Golf eHybrid - auch ab Januar 2022 weiterhin förderfähig

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Foto: Volkswagen

Daher haben Kunden auch künftig Anspruch auf eine Förderprämie in Höhe von bis zu 6.750 Euro* beim Kauf eines Golf eHybrid, Golf GTE, Tiguan eHybrid, Arteon eHybrid, Arteon Shooting Brake eHybrid und Passat GTE Variant.

Um weiterhin förderfähig zu sein, dürfen Plug-In-Hybride ab 2022 entweder höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren oder müssen eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern (gemäß WLTP) vorweisen – bisher waren nur 40 Kilometer nötig. „Wir halten die Anpassung der aktuellen Förderung für sinnvoll, denn mit dem Plug-In-Hybrid können Kunden auf eine wichtige Übergangstechnologie zurückgreifen, die die Vorteile beider Systeme zusammenbringt“, so Klaus Zellmer, Vorstand für Vertrieb, Marketing und After Sales bei Volkswagen. „Unsere derzeit bestellbaren Plug-In-Hybridmodelle erfüllen bereits heute die strengeren Vorgaben, die ab Anfang 2022 gelten.“ Über die reine Kaufprämie hinaus regt Klaus Zellmer auch die Einbeziehung des Nutzungsverhaltens in zukünftige Förderszenarien an. „Wichtig ist, die Vorteile des Elektromotors gerade im Kurzstreckenbetrieb auch zu nutzen. Durch zusätzliche Anreize kann hier noch aktiver ein umweltbewusstes Verhalten gefördert und der Wandel zu nachhaltiger Mobilität beschleunigt werden.“


Förderprämien von bis zu 6.750 Euro und 0,5 Prozent Dienstwagenbesteuerung

Mit dem Golf eHybrid können aktuell bis zu 65 Kilometer rein elektrisch zurückgelegt werden (gemäß WLTP). Damit steht der prominente Vertreter aus der Kompaktklasse in Sachen Reichweite an der Spitze der Plug-In-Hybride von Volkswagen. Aber auch der Golf GTE, der Passat GTE Variant und der Tiguan eHybrid erfüllen die neuen Vorgaben. Die Förderprämie* nach gültigem Stand bis 31.12.2021 beträgt insgesamt 6.750 Euro netto (4.500 Euro vom Bund und 2.250 Euro vom Hersteller). Zudem halten ebenso die Modelle Arteon eHybrid und Arteon Shooting Brake eHybrid die verschärften Richtlinien für die BAFA-Förderung ein. Hier liegt der Zuschuss nach gültigem Stand bis 31.12.2021 bei 5.625 Euro netto (3.750 Euro Bundeszuschuss und 1.875 Euro Herstelleranteil). Gemäß aktuellen Ankündigungen der Bundesregierung ist geplant, die Höhe der Prämie auch bis Ende 2025 beizubehalten. Die Plug-In-Hybridmodelle Touareg eHybrid und Touareg R werden derzeit nicht zum Verkauf angeboten, werden aber voraussichtlich ab Dezember 2021 mit neuer Homologation bestellbar sein.

Alle genannten Modelle erfüllen auch die Anforderungen für eine vergünstigte Dienstwagenbesteuerung. Somit müssen lediglich 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden.




Starke Kundennachfrage nach Plug-In-Hybriden

Die Anzahl an Plug-In-Hybriden steigt weiter an: Bis Ende September wurden laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Deutschland 241.000 Pkw mit Plug-In-Hybridantrieb neu zugelassen und damit in neun Monaten bereits deutlich mehr als im gesamten Jahr 2020 (200.500). Von Januar bis September 2021 hat Volkswagen hierzulande rund 31.000 Plug-In-Hybridmodelle an Kunden ausgeliefert – ein Plus von 257 Prozent versus Vorjahr. Weltweit wurden von Volkswagen seit der Einführung des ersten PHEV, dem Golf VII GTE im Jahr 2014, rund 300.000 Plug-In-Hybridmodelle ausgeliefert. In den entsprechenden Modellreihen greift aktuell im Durchschnitt jeder fünfte Kunde zu einem PHEV.


