Nutzen Sie unsere Webseite wie gewohnt mit der üblichen Werbung und Tracking. Details finden Sie auf der Seite Datenschutzerklärung. Oder schließen Sie ein Premium-ABO ab, welches auf Werbung und Tracking verzichtet.
Auf der Seite Datenschutzerklärung können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.
WOBber+ Abo abschließen
Nutzen Sie unser Abo nahezu werbefrei und ohne Tracking zum kleinen Preis, jederzeit kündbar. Weitere Abo-Angebote finden Sie auf unserer Info-Seite.
Für die Nutzung mit Werbung: Wir und unsere Partner erheben und verarbeiten personenbezogene Daten (wie z.B. IP-Adressen, Cookies oder Geräte-Kennungen), um unser Webangebot zu verbessern und zu finanzieren. Die Verarbeitung kann auch außerhalb der EU/EWR erfolgen, wo unter Umständen kein vergleichbares Datenschutzniveau herrscht, z.B. in den USA. Weitere Informationen zu den Orten der Verarbeitung finden Sie hier. Die Verarbeitung erfolgt dabei zu den folgenden Zwecken:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden. Anzeigenmessung, Inhaltemessung, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklung
Die Leistung von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über die Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte gesehen haben, können abgeleitet werden. Erkenntnisse über die Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und Systeme und Software zu entwickeln. Personalisierte Anzeigen, Anzeigenmessung und Erkenntnisse über Zielgruppen
Anzeigen können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen besser zu personalisieren. Die Anzeigen-Leistung kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte gesehen haben, können abgeleitet werden.
Auf der Seite Datenschutzerklärung finden Sie eine detaillierte Übersicht, welche Partner zu welchen Zwecken Daten verarbeiten, insbesondere auch, welche Partner Nutzerprofile auf Basis der erhobenen Daten erstellen. Für die Verarbeitung Ihrer Daten benötigen wir dabei Ihre Einwilligung.
Einfach zum Nächsten! So muss echt die Deviese lauten! Hab letzte Woche meine HU gemacht, und siehe da, der Tüv-Prüfer war ein ziemlich gelassener Hund. Nix von wegen zu tief und bla bla. Man muss es hald so betrachten, letztendlich bekommt man alles was man haben will, ist halt nur ne Frage des Preises, wenn 300 verschidene Sachverständige aufgesucht werden müssen um glücklich zu werden. Und wie ist das nun mit Fahrzeuge vor Bj. 88, da soll die Höhe doch egal sein, da sich dieser besagte Paragraph doch nur ab ein best. Bj bezieht, oder wurde mir da Quatsch erzählt?
nein, dir wurde kein Quatsch erzählt! Ich habe auch eben wie verrückt gesucht um dir genau sagen zu können wie der Paragraph heisst, leider nicht gefunden! Aber Tatsache ist das ALLE Fahrzeuge, nicht allein auf den Golf2 bezogen, die max. 12/87 als Baujahr im Fahrzeugbrief stehen haben, keine 500mm Scheinwerferunterkante haben müssen. So weit ich weiß ist es auch kein Hauptparagraph, sondern nur ein kleiner Absatz eines Artikels von einem Paragraphen(kompliziert, ich weiß :D). Das ist wohl auch der Grund warum es nicht alle wissen und gern von Seiten der Polizei geschwiegen wird...
@ G60Bam: Ich muss mir ja zum Glück gar keine Gedanke über eine solche Möglichkeit machen, weil... 1. "ich bin" vor 12/87 und 2. will ich ja gar nicht tiefer...
Aber für Diejenigen, denen das Auto zu hoch ist, wäre soeine Möglichkeit (Rallyefront, Jettaleiste und weitere) sicherlich interessant.
Wenn man von den Möglichkeiten aber nix wissen will, weil einem diese nicht gefallen, ist eine andere TÜV-Prüfstelle sicherlich eine gute Alternative.
hi ranger... das mit der Rallyefront ist schon ein schönes ding. aber ich weiß nicht wie die Polizei oder der TÜV auf eine beim Golf2 verbauten Jettaleiste reagiert...vor allem wenn dann noch die Grillleiste dazu kommt!
