Auspuff nicht eingetragen - was kann passieren?

  • Hi,


    wollte mich mal erkundigen was schlimmstenfalls die Rennleitung sagen könnte, wenn sie sehen, dass meine auspuffanlage nicht eingetragen ist?
    Hat jemand schon Erfahrung gemacht? Was passiert, wenn die Cops das rausfinden?


    50 EUR + 3 Punkte wegen erloschener BE?



    Grüße,


    Kai

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    Umbauphase: [SIZE=7] . [/SIZE]bar1.gif 21%


    1. GL-Stoßstangen angebaut
    2. Schwarz/Rote Rückleuchten - Danke LG_Raz3r!


    Nächster Schritt: Schwarze Original-Blinker

  • mal ein paar zitate aus dem forum.....

    Zitat

    1.) Ist das Fz. nach unzulässigem Tuning noch soweit verkehrssicher (Lenkung, Bremsen, Beleuchtung), dass andere Verkehsteilnehmer nicht gefährdet werden, so darfst Du Deine Fahrt im Regelfall fortsezten. Als Souvenir erhälst Du allerdings eine Ordnungswidrigkeitenanzeige (3.Pkt + 50€) und einen Mängelschein, auf welchen Du umgehend reagieren solltest. Falls die Mängelbeseitigung nicht innerhalb einer Frist von ca. 14-20 Tagen nachgewiesen wird, so kann die Stilllegung drohen - dann wird Dein PKW (durch Ordnungsamt oder Polizei) entsstempelt,der Fz. Schein eingezogen.


    2.) Sind die Tuningveränderungen so massiv, dass diese am Ort durch den kontrollierenden Beamten nicht vollständig erfasst bzw. beweissicher dokumentiert werden können, droht eine "Sicherstellung des Fahrzeuges, zum Zwecke der Erstellung eines Gutachtens durch einen KFZ Sachverständigen" Die Fahrt geht dann ab dem Kontollort per Abschlepper direkt zur Dekra/Tüv. Hier kann bei akuten Mängeln, durch unzulässiges Tunen, durch den Prüfer auch direkt stillgelegt (entstempelt) werden. Die Folge sind ebenfalls das o.g. Bußgeld und noch ne satte Rechnung für Gutachten und Abschleppen...

    Zitat

    Wann und wie kommt es zur Zwangsstilllegung?
    In folgenden Fällen kann die Ordnungsbehörde die Stilllegung eines Fahrzeugs veranlassen: - Nicht gezahlte Versicherungsbeiträge / Erlöschen des Versicherungsschutzes - Nicht gezahlte Kfz - Steuer - Mangelnde Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs / Verkehrsunsicherheit - Abgelaufener TÜV / AU - Das Fahrzeug wurde nach dem Erwerb nicht auf den Erwerber umgeschrieben.
    Bei einem zugelassenen Fahrzeug trifft die Zulassungsstelle des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt die nachfolgenden Maßnahmen. Der Anordnung geht im Regelfall eine Aufforderung zur Zahlung der Steuer, zur Beseitigung der Mängel oder zur Umschreibung des Fahrzeugs voraus. Dafür müssen Sie geeignete Nachweise vorlegen (beispielsweise Zahlungsbestätigung / Versicherungs-Deckungskarte oder Reparaturbericht, Bericht der Hauptuntersuchung / Prüfbescheinigung über Abgasuntersuchung).

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