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bei Kat-Pro gibt's nen E 9-103R zertifizierten Universal-Renn-Metall-Katalysator, 200 cpsi (300 x 130 mm), der angeblich wg. des E-Prüfzeichens eintragungsfrei ist.
Bei Lampen, Rückspiegeln & Co. kann man sich für gewöhnlich auf sowas verlassen, doch reicht dieses "E 9-103R" aus, um allen Stress zu vermeiden?
Hatten die alten Original-Kats auch 200 cpsi oder wie heute übliche 400?
Muss ich mir beim Kauf Gedanken bzgl. einer neuen Abgasnorm-Einstufung machen?
das ist eine sehr gute frage, die mich auch brennend interessiert...sind die 200 Zeller eintragungsfrei mit E-Prüfzeichen? und wie ist es mit den 100 Zellern?
Hatten wir nicht schonmal sone Frage mit E-Prüfzeichen? Ich würde sagen, ohne dass es speziell auf diesen Kat bezogen ist, dass der Kat immernoch Typengerecht sein müssen. Will heissen, dass ich nicht einfach so in meinen Golf eine Kofferraumklappe vom Jetta verbauen kann. Auch wenn beides 19e und VW ist.
Würde bei der Firma nachfragen und dann anhand deren Angaben beim TÜV fragen.
Deswegen würde ich sagen am Besten Informationen beim TÜV holen und wenn jemand sowas ordnungsgemäß eingebaut hat hier posten. Sonst gibts wieder nur ein unübersichtliches Kuddelmuddel.
Original von Ranger Hatten wir nicht schonmal sone Frage mit E-Prüfzeichen? Ich würde sagen, ohne dass es speziell auf diesen Kat bezogen ist, dass der Kat immernoch Typengerecht sein müssen. Will heissen, dass ich nicht einfach so in meinen Golf eine Kofferraumklappe vom Jetta verbauen kann. Auch wenn beides 19e und VW ist.
Würde bei der Firma nachfragen und dann anhand deren Angaben beim TÜV fragen.
Karosseriemässig darf man alles bauen! Sei es ein Jettaheck an einen Golf schweißen oder ein Audikühlergrill an die Golfmotorhaube schweißen oder wie es ein Bekannter gemacht hat die komplette Front und das komplette Heck von nem Polo 86c 2F an den alten 86c zu schweißen. alles kein Thema! Mit den Kats ist das so ne Sache, da sich die Abgasnorm verschlechtert. er zählt offiziell dann als U-Kat und muss somit eingetragen werden.
Mit den Kats ist das so ne Sache, da sich die Abgasnorm verschlechtert. er zählt offiziell dann als U-Kat und muss somit eingetragen werden.
Genau sowas waren meine Bedenken... ist nur die Frage, ob das generell oder überhaupt bei den 200zellern der Fall ist...
Bei einem 100er definitiv. Wenn bei einem (eher namhaften) Hersteller "mit E-Prüfzeichen & eintragungsfrei, bis 2.0l Hubraum" angegeben wird, hört sich das ein wenig anders an.
Unter www.hjs-motorsport.de ist z.B. folgendes zu lesen: "...Mit einer Zellenzahl von 200 cpsi sind diese Katalysatoren der richtige Baustein für selbstkonzipierte Abgasanlagen. HJS Tuning-Katalysatoren halten geforderte AU Abgas-Grenzwerte ein und sind auch einsetzbar bei Fahrzeugen mit OBD Kontrolle. Verbesserte Abgaswerte bedeuten auch einen zusätzlichen Steuervorteil. Bei den gesondert gekennzeichneten Katalysatoren wird eine Steuerminderung von ca. 94 Euro/Jahr erzielt."
Die HJS 100cpsi Motorsport-Versionen werden dann als U-Kats klassifiziert, somit muss es wohl nicht sein, dass sich bei einem 200zeller die Steuerklasse negativ ändert, sondern u.U. gleich bleibt.
Darum wollte ich wissen, ob's allgemeingültige Regeln in dieser Sache gibt (der 200er von Kat-Pro ist mit um die 200 EUR ja ziemlich günstig).
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