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Da solltest du mal das Kleingedruckte unter Kündigung nachlesen. Die Versicherung
läuft von Jahr zu Jahr mit Kündigung zum 31.12.xx. Beim VK entsteht auch ein Kündigungsrecht; der Käufer könnte die VS aber fortführen. Dann gibt es Rumpfjahre, unterjährige Versicherungszeiten usw.
Eine Stillegung ist kein Kündigungsgrund - die VS lebt wieder auf. Evtl. hättest du zum 31.12. des letzten Jahres kündigen können. Nun ist es zu spät. Der nächste Termin wäre dann wieder der 31.12.2015.
Deswegen musst du jetzt einen Halterwechsel machen, dann kommst du raus. Dabei ist es auch egal, ob du weiterhin Versicherungsnehmer bist. Musst halt eine Person finden, Eltern oder so.
Dann bist du bei ca. 20€ Ummeldegebühren + 10€ für das Wunschnkennzeichen.
Moin Leute, brauch mal einen Rat da ich einen Fehler aufgrund von Unwissenheit gemacht habe.
Folgender Sachverhalt:
Auto im Oktober 2014 abgemeldet, war bei der AXA für das ganze Jahr zugelassen.
Auto im April 2015 mit Saisonschildern angemeldet und über Huk24 versichert.
Nun bekomm ich eine Mail von der Huk24 das die alte Versicherung
bei der Axa nur geruht hat und die Axa weiterhin das Vorrecht der Versicherung
hat.
Was mach ich nun? Würde gern bei der Huk24 bleiben da diese wesentlich günstiger ist.
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Nach Abmeldung besteht eine Ruheversicherung, du bekommst die Beiträge für von nach der Abmeldung bis Jahresende zurück, falls schon im Voraus bezahlt.
Die Axa hat ein Vorrecht, das stimmt. Die Frage ist aber ob die Axa dieses Vorrecht auch Nutzen will. Die Huk darf dir die Versicherung
deswegen aber erstmal grundsätzlich nicht verweigern. Falls die AXA den Vertrag fortführen will muß die Zulassungsstelle darüber informiert werden. Früher schickte man in dem Fall die Doppelkarte der anderen Versicherung
hin, heute wirst du sicher nur die Bestätigungsnummer mitteilen müßen.
Halterwechsel ist ja auch mit Geld verbunden und man muß jemand finden der in der selben SF Rabatt hat und auch dein Auto verischern will. Einen weiteren Halterwechsel um wieder auf dich zu versichern bringt auch nichts, die Steuerpflicht ist jeweils immer mindestens 4 Wochen. Dazu noch die Gebühren bei der Behörde. Zwei Kaufverträge sind in dem Sinne kein Halterwechsel, denn das Fahrzeug wurde nicht behördlich zugelassen, somit bleibt die Versicherung
trotzdem bei der AXA.
Die Saison kannst wenn die AXA drauf besteht nur dort bleiben und zum 30. Nov kündigen.
Ich wollte letztes Jahr auch meine alte KFZVersicherung
kündigen und bin damals auf diesen Anbieter gestoßen, der eine recht gute und informative Seite zu dem Thema bietet - ohne nur Eigenwerbung zu machen, wie viele andere Anbietert. Von daher kann ich das nur weiter empfehlen, wenn man sich zum Thema informieren möchte!
Viele Grüße, Livings
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