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Willkommen auf VW Golf - Doppel-WOBber!
Golf 2 Gti Bj 1984 bald mit H Kennzeichen (paar kleine Fragen dazu)
ich habe einen roten Golf 2 GtiBj 84 unverbastelt recht günstig erworben. Er ist bist jetzt noch in einem relativ mäsigen Zustand.
d.h. Lack ausgebleicht, 2 oder 3 Roststellen und Zahnriemen muss gewechselt werden. Aber dies stellt kein Problem dar wird alles nach und nach gemacht.
Ich habe jetzt nur die Frage, weis jemand ob es möglich ist die Stoßstangen von den jüngeren Modellen nachzurüsten, ohne dass es Probleme mit der H Zulassung gibt? Oder gilt er dann nicht mehr als Orginal, weil ich finde schon dass er mit den Stoßstangen um einiges attracktiver aussieht.Auserdem gibt es von Helle die dunklen Rückleuchten, diese würden mir auch sehr gut gefallen. Aber wie gesagt ich weis nicht ob das dann noch als Orgina gilt oder nicht. Und wie das dann mit dem H Kennzeichen aussieht
Hallo, was für Stoßstangen sind denn "älter" als vom 84er? Die 83er und die 84er haben doch die gleichen Stoßstangen, und vor 83 gab es ja noch keinen Golf 2.
Die breiten GLer gabs erst seit 1990, warum sollte das deiner Meinung nach als Original 1984 gelten? Vielmehr stellt sich mir die Frage ob man einen 84er mit geklebten Zierleisten mit GLer verschandeln muß. Wenn Oldtimer, dann auch Richtig und keinen zusammengewürfelten Murks! Allerdins sind ja noch gut 2 Jahre Zeit, mal sehen ob du und dein Projekt bis dahin überhaupt durchhälst. Abwarten und Beobachten lautet die Devise.
Rückleuchten dürften genau genommen ein Problem werden, da kein Alterstypisches Zubehörrelikt. Die ersten Schwarzen Rülis gabs von Treser. Als Treser Pleite war hat Hella die Lizenz aufgekauft und erst seit da gabs Hella Rülis in Schwarz. Mußt aber selber Wissen ob ein Fastoldtimer solche Umbauten braucht und was es exakt bringen soll. Schneller und Schöner wird ein 84ziger CL dadurch meiner Meinung nach nicht.
Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein (Abmeldezeiträume unterbrechen diese Zehnjahresfrist nicht), d.h. sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Sogenannte „Hot-Rod“-Fahrzeuge werden grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, der Umbau erfolgte vor mehr als 20 Jahren. Ausnahmen sind in den Fällen möglich, in denen im Anforderungskatalog ausdrücklich ein anderer Sachverhalt aufgeführt wird. Die Fahrzeuge und deren Umbauten müssen immer den Vorschriften der StVZO genügen. Z.B. sind scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.
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Müsste also gehen - aber überleg's Dir nochmal (nur meine persönliche Meinung)
ja wie gesagt, ich hab den Golf erst diese Woche erworben, mit meinem Vater zusammen(KFZ Meister). Ich muss mir erst mal nach dem pollieren ein Bild machen, wie es um die Beschaffenheit des Lackes ist. Ich hoffe nicht, dass zu viel Lackiert werden muss. Wisst ihr zufällig ob es zu dem BJ Alufelgen geb? Weil mein Vater meinte dass die BBS erst später gab.
Was mich auch interessieren würde, wie schäzt ihr den Wert des Autos ein, also wenn es ein H Kennzeichen bekommt. Also wenn der Zustand soweit in Ordnung ist. Muss er ja auch sein sonst bekommt man eh kein H Kennzeichen. Ich kann am Fr mal Bilder rein stellen, ich versuche eine Doku zu machen was mit dem Auto geschieht.
Das gute an dem Auto ist, dass es bei meim Vater immer in der Werkstatt war und soweit ich weis Scheckheft gepflegt ist.
Hallo, die Treser Rückleuchten wurden schon immer von Hella hergestellt. Ich meine auf den Markt kamen die ca. 85. Ich hab die 91 gebraucht gekauft, gab ne Quittung dazu über 500 Mark für Treserrückleuchten.Gutachten hat Hella als Hersteller ausgegeben und so wurden die auch eingetragen.
Die BBS zumindest vom GTSpecial gab es schon zu Golf 1 Zeiten. Zeittypisch waren aber die Cup Felgen, gab es mehrere Hersteller, am bekanntesten natürlich ATS.
Umbauten innerhalb der ersten 10 Jahre >>> OK ... ABER: geht das wirklich? In der Fahrzeug-ABE die 1984 gültig war, gabs keine Zulassung für GL-Stangen (weil es die schlicht noch einfach nicht gab). Demzufolge muß sich die Fahrzeug-ABE 1990 auch geändert haben (wegen der GL-Stangen, eigentlich auch schon 1987 wegen Facelift). Es gibt aber auch keine allgemeine ABE für GL-Stangen für ältere Fahrzeuge (vor 1990). Bedeutet für mich: GLer sind vor 1990 generell unzulässig. Wer das Sachlich widerlegen kann bitte um Info! Meine Meinung unterstreicht eine ABE dich ich besitze, die einen eigentlich Serienmäßigen Doppelscheinwerfergrill behandelt. Bedeutet doch das Anbauten nur dann in der Fahrzeug-ABE drinstehen wenn das Baujahr paßt.
Meine Schlußfolgerung: - Ab dem Baujahr wo Sachen (wie GLer usw.) verwendet wurden, muß sich auch die Fahrzeug-ABE geändert haben. - falls es keine allgemeine ABE für Anbauten gibt, sind Anbauten (wie GLer) vor dem erstmaligen Verbau ab Werk, illegal
Falls ich falsch liege bitte Begründen! Ist eine interessante Frage!
Hallo, aus meiner Sicht hast du völlig recht, nur will das keiner wissen. Die ABE heißt 186, ich meine es gibt 6 Nachträge. Steht immer auf Seite 4 im alten Brief, FZ entspricht ABE186, mit den Nachträgen x bis y, vom Baujahr abhängig. Beim 84er wird da wahrscheinlich nur die Grund-ABE stehen. Da sich durch die großen Stoßstangen die Länge ändert sind die auf jeden Fall abnahme und eintragungspflichtig.
Uuuuuuh... lass das lieber. So ein Fahrzeug verbastelt man nicht. Lass ihn original... Und ja, H-Zulassung dürfte mit solchen Mist schwer werden je nachdem an welchen Prüfer du kommst.
Notfalls hab ich hier noch einen 84rer Tornadoroten CL mit Top Lack stehen. Lass uns tauschen, an dem CL kannst rumbasteln wie du lustig bist.
Also da ich selber einen 85er GTI habe in rot LA3A war ich von Anfang an darauf Fixiert ihn Orginal zu lassen denn wann sieht man heute noch einen 2er Gti der ersten Baureihe auf der Strasse außer auf einen Treffen ,wenn dann nur Orginal denn der wert steigt mit dem Orginalzustand .
Mal abgesehen davon das es wenn es meiner wäre und ich unbedingt GL haben will, er würde zur Abnahme mit CL rollen und danach wärs ... na du weißt schon.
Aber trotzdem würd ich gern die Frage der Zulässigkeit unter den Gesichtspunkten meines letzten Postes geklärt wissen. Einfach intereshalber, und auch deshalb weil sich gedanklich bei mir da grad ein Widerspruch auftut.
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