Hallo Doppel-Wobber Gemeinde,
ich habe folgendes Problem. Ich habe einen Golf 2 mit PN Motor der, seit 2012 abgemeldet, in der Garage eines Bekannten steht.
Der braucht die Garage nun selbst.
Leider wohne ich 600km von dieser Garage entfernt und der Wagen hat kein TÜV und keine AU mehr.
Das Auto steht 1 Stunde von Stuttgart entfernt (dort hätte ich eine Garage) und ich bin ADAC Mitglied.
Ich habe mich vor kurzem ein wenig über die rechtliche Lage informiert. Es gibt seit 2015 keine Kurzzeitkennzeichen mehr ohne gültigen TÜV?
Darf man das Auto ohne TÜV zum TÜV fahren und wenn etwas beanstandet wird darf man das Fahrzeug wieder in die Werkstatt bringen?
Welche Art Abschleppdienst brauche ich bzw. brauche ich überhaupt einen Abschleppdienst?
Der Golf 2 war bis zum Schluss verkehrstüchtig und wurde nur abgestellt weil das "MHD" sozusagen abgelaufen war.
Mein Ziel ist es sozusagen das Auto mit neuer TÜV und AU anzumelden. Kennt sich hier jemand aus?