konsequenzen tieferlegung
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Original von kartkalle
hochdrehen darf man ohne probleme, du hast ja die tiefste stelle eingetragen bekommen, andersrum kannst du richtig ärger bekommenBiste dir da echt sicher?
Wir haben in diesem Thread schon einmal über dieses Thema diskutiert, sind aber zum Ergebnis gekommen, dann man das NICHT darf... -
ja, da bin ich mir sogar sehr sicher, du darfst nur nicht tiefer gehen als eingetragen ist, wenn du höher gehst musst du die scheinwerfer neu einstellen lassen, bekommt man meistens bei vw oder audi kostenlos
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Ich will ja echt nicht nerven, aber woher weißte das?
Würde mich nur mal so interessieren. -
ich bin mit nem golf 2,5 jahre zu tief rumgefahrne nie ärger mit den bullen gehabt wurd sicher 15x angehalten und hatte 3 auffahr unfälle wo ich nie schuld hatte
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Zitat
Original von kooperS
Ich will ja echt nicht nerven, aber woher weißte das?
Würde mich nur mal so interessieren.das ist ganz einfach, von meinem tüvver
gruss
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Gewindefahrwerk ist immer son Ding...
Beim TÜV Nord wird die eingestellte Höhe nicht mit eingetragen. Es wird lediglich der Verstellbreich eingetragen, aber NICHT wie tief er denn nun ist, also Abstand Felgenmitte/Bördelkante wird hier bei uns NICHT eingetragen. Also hochdrehen das Ding, eintragen lassen und ab an den Grund mit dem Ding
Musst mal gucken, ob Du eine Tiefe mit eingetragen hast.
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hab auch nen gewinde drin und da wurde nur nen mindestabstand zwischen bördelkante radlauf und radnabe eingetragen!!!
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wie ist es denn mit tieferlegungs federteller oder domlager? das bringt doch auch ca 1,5cm und die fallen wohl kaum auf!
gibt es die auch für hinten?
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