Hallo zusammen,
Mein bruder war vorigen Monat beim TÜV zwecks Hauptuntersuchung. Ergebnis war nicht bestanden. Mängel warn Steinschlag Frontscheibe,Hosenrohr/Flexrohr undicht und Undichtigkeit am Mittelschalldämpfer.
Haben die Mängel nun abgearbeitet und er ist heut zur Wiedervorführung gefahren.Ergebnis: die beim ersten mal beanstandeten Mängel sind in Ordnung,nur hat er noch was 'gefunden' (Angeblich hat er das meinem Bruder schon beim ersten mal gesagt aber nicht auf der Mängelliste aufgeschrieben,mein bruder weiss davon auch nichts) Handelt sich dabei um die Bremsleitungen,und zwar alle.Ausserdem Ölverlust Motor.
Nun meine Fragen,
-Ist das rechtens so?
Der Prüfer meint sich auch genau zu erinnern,das er das gesagt hat(Was ich mal bezweifel,denn er wird eine Menge Fahrzeuge seitdem kontrolliert haben,und sich jedes einzelne merken..?)
Haben wir eine Chance,das ganze zu umgehen?Ich kenn das ganze so,das die nur das kontrollieren dürfen,was auf der Mängelliste steht.
Die eigentliche Frist zur Wiedervorführung endet am Samstag,nur werden wir es bis dahin nicht schaffen das ganze abzuarbeiten.(Erneuert werden die bremsleitungen,aber wir schaffen das nicht in der Frist)Was wiederum heisst,es kommt zu einer Neuvorführung.
Vielleicht hat ja jemand hier sowas schon erlebt und kann mir sagen ob es eine Möglichkeit gibt das zu umgehen.Bzw. ob das rechtlich so Ok ist.
Danke und Gruss Thorsten