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also dort wo ich meine autos stehen hab, quasi bei meinen opa und dort wohnen noch paar mieter oben drüber. und ein mieter hat mir eine frontscheibe von einen golf zerschlagen (mutwillig) !
da hab ich heute einen strafantrag gestellt gegen den, da war halt die polizei da usw.
jetzt hab ich von den polizisten einen zettel bekommen das eben die scheibe kaputt ist und der schaden 500 euro ist.
wo geh ich nun hin mit dem zettel ??
zur versicherung ist klaar, aber zu welcher ?
ich wohne ja dort nicht hab nur meine garage da und eben meine PKW`s dort abgestellt.
muss ich nun zur meiner versicherung, oder die meines opas ? welche versicherung tritt überhaupt in kraft ?
Normalerweise tritt die Versicherung
des Schadensverursachers in Kraft.
Normaler Ablauf:
Du gehst zu Deiner Versicherung
. Gibst denen das Aktenzeichen der Polizei. Die nehmen dann Kontakt auf und kommen so an die Daten des Schadensverursachers. Dann nehmen die Kontakt mit der anderen Versicherung
auf.
Aber wenn Du sicher gehen willst ruf einfach nochmal die Hotline Deiner Versicherung
an. Die sagen Dir dann nochmal genau was Du machen musst.
Dann wirds schwierig. Könnte sein daß das ganze dann vor Gericht geht und Du das Geld privat einklagen musst. Versuchs erstmal über die Versicherung
. Das ist einfacher. iel Glück. Ich hoffe das geht unkompliziert für Dich aus und Du bekommst Dein Geld.
mir gehts eigentlich nicht um die scheibe nur ums prinzip.
(war aber trozdem eine gute grüne)
was ist wenn ich mal meinen scirocco rausstellen muss, und im nächsten moment muss ich schnell weg und nach ner stunde komm ich wieder da ist dort auch die scheibe kaputt
das ist nur zur verbeugung !
die haben ohnehin schon eine räumungsklage von mir da ich eine vollmacht habe für das gesamte geschehen auf diesen grundstück von meinen opa !
Also wenn der Schadensverursacher der Sohn von deinem Opa ist (so versteh ich das jetzt...), muss er ja entweder dein Vater oder ein Onkel von dir sein.
Könnte sein, dass eine eventuell vorhandene Versicherung
da rumzickt, weil Familie.
Und wenn er extra deine Scheibe zerstört hat, wird seine Haftpflichversicherung sich da eh nix von annehmen.
Ich schätze, den Ersatz des Schadens wirst du wirst du von ihm zivilrechtlich einklagen müssen... Die Räumungsklage wird er wohl auch nicht unbegründet am Bein haben...
EDIT: Was gehen müsste, wäre den Glasbruch von der Teilkaskovers. deines Autos (abzgl. evtl. Selbstbeteiligung) zahlen zu lassen, wenn du denn eine hast. Dann müsstest du denen die Sache melden. Evtl. werden die dann versuchen, sich die Kohle vom mutwilligen Zerstörer wiederzuholen.
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