Anhänger mit normalem Führerschein

  • Hi,


    wir haben nen Bulli - nun haben wir überlegt können wir nen Trailer mit dem normalen Führerschein fahren?


    Nehmen wir an der Anhänger wiegt ca 500kg + Bus 1700kg bleibt also bis 3500kg 1300kg...könnte man also damit fahren???


    LG Steffi

  • Ich gehe mal davon aus du meinst die EU Führerscheinklassen, dann schau mal hier


    Ich würde mal sagen das geht, so wie du beschrieben hast.

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Also könnte man dann nur insgesamte Zugmasse vom Anhänger + Ladung 1700kg insgesamt wären es ja dann 3400 mehr geht ja eh fast nicht.
    Danke.
    Lg

  • Kommt drauf an wann der Lappen gemacht worden ist.


    Die neuen dürfen nur noch ungebremste Hänger, sprich bis 750kg ziehen..


    Gruß

  • Kranker das ist so nicht ganz richtig, hier mal die auflösung des Rätsels :)
    Führerschein Klasse B

    Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges GesamtgewichtMit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
    Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
    Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
    wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
    Beispiel: PKW Leergewicht 1,4 t, Gesamtgewicht 1,9 t, Anhänger 1,3 t Gesamtgewicht.
    Der Anhänger darf mit Klasse B gezogen werden, da sein Gesamtgewicht kleiner ist als das Leergewicht des PKW, und das zulässige Gesamtgewicht von PKW und Anhänger zusammen 3,5 t nicht überschreitet.

  • Und von "ungebremst" steht da im Gesetz auch nichts. Die 750kg sind die einzige Möglichkeit um mit B mehr als 3,5t zu fahren. Der darf zusätzlich dran, also Zuggesamtgewicht 4250kg.


    Grüße, Der Golf Zwei

  • Etwas OT:


    Ganz schön kniffelig...


    mit meinem alten Lappen darf ich nur 3 Achsen fahren, aber bis 7,5 T.
    Als einachsige Anhänger galten auch Doppelachser bis 1,30m Achsabstand, wenn ich mich recht erinnere.


    Wenn ich den Lappen tausche, würde ich auch C1E bekommen mit Zugerlaubnis bis zu 12 T Gesamtgewicht.
    Dann ist wohl der Anhänger in seiner Konstruktion egal?


    Also konkret in Bezug zur Steffili:
    Ich darf mit dem alten Lappen eine entspechend grosse Zugmaschine nur in Verbindung mit einem "Doppelachser" fahren, während ich mit C1E auch einen echten Doppelachs-Anhänger ziehen kann?


    Grüsse

  • Ich habe meinen Führerschein Klasse "B" im Jahr 2007 gemacht und darf max. einen einachsigen Anhänger bis 750Kg zulässigem Gesamtgewicht ziehen. Egal ob gebremst oder nicht. Alles was da "drüber" ist, benötigt den zusatz "E bzw BE" so wurde es mir zumindest damals erklärt...


    Gruß, Sevi

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann!

  • Ganz schön kniffelig...


    Eigentlich nicht...


    mit meinem alten Lappen darf ich nur 3 Achsen fahren, aber bis 7,5 T.
    Als einachsige Anhänger galten auch Doppelachser bis 1,30m Achsabstand, wenn ich mich recht erinnere.


    Rischtisch


    Du darfst sogar Fahrzeuge mit einem zGG von 17,5 to fahren. Das sind Sattelzüge, bei denen das Zugfahrzeug ein zGG von 7,5 to hat. Der Sattelauflieger zählt als Anhänger und wenn der nur eine Achse hat darfst du dort 10to draufpacken. Da gab's mal diese komischen Gebilde mit denen vorzugsweise Möbel duch die Gegend kutschiert wurden.


    Wenn ich den Lappen tausche, würde ich auch C1E bekommen mit Zugerlaubnis bis zu 12 T Gesamtgewicht.
    Dann ist wohl der Anhänger in seiner Konstruktion egal?


    Rischtisch


    während ich mit C1E auch einen echten Doppelachs-Anhänger ziehen kann?


    Rischtisch!



    Ich habe meinen Führerschein Klasse "B" im Jahr 2007 gemacht und darf max. einen einachsigen Anhänger bis 750Kg zulässigem Gesamtgewicht ziehen. Egal ob gebremst oder nicht. Alles was da "drüber" ist, benötigt den zusatz "E bzw BE" so wurde es mir zumindest damals erklärt...


    Gruß, Sevi


    Rischtisch


    Wenn sich mal jemand die Mühe machen würde auf meinen oben geposteten Link zu klicken, dann würden sich die Fragen gar nicht erst stellen

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Hmm,


    Zitat

    Wenn sich mal jemand die Mühe machen würde auf meinen oben geposteten Link zu klicken, dann würden sich die Fragen gar nicht erst stellen

    Wenn man sich die Mühe macht, tauchen da noch ganz andere Fragen auf. :)
    Übrigens ist mir das mit den 10t Sattellast neu.
    Aber das brauche ich nicht. Beim Umzug aber einen 7,5t mit Hebebühne zu fahren, hatte schon manche Vorteile! :D


    Grüsse

  • Hallo,


    Achsabstand ist 1,0m der Zwillingsachse. Man darf theoretisch das 1,5 fache dranhängen (wären 11,25), größte Achslast ist aber 10t. So kommen die 17,5 zustande. Ich meine wenn man umtauscht kriegt man zwar C1E, aber begrenzt auf 7,5t. Das sagen u.a. diese Zusatzzahlen aus.



    Zitat von Rolf:
    >>Zitat von »sevi«
    Ich habe meinen Führerschein Klasse "B" im Jahr 2007 gemacht und darf max. einen einachsigen Anhänger bis 750Kg zulässigem Gesamtgewicht ziehen. Egal ob gebremst oder nicht. Alles was da "drüber" ist, benötigt den zusatz "E bzw BE" so wurde es mir zumindest damals erklärt...


    Gruß, Sevi


    Rischtisch<<


    Nein, ist falsch. Anhänger ist zulässig mit Gesamtgewicht bis Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges, komplett nicht mehr als 3,5t. Nur der 750kg Anhänger darf zusätzlich dran wenn das Zugfahrzeug schon 3,5t zGG hat. In allen Fällen sind natürlich Anhängelasten und Gesamtgewichte der verwendeten Fahrzeuge zu beachten.



    Grüße, Der Golf Zwei

  • Man ist das ein durcheinander^^
    Ich bin mir nun immer noch nicht sicher ob ich es dürfte oder nicht.
    Führerschein hab ich 2006 gemacht.



    LG

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