Beiträge von knüppeljoe

    Hallo Freunde der Sonne,
    ich habe mir vorgenommen nächstes Frühjahr zu beginnen mir einen PL 16V in meinen Golf2 einzubauen, desshalb meine Frage vorab gerichtet an alle die eine solche Aktion schon einmal gemacht haben und sich dementsprechend auskennen:
    Welche Teile benötige ich alle?
    Meine Ausgangsbasis: Golf2 Bj. 90 1,6 Pn Getriebe 4S /Hinterachse Gti mit Stabi/Servo u Stabi vorn


    So wenn ich mir nun einen Pl Motor besorge sollte der ja bestimmt mit Einspritzanlage,Lichtmaschiene samt Halter, Motorkabelbaum und Auspuffanlage bis Kat komplett sein, dazu kommt dann die Frage des Getriebes. Kann ich mein 4S Getriebe weiter verwenden oder ist es eher ungeignet, und falls ja, welches wäre empfehlenswert?
    Dann wären noch die Bremsen: möchte nicht unbedingt auf ABS umrüsten, hab das zwar alles zu Hause liegen, ist mir aber doch etwas zu umfangreich. Der Bremskraftverstätker, der sollte bestimmt auch vom 16v sein, denn mein Alter wird bestimmt überfordert sein. Die HA kann ich bestimmt so lassen, oder? Die Bremse vorn: sind die Bremssättel vom 16V u vom G60 die Gleichen (Giering)? Was wäre enpfehlenswert, spiele mit dem Gedanken später evl noch einen Turbo zu verbauen, möchte aber nicht auf VR-Achsen umrüsten!
    Jeder der mir irgentwie helfen kann soll auf immer im Paradies bleiben, also, an was muß ich denken, was hab ich vergessen, Eure Tipps und Ideen sind gefragt, das Irgentwann meine Opelscheuche fertig wird!
    Besten Dank im Vorraus!

    Mensch, vor 2 Wochen hätte ich dir ne Heizung fürn Schmusepreis anbieten können. Hab meine Sitze nem Renntner (ja, der rennt, war noch ziemlich fit für sein Alter) fast verschenkt...

    Einfach zum Nächsten! So muss echt die Deviese lauten!
    Hab letzte Woche meine HU gemacht, und siehe da, der Tüv-Prüfer war ein ziemlich gelassener Hund. Nix von wegen zu tief und bla bla. Man muss es hald so betrachten, letztendlich bekommt man alles was man haben will, ist halt nur ne Frage des Preises, wenn 300 verschidene Sachverständige aufgesucht werden müssen um glücklich zu werden.
    Und wie ist das nun mit Fahrzeuge vor Bj. 88, da soll die Höhe doch egal sein, da sich dieser besagte Paragraph doch nur ab ein best. Bj bezieht, oder wurde mir da Quatsch erzählt?

    Ja na hoppla, wenn ein wenig Sarkasmus nicht erlaubt ist, ja denn zieh ich diese Aussage höchst feierlich zurück!
    Im übrigen halte ich mich an die StVo, da auch alle Sachen an und in meinem Wagen abgenommen und eingetragen sind! Wenn man nun schon den Schritt geht und an seinem Fahrzeug "rumbastelt", sollte dies natürlich auf einem Level geschehen, das keinerlei Gefahr davon ausgeht, denn leider Gottes gibt es sone Piloten immer. Da brauch mir jetzt auch keiner was zu unterstellen, schon gar nicht das ich solche Aussagen tätige weil eventuell mein Wagen zerfuscht ist und ich nicht den Arsch in der Hose hätte ihm einem Sachverständigen vorzustellen!!!!

    Das beste wär man montiert kurzer Hand eine Selbstschussanlage uner der Motorhaube, tja und wenn dann die werten Herrn von der Staatsmacht ein Auge unter Diese werfen wollen, ja denn... Jeder bekommt das was er verdient kann man denn nur noch sagen!

    Na ist ja klar, meine ja damit nicht den Paragraph an sich, nur das ein Prüfer so handelt, und einer so, unabhängig von gesetzlichen Regelungen, an die er eigentlich einhalten sollte. Egal, Fakt ist ein anderer hat mir ja auch dann alles Weitere eingetragen, was natürlich der Nächste wieder bemängeln könnte, welche Ironie.

    Es gibt ja 50 Millionen Paragraphen der StVo. Einige gehen auch in das Thema Fahrwerksveränderung hinein. Bin ja nun leider nicht Professor Dr. Hirnriss und kann den Paragraphen jetzt expliziet benennen, aber kann ja versuchen zu erlären worum der sich dreht. Bei einer Fahrwerkstieferlegung sollte ja lt. diesem Paragraphen immer ein Mindestabstand zwichen Fahrbahn und Unterkannte Scheinwerfern von 500 mm sein. Naja, bei meim Wagen Golf 2 ist das aber nicht! Hab ein 6oer Fahrwerk und der Tüv-Fritze hats damals auch eingetragen, nur war ich im Sommer bei nem Anderen wegen was Anderem eintragen u der meinte das er an meim Fahrzeug nix anfässt. Ja, das aufgrund meines zu "tiefen 6oer Fahrwerks"! Bloß wenn was eigetragen ist ist es doch eingetragen, oder? Ein Bekannter hat gemeint das dieser Paragraph auch erst für Fahrzeuge nach Bj. 1988 wirkt, nur ist das doch Trotzden albern. Ich meine wenn mein Wagen Ordnungsgemäß am Boden schleifen würde, könnte ich es ja vielleicht verstehen. Wahrscheinlich ist das auch nur die Willkürr deutscher Sachverständiger!

    Ach woher denn, bin eigentlich ziemlich schmerzfrei. Mein "impulsives Auftreten" hab ich ja erst an den Tag gelegt, wo eh schon alles zu spät war. Ok, Fehler können ja passieren, denn sollte der der Fehler macht sie auch bitte nicht abstreiten. So eine Situation erfordert immer 2 Parteien! Egal, aber bei ATU war`s nicht. Da hab ich noch keine großartigen Poibleme gehabt, liegt daran, dass ich da nix reparieren lasse. Allein das man da n wenig wie Dreck behandelt wird ist ein bisschen zu bemängeln. Nach Tausend Jahren Warten fühlt sich dort immer noch Niemand verantwortlich Einen zu bedienen. Ist halt ATU!

    Was, das ist doch Quatsch! Wenn ich zu nem Mechaniker ankomm u den frage ob er mal bitte meine Bremse einstellt, er sagt das das kein Problem ist und dank extremer Dummheit daran scheitert, kann ich den doch damit nicht überfordern- machen wir uns doch mal nix vor! Es ging lediglich um eine Bremskrafteinstellung der HA, u jeder der sich ein wenig auskennt weiß das ich recht hab!!!

    Naja, ich setze mal vorraus das eine Werkstatt Fachwissen haben sollte, besonders in Hinsicht auf wichtige, sicherheitsrelevante Sachen wie Bremsen. Sonst könnte ich ja gleich zum Bäcker fahren und mir ein halbes Mischbrot als Bremssystem einbauen lassen. Will damit ja nur sagen, das in meinem speziellen Fall das Handeln des Personals und daes "Chefs" unter aller Kanone war. Man muß das auch so sehen, jetzt bin ich eine Erfahrung reicher, dass ich dieser Fuschebude keinerlei Auftrag mehr erteilen werde und das auch niemanden empfehlen könnte.