Fahrradträger für Golf 2?

  • Ich darf das Thema mal aus aktuellen Anlass wieder nach oben holen. Habe nämlich mittlerweile mein Fahrrad fertig (neue Reifen, Sattel, Lenker usw) und fahre jetzt auch häufig Fahrrad.
    Ich habe das Fahrrad zunächst mal in den Kofferraum gepackt und das hat beim ersten Mal auch ganz gut funktioniert. Allerdings beim zweiten Mal, bzw. auf dem Rückweg schon nicht mehr und ich habe ziemlich lange herumgepuzzelt wie ich das Fahrrad beim ersten Mal drin hatte. Als Folge war dann das Schutzblech verbogen, die Gangschaltung hatte sich verstellt und die Hecklautsprecher knarzten.


    Als nächstes hatte ich mich um einen Dachgepäckträger oder Heckträger bemüht.
    Den Dachgepäckträger habe ich dann aber nach einigen Überlegungen wieder verworfen, da es wohl sehr schwer sein wird alleine ein Fahrrad aufs Dach zu heben, dort zu halten und mit einer Halterung zu verbinden, bzw. zu fixieren (außer ganz teure haben da wohl eine "Aufstellhilfe", aber die könnte ich mir eh nicht leisten).


    Beim Heckträger sah es zunächst auch nicht so rosig aus, weil die von mir gefundenen nur mit Anhängerkupplung funktionierten.
    Jetzt habe ich aber auch welche gefunden, die einfach nur an die Heckklappe gespannt werden. Die sind auch schon für unter 100 Euro zu haben, was mich zwar einerseits freut, andererseits aber auch wieder Misstrauisch macht, bezüglich der Sicherheit und des Komforts.


    Außerdem habe ich bei den Produktbildern gesehen, dass der Träger dann ja auch (mit den Fahrrädern drauf) Nummernschild und Beleuchtung verdecken würde.
    Kann mir da vielleicht jemand sagen, wie die Bestimmungen da sind? Muß ich mir dann ein zusätzliches Nummernschild besorgen und dies dort irgendwo anbringen (an den Trägern sehe ich dafür keine Vorrichtung)? Müsste das Nummernschild irgendwie "registriert" werden (also Plakette oder sowas), oder kann man sich das einfach bei einem Schildermacher holen und dranklemmen (das echte bleibt ja eh am Auto).
    Und wie ist es mit der Beleuchtung. Ist das OK, wenn es vom Fahrrad leicht verdeckt wird, oder bekommt man dann Ärger?


    Auch weiterhin bin ich dankbar für Empfehlungen, die eben nicht so teuer sind, bzw. teurer als der Golf wert ist :D

    Golf 2 CL, Erstzulassung: 22.02.1992, Fahrz.Id.Nr: 1GMB066802

  • Das Kennzeichen darf nicht verdeckt sein, ein zusätzliches muss nicht mit Stempeln versehen werden aber es muss unbedingt beleuchtet sein.


    Fahhrad im Kofferraum mache ich nicht mehr, das ist schon mit einem Kinderfahrrad meiner Meinung nach Murks.


    Habe eine AHK und einen Fahrradträger dafür.

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