Liebhaberstücke und Kultautos auf der ADAC Europa Classic 2023
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Eine durch der ADAC Klassik Interessenvertretung (ADAC e.V. - Klassik) zusammenfassende Information zu den Bestandszahlen des Kraftfahrt Bundesamtes zum 1.1.2022. Die ausführliche Auswertung finden Sie aktuell hier.
Der Gesamtbestand aller Oldtimer mit und ohne H-Kennzeichen in Deutschland beträgt 731.795 Fahrzeuge. Die Aufteilung nach Altersgruppen ist der nachfolgenden Grafik 1 zu entnehmen (Alter unbekannt: 131).
Die Aufteilung nach Altersgruppen zeigt auf, dass die Gruppe der Fahrzeuge, die mindestens 40 Jahre und älter sind, im Verhältnis zu Fahrzeugen mit einem Alter zwischen 30 und 39 Jahren in den letzten 10 Jahren deutlich angewachsen ist. Diese Zahlen belegen, dass es keine Schwemme von Youngtimern gibt, so wie es in Oldtimerkreisen immer wieder einmal diskutiert wird.
Nachfolgende Grafik Nr. 3 macht diese Entwicklung noch deutlicher. Der Anteil der Fahrzeuge mit Oldtimer-Status, die mehr als 50 Jahre alt sind, steigt seit Jahren kontinuierlich. Der Anteil der jüngeren Fahrzeuge nimmt ab bzw. bleibt konstant.
Nachstehend einige Informationen zu der Entwicklung der H-Kennzeichen in Deutschland.
Die Rangliste der Bundesländer wird traditionell von Nordrhein-Westfalen angeführt. Es folgen weiter die bevölkerungsreichen Länder Bayern und Baden-Württemberg.
Ein Blick auf die die Zuwächse der Oldtimer mit und ohne H-Kennzeichen in den Bundesländern zeigt, dass sich die Akzeptanz der Oldtimer und damit verbunden die Zulassungszahlen speziell in den neuen Bundesländern in den letzten 10 Jahren überproportional erhöht hat. So haben die Länder Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen den Bestand mehr als verdoppelt und liegen damit deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Automobiles Kulturgut wird auch hier immer beliebter.
Der Gesamtbestand aller in Deutschland zugelassenen Pkw belief sich am 1.1.2022 auf 48.540.878 Fahrzeuge. Rund eine Million Pkw sind 30 Jahre oder älter. 648.403 Pkw haben den Oldtimer-Status.
Als Oldtimer dürfen Fahrzeuge und Anhänger bezeichnet werden, welche vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen (§2 Nummer 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV). Durch ein entsprechendes Gutachten nach §23 StVZO können diese als Oldtimer anerkannt und mittels dem am 1. Januar 1997 eingeführten H-Kennzeichen als solche kenntlich gemacht werden.