Steuern Sparen

  • Zitat

    Original von Herrmann
    muss ich zur zulassungsstelle dackeln oder macht das die Prüfstelle?


    Moin,


    also bei mir wars so, dass ich ne AU machen musste, um nachzuweisen, dass das Fahrzeug die neue Abgasnorm erfüllt. Danach bin ich zur Zulassungstelle gefahren und hab mein Fahrzeug umschlüsseln lassen. Ich hab nen neuen Fahzeugschein und Fahrzeugbrief bekommen (Zulassungsbescheinigung Teil I + II)


    Das wars.
    Ich denk mal, dass es bei dir ähnlich abläuft. Schau mal in die Unterlagen zu deinem Minikat. Da müsste eigentlich drin stehen, ob du ne AU benötigst oder nicht.


    Grüße aus Kiel

  • hi,


    ich komm aus Bayern, werde mal bei der Zulassungsstelle nachfragen, so weit ich weiß müssen hinten die Scheiben raus oder abgeklebt werden.


    grüße


    Stefan

  • Wenn der Thread eh schon weiterhin für die LKW zulassung genutzt wird, geb
    ich halt meinen Senf auch nochmal dazu:


    1. Klären ob das ding nachm umbau als LKW versteuert wird. Hierzu mal beim
    Finanzamt anrufen bzw. bei der Zulassungsstelle - hier genau abgleichen, dann
    gibts später keine Fragen mehr. Ggf. kann man ja hier mal ne Liste einstellen,
    wo es möglich ist und wo nicht.


    2. Umbau starten - dies natürlich abhängig von den jeweiligen reglementierungen.
    2.a) Der Sicherheit halber das Auto wiegen lassen + bescheinigen. Wenn man gut
    mit dem TÜV Prüfer kann gehts auch ohne, aber die haben lieber das neue Leer-
    gewicht.


    3. Vom TÜV bescheinigen lassen, ab zur Zulassungsstelle, neuen Brief + Schein
    geben lassen - hier u.U. GENAU alles prüfen, stellenweise muss die maximale
    Sitzzahl angepasst werden.


    4. Nach einiger Zeit kann evtl das Finanzamt ne Vorführung des Wagens verlangen
    um zu überprüfen, ob alle Anforderungen erfüllt sind. Diese Unterscheiden sich
    von den Anforderungen des TÜVs!


    5. Sich freuen, dass man nur noch 90€ Steuern berappen muss (teilweise auch 78 ).


    Zu den Bayrischen Anforderungen:
    Die Ladefläche muss mindestens 51% der verfügbaren Länge ausmachen.
    Die verfügbare Länge zählt ab dem Teil der Gaspedalauflagefläche wo die Zehen
    enden, bis zur Kante des Kofferraums. Damit man nicht mit Pythagoras etc
    argumentieren muss (weil die das auch ausmessen, meist mitm Zollstock), sollte da
    schon n bissel Spielraum über bleiben. Sprich: Abtrennung am besten auf Höhe
    der B-Säule anbringen, dann klappts. Manche Behörden rechnen kompliziert
    mit Formeln die Fläche aus, anstatt nach der Länge zu gehen - dann wirds knifflig.
    Die Abtrennung muss durchgängig von oben nach unten sein und fest mit dem Auto
    verbunden, sprich eingeschweißt. Kleine Zwischenräume oben und unten sind aber
    meist innerhalb der Toleranzgrenze ;)
    Damit man nach hinten noch was sieht isses legitim den unteren Teil der Abtrennung
    mit nem Blech zu gestalten und obenauf ein Hundegitter zu setzen. Holz wird
    gemeinhin nicht gerne gesehen 'Kann man ja schnell aussägen'. Auch n mit
    Schrauben (Schweißpunkt auf Gewinde) fixiertes Alu - Riffelblech iss grenzwertig.
    Passen die Abtrennung und die Maße, geht es weiter mit den hinteren Seitenscheiben.
    Diese müssen komplett raus - angeblich wegen Bruchgefahr. Stattdessen muss da
    n Blech rein. Früher durfte man es festnieten - gilt heute nimmer. Entweder es wird
    eingeschweißt, oder mittels Karosseriekleber befestigt. Auch das Blech in die
    Dichtung einbringen zählt nicht. Überkleben der Scheiben geht auch nicht.
    Damit sind bereits fast alle Hürden genommen. Zuletzt bleiben noch die hinteren
    Gurtaufnahmen - diese müssen unbrauchbar gemacht werden. Theoretisch reicht
    da n schweißpunkt - sind aber auch nicht alle damit zufrieden. Auch muss die stelle
    im Fahrzeugschein wo es heißt 'Wahlweise 5, 3, 2 oder 1 Sitze' ersetzt werden
    durch 2 Sitze.


    Daraus wird auch ersichtlich, dass ein nach TÜV gebastelter Postgolf, oder orig.
    Postgolf nicht zwingend auch steuerrechtlich n LKW sein muss...



    Grüße
    RaVeN

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