssen, so das du auf jeden Fall noch genug Zeit
    hast, fristgerecht den Vertrag aufzulösen oder weiter zu zahlen. Sie hat
    dich aber im laufenden Vertrag (wo der Vertrag zu den bekannten
    Konditionen bereits am laufen war) angeschrieben, das sie mehr Geld
    will, das kann sie wohl vergessen, mehr bekommen kann sie erst ab dem
    5.11.2015, sofern du nicht kündigst.Zitat Ende


    Auch dem kann ich nicht folgen...

  • Hi BT, :)


    als Nicht-RA gehe ich erst mal vom Vertrag aus:

    Zitat

    Es handelt sich um eine Garage auf Privatland, vermietet direkt von der Eigentümerin. Der Mietvertrag steht nicht im Zusammenhang mit einem Wohnungsmietvertrag. Garage steht auf einem Garagenhof, Garage ist eine einzeln abschließbare Reihengarage. Im Mietvertrag ist die Miethöhe und die Nebenkosten festgelegt. Über zukünftige Erhöhungen ist nichts festgelegt. Das Ganze ist ein Jahresmietvertrag der per dato 5.11. jeweils beginnt und endet. Vereinbart ist das die Jahresmiete im Voraus entrichtet wird (somit ist bis Nov. 2015 meinerseits bezahlt und der Vertrag erfüllt). Bei Beginn wurde die Vertragsdauer auf ein Jahr festgelgt, der sich jeweils um ein Jahr verlängert wenn nicht eine der beiden Parteien vier Wochen vorher kündigt.


    Ein Gewerbemietvertag kommt nur bei gewerblichem Nutzen zustande. Da BT hier Privatperson ist, greift das wohl nicht.
    Die knifflige Frage ist, ob man von der jährlichen Vorauszahlung eine konstante Vertragserfüllung ableiten darf oder nicht. (Vertrauensschutz). Ich gehe davon aus, dass der Kündigungsschutz besteht, aber nicht die Mieterhöhung.
    Wer im Voraus zahlt, sollte sich rechtliche Vorteile im Vertrag sichern. Ansonsten spricht vieles gegen eine jährliche Vorauszahlung.


    Um die Beratung beim Fachanwalt kommst du nicht herum. Viell. hilft es dir, in Zukunft andere Verträge abzuschliessen.


    Grüsse

  • Auch dem kann ich nicht folgen...

    Ganz einfach: Was ist, wenn dort gerade ein zerlegtes Auto drin steht, wofür du die Garage dringend brauchst und die Garage plötzlich und mitten in der Vertragslaufzeit z.b. das doppelte im Jahr kosten soll.
    Hätte sie dich zum ca. 4.7.2014 (oder früher) angeschrieben und auf den neuen Vertrag hingewiesen, wäre es wohl in Ordnung gewesen, dann hättest du noch kündigen können, oder dem neuen Vertrag zustimmen können, aber mitten im Vertrag die Kosten erhöhen und erwarten, das du ab FEB 2015 die höheren Kosten bezahlst, kann sie wohl vergessen. Wenn so etwas doch rechtens ist, hast du wahrscheinlich ein "Sonderkündigungsrecht", aber dazu solltest du dir dann einen Anwalt nehmen, ich kann dir hier nur meine eigenen Erfahrungen schreiben.

  • Das mit dem Gewerbe habe ich aus den einschlägige Seiten im Netz.
    Auch wenn man kein Gewerbe in der Garage hat, ist wohl die Vermietung gewerblich.
    Anders kann ich mir das auch nicht erklären.


    So eine Garage kann man wohl monatlich beidseitig kündigen.
    Für mehr Miete hätte si edir kündigen und gleichzeitig einen neuen Vertrag vorlegen müssen.


    Was das damit zu tun hat, ob man die Garage jetzt braucht oder nciht, verstehe ich nicht so ganz.


  • ...der rein fristenmäßigen Argumentationen kann ich sehr wohl folgen, das wird dann wohl letztlich ein Jurist schlüssig beantworten können.
    .
    Nur der Frage was Nebenkosten mit dem Mietgegenstand einer Garage nicht zu tun haben sollen, kann ich mich nicht anschließen. :wink:


    Mal ganz abgesehen davon,
    das eine Nutzung der Garage nur darin bestehen darf, ein Fahrzeug in die Garage zu verbringen oder das Gegenteil davon. Jedwede andersartige Handlung oder Nutzung ist nach deutschem Recht nicht zulässig; also weder die Nutzung als Lager noch als Bastelbude, ja nicht mal zum Reifenwechseln oder Polieren oder sonst was..
    So sieht es der Gesetztesparagraph nun mal vor, von Bundesland zu Bundesland kann es da Abweichungen geben.
    Gut zu Wissen, wenn man "böse" Nachbarn hat. :D

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