PHEV wichtiger Baustein auf dem way to ZERO

Die Plug-In-Hybridtechnologie ist neben dem vollelektrischen Antrieb ein wichtiger Bestandteil der E-Mobilitätsoffensive von Volkswagen, die im Rahmen der ACCELERATE-Strategie noch einmal deutlich beschleunigt wird. Bis 2030 wird der Anteil reiner E-Autos am Absatz in Europa auf über 70 Prozent steigen. Parallel dazu wird die Verbrenner-Flotte weiterentwickelt und durch Plug-In-Hybridtechnologie noch effizienter. Bis 2050 will das Unternehmen vollständig klimaneutral sein. Auf dem „way to ZERO“ plant Volkswagen, bis 2030 die Emissionen pro Fahrzeug in Europa um 40 Prozent gegenüber dem Stand von 2018 zu reduzieren – das sind im Schnitt über den gesamten Lebenszyklus hinweg 17 Tonnen CO2 weniger pro Auto. Im Rahmen seiner Strategie ACCELERATE will Volkswagen so zur begehrtesten Marke für nachhaltige Mobilität werden.


Lokal CO2-frei und mit großer Reichweite

Plug-In-Hybridmodelle vereinen das Beste aus zwei Welten und gelten seit geraumer Zeit als Einstieg zum Umstieg – vom Verbrennungsmotor hin zur vollelektrischen Mobilität: Auf kurzen Strecken und im urbanen Raum kann man sich lautlos und lokal emissionsfrei fortbewegen, auf der Langstrecke bietet er genügend Reichweite. Aufgeladen wird die Batterie extern über das Stromnetz per Stecker (Plug-In), beim Fahren vor allem via Rekuperation, denn bei jedem Bremsvorgang wird die Rekuperation aktiv und Energie wird in die Batterie zurückgespeist. Im Modus „Hybrid“ steht die E-Maschine unterstützend zur Verfügung. Das senkt den Verbrauch und verlängert die elektrische Reichweite.


Reichweiten im Detail

Maßgeblich für die Erfüllung der Förderrichtlinien sind die Werte EAERCity sowie die gewichtete CO2-Emission nach WLTP. Die Reichweite wird hierbei als gewichteter Wert aus dem WLTPCity-Zyklus berechnet. Als kundennahe Reichweite wird zusätzlich der Wert AER (all electric range) ermittelt und angegeben.


* Der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt des Antrags auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, setzt sich derzeit zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA, Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.bafa.de ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel  aus einem Herstelleranteil zusammen, sofern das Fahrzeug nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2021 zugelassen wird. Der Erwerb (Kauf oder Leasing) darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, es sei denn, der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Das Fahrzeug muss mindestens 6 Monate in Deutschland auf den/die Antragsteller(in) zugelassen werden. Wird das Fahrzeug geleast kann die jeweils volle Fördersumme nur ab einem Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten gewährt werden. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel.

Beim Erwerb eines neuen Hybridelektrofahrzeugs nach dem 18.05.2016 beträgt der Umweltbonus für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 40.000 Euro derzeit 6.750 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 4.500 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 2.250 Euro), von über 40.000 Euro bis zu maximal 65.000 Euro derzeit 5.625 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 3.750 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 1.875 Euro), sofern das Fahrzeug nach dem 04.11.2019 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird. Der Herstelleranteil, übernommen von der Volkswagen AG, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils. Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss bei Zulassung nach dem 04.11.2019 spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden. Anträge auf Förderung mit einem verdoppelten Bundesanteil (Innovationsprämie) müssen beim BAFA spätestens bis zum 31.12.2021 gestellt werden.

Die Gewährung des Umweltbonus mit gleichen Bundes- und Herstelleranteilen endet spätestens am 31.12.2025.