Über Erfahrungen auch gern von andeen wäre ich aber seitens dessen sehr interessiert...
Wie das mit der Jettaleiste ist, weiss ich auch nicht. Ich habe hier allerdings von Kamei eine Grillleiste für unter den Grill (mit ABE). Also im Prinzip genau das, was man bräuchte. Leider ist eine Rundung für die Scheinwerfer miteingearbeitet. Da leigt die Vermutung nahe, dass der TÜV und oder die Polizei was gegen unten abgeschnittene Scheinwerfer hat.
Würde auch gerne die Erfahrungen von anderen hören.
Ist zwar schon ein alter Thread, aber da das noch nicht richtig gestellt wurde sag ich dann auch mal was dazu!!
Die 50 cm beziehen sich auf die Lichtaustritsunterkannte des Abblendlichtes! Bedeutet etwa mitte Scheinwerfer!! Sieht man an der Riffelung im Glas (sofern keine Klarglas eingebaut sind)! Alles andere würde nämlich auch keinen Sinn machen. Es geht dabei darum das ein tiefer Scheinwerfer die Strasse nicht in dem geforderten Bereich ausleuchten kann ohne den Gegenverkehr zu blenden wenn er tiefer als 50cm steht! Kann man mit ner Taschenlampe auch einfach mal Probieren! Dabei ist aber nur die Lichtaustritsunterkannte bein Abblendlicht wichtig, da das Fernlicht (das wäre dann Scheinwerferunterkannte) den Gegenverkehr eh blendet und auszuschalten ist, sobald ein Fahrzeug sichtbar ist!
So steht es dann auch in dem Gesetzestext! Also wenn euch ein TÜVer oder einer von der Rennleitung dumm kommt, soll er euch einfach mal den Gesetzestext zeigen!
Daher wäre auch eine Leiste unterm Scheinwerfer ziemlich albern.
Also ich bräuchte ein Gutachten, Bescheinigung über die Höhe der Lichtaustrittskante, da ich nun ein gewindefahrwerk drin habe, und der letzte Prüfer wieder den Zollstock rauskramte und die Unterseite des scheinwerfers bis zum Boden messte (natürlich keine 50cm). Ich hab dem Penner gesagt, dass das nicht die abgefuckte LICHTAUSTRITTSKANTE ist, doch das Stück Scheiße meinte das sie das sei! Ich hab die Schnauze voll. Ich bin ja nicht blöd, hab den Gesetzestext ausgedruckt, und versucht zu erklären, dass Unterkante Scheinwerfer nicht gleich Lichtaustrittskante ist. Sone Frechheit, dann sollte ich noch bezahlen, da bin ich dann aber schön ausgerastet. Ich war kurz davor den Typ eine zu geben, das hat der auch gemerkt! Was nun, wie soll ich irgent nem Tüvprüfer ohne ein von VW ausgestelltes Bescheinigungsgutachten davon überzeugen? (Hab mit meiner "Uberredungskunst" nichts bezahlt) Das ist doch langsam echt lächerlich!...
Da hilft nur eins: Zum nächsten fahren! Das Problem ist nur dass das auf die dauer ziemlich teuer werden kann! Fahr doch mal zur Polizei ( nach Möglichkeit nicht mit dem tiefergelegten ) und lass die das mal genau klären!
Man kann es auch noch dem TÜV mit der eigendlichen H4 Leuchte erklären! Die scheint bei Abblendlicht nach oben und es wird nur der obere Teil des Scheinwerfers benutzt! Bei Fernlicht ist der Kolben runzherum offen und es wird der ganze Scheinwerfer benutzt!
der paragrph ist mir bekannt, aber anscheinend den prüfern nicht so wirklich. Naja, für mich hat sich das in jedem fall erledigt, hab nicht mehr die golf front. dennoch sinnlos sich mit iggnoranten die sich tüvprüfer nennen rumzustenkern.
Supporte uns und mehr Features für dein Profil erhalten
Das Forum unterstützen und gleichzeitig mehr Power für dein Profil?
mehr Speicherplatz in der Galerie
kein Download-Limit in der Datenbank
überproportional mehr Speicherplatz bei den privaten Nachrichten
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.Weitere InformationenSchließen